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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Hofheim am Taunus
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Beratungsdienste von Architekten
Dokument Nr...: 159341-2023 (ID: 2023031709070393253)
Veröffentlicht: 17.03.2023
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  DE-Hofheim am Taunus: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   2023/S 55/2023 159341
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und
   Liegenschaftsamt
   Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
   Ort: Hofheim am Taunus
   NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
   Postleitzahl: 65719
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]hochbau-vergabe@mtk.org
   Telefon: +49 6192/2016142
   Fax: +49 6192/2016801
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.mtk.org
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376A7B/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376A7B
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung Albert-Schweitzer-Schule Architekt
   Referenznummer der Bekanntmachung: ASS-2023-Erw. Architekt
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erweiterung Albert-Schweitzer-Schule, 65795 Hattersheim;
   Dienstleistungsauftrag Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI.
   Leistungsphasen 2-3 und 5-9.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 716 797.88 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71210000 Beratungsdienste von Architekten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Albert-Schweitzer-Schule Albert-Schweitzer-Straße 10 65795 Hattersheim
   am Main
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine Grundschule mit Eingangsstufe.
   Sie ist in mehreren Bauabschnitten erstellt. Der erste Bauabschnitt
   wurde 1957 fertiggestellt, mit acht Jahrgängen. 1963 kam noch eine
   neunte Stufe hinzu. 1965 wurden eine Aula und die Turnhalle fertig
   gestellt und 1971 kamen noch ein Physiksaal, eine Bibliothek, ein
   Werkraum, eine Gymnastikhalle und eine Kleinsportanlage dazu.
   Sie ist eine ganztägig arbeitende Grundschule im Pakt für den
   Nachmittag und die Schulkindbetreuung ist in Trägerschaft des
   Main-Taunus-Kreises. Die Schule verzeichnet wachsende Schülerzahlen und
   im Schulbezirk wird ein Wohngebiet umgesetzt, wodurch pro Jahrgang ca.
   9 Schülerinnen und Schüler mehr erwartet werden. Der Klassenraumbedarf
   der Schule mit Eingangsstufe steigt von 13 Klassen im Schuljahr
   2020/2021 auf perspektivisch 18 Klassen.
   Als Interimsmaßnahme ist ein Container bereits auf dem Gelände
   errichtet, wodurch die Essensituation im Ganztag entspannt werden kann.
   Damit an der Schule eine Paktausweitung auf 100 % sowie der Bedarf an
   Differenzierungsflächen dauerhaft umgesetzt werden kann, ist eine
   langfristige Erweiterung umzusetzen.
   Die Überlegung ist, im Erweiterungsgebäude die Mensa + Küche mit den
   notwendigen Nebenräumen, Betreuungsräume, Gymnastikraum sowie 10
   Klassenräume inklusive Gruppenräume unterzubringen.
   Hierzu muss die bestehende Gymnastikhalle abgebrochen werden. Diese
   Fläche wird im geplanten Neubau als Multifunktionsraum wieder neu
   errichtet.
   Die restlichen 8 Klassen- sowie Gruppenräume sollen im Bestandsgebäude
   untergebracht werden.
   Hierfür sind kleine Umbaumaßnahmen notwendig.
   Die Interimsmaßnahme wird nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus
   wieder demontiert und entfernt.
   Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden.
   Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur
   WC-Spülung genutzt werden soll. Auf dem Dach wird eine
   Photovoltaikanlage gebaut.
   Die Wärmeversorgung erfolgt über den bestehenden Gasbrennwertkessel mit
   BHKW im Altbau. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen
   und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer
   Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen
   für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll
   eine Nachtauskühlung umgesetzt werden.
   Die Klassenräume erhalten Waschbecken.
   Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu
   planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann.
   Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als
   Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so
   groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit
   Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen.
   Die Leistungsphasen 1 - 4 werden vom Planungsteam des
   Main-Taunus-Kreises erbracht, die zur Verfügung gestellt wird. Es ist
   beabsichtigt den Architekten ab der LP 5 - 9 (72 %) zu beauftragen, für
   die LP 2 und 3 soll die Kosten- und Terminplanung vom Planer mit
   übernommen werden. Für die LP 2 Vorentwurfsplanung werden hier 1,61 %
   und für die LP 3 Entwurfsplanung 2,31 % vereinbart.
   Die voraussichtlichen Baukosten der Kostengruppe 300 liegen gemäß der
   Kostenberechnung bei ca. EUR 8.526.070,12,- brutto und die Kosten für
   die Kostengruppe 400 liegen bei 2.388.857,06 EUR brutto.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 716 797.88 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund
   von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr.1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3)
   Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die
   Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13)
   und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der
   Bewerber. Wichtung und Wertung:
   - Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen (Gewichtung 10 %): Der
   angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den
   zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 239 TEUR)
   bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1,
   Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/ a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4,
   Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
   Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
   - Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen
   (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre
   wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro
   Jahr (MB/a = 2) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1,
   MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5MB/ a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >=
   3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
   Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
   - Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung
   erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
   Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden
   Projektvergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die
   Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus
   der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR = 2 =2,
   AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5,
   - Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung
   analog Nr. 10,
   - Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 35 %): Die Bewertung
   erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
   Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar
   sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit
   orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der
   Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe
   der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3
   = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
   - Nr. 13 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die
   Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen
   verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird
   qualitativ bewertet.
   Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität
   erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität
   erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität
   erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet
   werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet
   werden kann = 5.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.7):
   Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte
   Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu
   erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise:
   1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach
   § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
   2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe
   nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
   3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind:
   Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des
   Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen
   und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die
   Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV)
   (Ausschlusskriterium);
   4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat
   mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
   Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und
   der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
   bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der
   bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
   rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
   haften (Ausschlusskriterium).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise:
   5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
   - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - in Kopie mit
   Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5
   Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die
   entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage
   einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende
   Deckung verfügbar sein wird. Der Nachweis bzw. die Zusage der
   Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs
   der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein
   (Ausschlusskriterium);
   6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die
   mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
   Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei
   Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung
   und Wertung siehe II.2.9) ).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aktuelle Nachweise/ Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
   7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit
   einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm;
   (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter
   und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);
   8) Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt (Hochbau) durch
   beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder
   Unterlagen und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie,
   RL 2005/36/EG - EGABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den Bewerber oder den
   bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46
   Abs. 3 Nr. 6 i.V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium);
   9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit
   der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
   Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt
   dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
   10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
   Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen
   Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
   (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
   11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
   Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen
   Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und
   Wertung siehe II.2.9).
   Zu 10. und 11. Es werden nur Referenzen gewertet, deren
   Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, §
   34 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht
   wurden:
   a) Art des Referenzobjektes;
   b) Auftraggeber;
   c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
   umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.), die Angaben d) bis
   g) nur für Neubau;
   d) anrechenbare Kosten in Euro (netto);
   e) Honorarzone;
   f) Zeitraum der Leistungserbringung;
   g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung
   unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
   12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8
   abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der
   Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium,
   Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
   Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung
   abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 34 HOAI) und bei
   denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
   a) Art des Referenzobjektes;
   b) Auftraggeber;
   c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
   umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.) die Angaben d) bis g)
   nur für Neubau;
   d) anrechenbare Kosten in Euro (netto);
   e) Honorarzone;
   f) Zeitraum der Leistungserbringung;
   g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der
   erbrachten Leistungsphasen.
   13) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
   Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium,
   Wichtung und Wertung
   Siehe II.2.9).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aktuelle Nachweise/ Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 u. 8
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen
   Anforderungen erfüllen: "Architekten (Hochbau)" im Sinne des § 75 Abs.
   1 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen
   erfüllt, wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der
   Bekanntmachung nach dem hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz -
   HASG berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden
   Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung "Architekt (Hochbau)" zu tragen
   oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt (Hochbau)" tätig
   zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen
   erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck
   Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und
   wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der
   vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an
   natürliche Personen gestellt werden.
   - Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind
   ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der
   Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 10 zu
   § 34 Abs. 4 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5
   VgV). Eine Weitergabe an Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ist nicht
   zulässig. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die
   Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine
   Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei
   öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 abzugeben haben.
   Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
   entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
   Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
   beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/04/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 05/05/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/07/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der
   Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von
   Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr. 1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3) Nr.
   7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die
   Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13)
   und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) ) die Rangfolge
   der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die
   Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9)
   angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr
   Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig
   liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle
   Nachweise/Erklärungen (III.1.1)-3), Nr. 1-13) - zusätzlich bei
   Bewerbergemeinschaften III.1.1) u. 2), Nr. 1-5 u. 8 von allen
   Mitgliedern - sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der
   Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der
   Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu
   bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung
   abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von
   jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an
   Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der
   Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/ oder für die
   Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den
   Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu
   erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der
   Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die
   Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt.
   Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber
   behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere
   Angaben oder Nachweis zu fordern.
   Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:
   Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei
   juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
   Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach
   § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung
   nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S.
   469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf
   die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag
   verpflichtet werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376A7B
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151-126603
   Fax: +49 6151-125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151-126603
   Fax: +49 6151-125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
   Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes
   Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1).
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
   Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3
   GWB unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
   Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
   einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
   der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
   GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage
   nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose
   Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die
   bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser
   Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein
   Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach
   Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151-126603
   Fax: +49 6151-125816
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/03/2023
References
   6. mailto:hochbau-vergabe@mtk.org?subject=TED
   7. http://www.mtk.org/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376A7B/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376A7B
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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