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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Coburg
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 159222-2023 (ID: 2023031709062793118)
Veröffentlicht: 17.03.2023
*
  DE-Coburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2023/S 55/2023 159222
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Coburg
   Postanschrift: Lauterer Straße 60
   Ort: Coburg
   NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
   Postleitzahl: 96450
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Beschaffungsstelle@coburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.coburg.de/Vergabeseite
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function
   =_Details&TenderOID=54321-Tender-186da0d10f7-213c155f67671490
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt -
   Zentrale Beschaffungsstelle
   Postanschrift: Steingasse 18
   Ort: Coburg
   NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 96450
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]Beschaffungsstelle@coburg.de
   Telefon: +49 9561-893155
   Fax: +49 9561-8963159
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.coburg.de/Vergabeseite
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]www.tender24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ZV - Landkreis Coburg - Kreisstraße CO 11 Umgehung Kleingarnstadt -
   Ingenieurleistungen (LPH 1-4 HOAI)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2023/000446
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk; Fachplanung Tragwerk
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Coburg
   Lauterer Straße 60
   96450 Coburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ortsdurchfahrt Kleingarnstadt ist die letzte verbliebene
   Ortsdurchfahrt auf dem Straßenzug CO13/CO 11 von der
   Autobahnanschlussstelle Ebersdorf bei Coburg nach Neustadt bei Coburg.
   Bei einer Bürgerversammlung zur einer möglichen Ortsumgehung sprachen
   sich die Anwesenden für eine Ortsumgehung von Kleingarnstadt aus. Der
   Landkreis Coburg will daher mit dieser Ausschreibung die Planung einer
   Ortsumgehung auf den Weg bringen.
   Ingenieurleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen und
   Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Tragwerk
   In einem ersten Schritt sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 entsprechend
   der HAOI vergeben werden. Die stufenweise Vergabe sieht vor, zuerst die
   Leistungsphasen 1 und 2 auszuführen. In einem zweiten Schritt dann die
   Leistungsphasen 3 und 4 zur Erstellung der Planfeststellungsunterlagen.
   Als anrechenbare Kosten werden nach erster Einschätzung für die
   Umgehung Kleingarnstadt 8,0 Mio  angesetzt. Die Maßnahme ist in der
   Objektplanung Verkehrsanlage in die Honorarzone III (nach HOAI 2021)
   einzustufen. Wir gehen momentan davon aus, dass ein Ingenieurbauwerk
   benötigt wird. Derzeit wird für das Ingenieurbauwerk mit einer
   Honorarzone III und für die Tragwerksplanung mit Honorarzone II
   gerechnet. Die anrechenbaren Kosten für das Ingenieurbauwerk werden mit
   0,7 Mio  angesetzt.
   Die Leistungsphase 1 und 2 werden entsprechend der jetzt angesetzten
   anrechenbaren Kosten abgerechnet. Ab Leistungsphase 3 wird die
   Kostenermittlung herangezogen.
   Die Vorplanung soll mit den Daten des Digitalen Geländemodelles der
   Bayerischen Vermessungsverwaltung erarbeitet werden. Untersucht werden
   müssen mehrere Varianten für eine Westumgehung sowie für eine
   Ostumgehung. Berücksichtigt werden müssen die Anbindungen bzw.
   Umlegungen der vorhandenen Wegeverbindungen und ggf. damit einhergehend
   die Errichtung von Ingenieurbauwerken. Besonderes Augenmerk ist auf
   eine kurze Anbindung der CO 11 in Richtung Sonnefeld zu lenken.
   Abkürzungsverkehr weiterhin durch Kleingarnstadt (Richtung Neustadt
   -Sonnefeld und umgekehrt) soll vermieden werden.
   Leistungszeitraum:
   LPH 1 und 2 bis Ende 2023
   LPH 3-4 sind für 2024 eingeplant.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Aufgabenstellung und Projektanforderungen /
   Gewichtung: 15,00
   Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Zusammensetzung, Organisation,
   etc. / Gewichtung: 30,00
   Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger
   Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan / Gewichtung: 10,00
   Qualitätskriterium - Name: Terminplan zur vorgesehenen
   Projektabwicklung / Gewichtung: 5,00
   Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Qualitätssicherung der Planung
   / Gewichtung: 5,00
   Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Terminsicherheit / Gewichtung:
   5,00
   Kostenkriterium - Name: Honorar für Grundleistungen aus den
   Leistungsbildern / Gewichtung: 25,00
   Kostenkriterium - Name: Honorar für Besondere Leistungen und
   Stundensätze / Gewichtung: 5,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/09/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst
   werden die Leistungsphasen 1 und 2 vergeben. Der Auftraggeber
   beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung der Baumaßnahme die weiteren
   Leistungsphasen 3-4 HOAI stufenweise zu übertragen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   - Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten
   drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %]
   - Nachweis des gemittelten Jahresumsatzes (netto) in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im
   Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %]
   - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge
   in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren erbrachten
   wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des
   Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§
   46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [30 %]
   - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und
   die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3
   Nr. 8 VgV) [5 %]
   - Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
   zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2
   VgV) [15 %]
   - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
   Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [5 %]
   - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
   Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) [5 %]
   - Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen
   sowie mit Planfeststellungen [25 %]
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Stufenweise Beauftragung
   Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur
   folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI
   Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden weiteren Leistungsphasen
   zu übertragen: LPH 3-4 HOAI
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines
   anderen öffentlichen Auftraggebers:
   Landkreis Coburg
   Lauterer Straße 60
   96450 Coburg
   Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der
   Vertragsmuster nach HIV-KOM für den abzuschließenden Vertrag
   vorgesehen.
   Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der
   Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer
   Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten
   Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
   Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
   Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen
   über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr.
   6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister
   oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren
   Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit
   eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der
   Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt
   des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12
   Monate sein.
   Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen
   (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers
   bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten)
   beigelegt werden.
   Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen
   Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des
   WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die
   Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt,
   so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom,
   Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
   Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die
   Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
   Mindestanforderung:
   Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen
   "Ingenieur/in" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen
   Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder
   Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
   Nachweis über eine bestehende Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer
   Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmen.
   Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine
   Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
   Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
   einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung
   an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese
   Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich
   die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens
   beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
   Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassen ist.
   Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer
   zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung
   einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die
   zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber
   uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner
   vertreten werden.
   Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
   Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im
   Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen der LPH 1-9 HOAI im
   Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie
   Fachplanung Tragwerk), jeweils bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
   Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden
   können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in
   dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert
   ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
   Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei
   Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der
   Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
   Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem
   Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
   Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
   Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
   Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein
   Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der
   Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen
   Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze
   im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):
   Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von
   mindestens 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und
   Vermögensschäden)
   Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV):
   200.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz
   des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
   200.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz für
   entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags
   (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
   Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in
   Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen
   Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie
   des öffentlichen oder privaten Empfängers.
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen
   werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre
   zurückliegen (Stichtag: 01.01.2013).
   Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit
   denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die
   geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle
   Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2013 - Ablauf
   Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend
   um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
   Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch
   nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen
   muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden
   sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über
   mehrere Referenzen möglich.
   Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen,
   dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche
   Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
   Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46
   Abs. 3 Nr. 2 VgV)
   Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische
   Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der
   ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
   Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung
   in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei
   Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und
   Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle
   Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
   Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
   Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
   des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in
   den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer
   Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der
   Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden
   können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und
   der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens
   beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als
   Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten
   Arbeitnehmer.
   Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
   Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
   Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem
   Bewerbungsbogen beigefügt werden.
   Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
   Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als
   Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, muss als gesonderte Anlage
   (siehe Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer /
   anderer Unternehmen" gemäß Vergabeunterlagen) dem Bewerbungsbogen
   beigefügt werden.
   Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
   Eigenerklärung über die Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen
   Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (Förderantragsstellung,
   Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) muss als
   gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV):
   Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen mit mindestens
   den LPH 1-4 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-2 HOAI +
   Referenz B: LPH 3-4 HOAI sind zulässig) in den zu vergebenden
   Leistungsbildern, wobei mindestens eine Referenz über die Planung einer
   Kreis-, Staats-, oder Bundesstraße mit vergleichbaren Umfang (Länge
   oder Kosten)
   Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46
   Abs. 3 Nr. 2 VgV)
   Vier technische Fachkräfte oder technische Stellen in den zu
   vergebenden Leistungsbildern
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/04/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es sind die in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Hinweise zum
   Verfahren zu beachten!
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981/53-1277
   Fax: +49 981/53-1837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
   § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die
   Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
   über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
   über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
   und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
   Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
   Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
   Betroffenen Bieter ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
   Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen
   Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
   des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981/53-1277
   Fax: +49 981/53-1837
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/03/2023
References
   6. mailto:Beschaffungsstelle@coburg.de?subject=TED
   7. http://www.coburg.de/Vergabeseite
   8. https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186da0d10f7-213c155f67671
490
   9. mailto:Beschaffungsstelle@coburg.de?subject=TED
  10. http://www.coburg.de/Vergabeseite
  11. http://www.tender24.de/
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