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Ausschreibung: Beratungsdienste von Ingenieurbüros - DE-Halberstadt
Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 160427-2023 (ID: 2023031709123494332)
Veröffentlicht: 17.03.2023
*
  DE-Halberstadt: Beratungsdienste von Ingenieurbüros
   2023/S 55/2023 160427
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harz - Vergabestelle
   Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
   Ort: Halberstadt
   NUTS-Code: DEE09 Harz
   Postleitzahl: 38820
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle, Hr. Kaiser, Herr Scherbaum
   E-Mail: [6]vergabestelle@kreis-hz.de
   Telefon: +49 3941-59704237
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.kreis-hz.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507061
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507061
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der
   Prozessdigitalisierung im Gesundheitsamt des Landkreises Harz
   Referenznummer der Bekanntmachung: VV S 019/23
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von
   Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der
   Prozessdigitalisierung im Gesundheitsamt des Landkreises Harz
   - bei der Erarbeitung von erforderlichen Mindeststandards für die
   Prozessaufnahme
   - bei der Aufnahme, Analyse, Modellierung und Optimierung sämtlicher
   Leistungsprozesse im Gesundheitsamt des Landkreises Harz
   - bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen bwezüglich der
   Digitalisierung und Automatisierung der Leistungsprozesse im
   Gesundheitsamt
   - bei der Automatisierung eines Leistungsprozesses im Rahmen der
   Prozessdigitalisierung im Gesundheitsamt des Landkreises Harz
   Die aufzunehmenden Leistungsprozesse ergeben sich aus den Aufgaben des
   Gesundheitsamtes des Landkreises Harz. Eine Übersicht der Aufgaben des
   Gesundheitsamtes liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
   Gegenstand des Auftrages sind weiterhin Schulungsleistungen zu den
   Schwerpunkten
   - Aufnahme, Analyse, Modellierung und Optimierung von Prozessen
   - Automatisierung von Prozessen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE09 Harz
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Harz, Gesundheitsamt, F.-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 22.04.2022 den
   Förderleitfaden zur "Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und
   Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen
   Gesundheitsdienstes in Deutschland" veröffentlicht. Aufgrund der
   pandemischen Situation der vergangenen drei Jahre ist das Ziel der
   Förderung den Infektionsschutz zu stärken und zu modernisieren. Der
   Digitalisierungsgrad der Gesundheitsämter und dessen Weiterentwicklung
   innerhalb der Projektlaufzeit soll anhand eines "Reifegrades" zur
   Digitalisierung des ÖGD gemessen werden. Im Rahmen des Förderprogramms
   ist es maßgeblich, wenn in mindestens drei Dimensionen des vorgegebenen
   Reifegradmodells, eine Verbesserung um zwei Stufen erreicht worden ist.
   Dabei sind technische, wie auch prozessuale Maßnahmen förderfähig.
   Unter anderem wird das Teilprojekt "umfassende Prozessdokumentation und
   Prozessdigitalisierung" gefördert. Ziel der Ausschreibung ist es alle
   Prozesse im Gesundheitsamt über den Projektzeitraum aufzunehmen, zu
   analysieren und zu modellieren. Maßgabe der Leistungsbeschreibung ist
   die Verwendung von ARIS, als die vom Land bereitgestellten
   Prozessmodellierungstools und Schulung in deren Anwendung.
   Weiterhin sollen bestehende Prozesse digitalisiert werden, bis hin zur
   Prozessautomation. Dafür ist das bereits erstandene Softwareprodukt
   "Blue Prism" zu verwenden. Derzeit wird der Roboter, die
   Robotersoftware, welche sich hinter diesem Namen verbirgt, auf den
   Pilotprozess "Meldung positiver Covid-Fälle an das RKI" angelernt. Der
   Einsatz von robotergesteuerter Prozessautomation hätte die Mitarbeitere
   zu Pandemiezeiten enorm entlasten können. Um sich zukünftig für solche
   Fälle zu rüsten und auch um weitere massenhaft wiederkehrende Prozesse
   mitarbeiterentlastend durch einen Roboter ausführen zu können, müssen
   ausgewählte IT-Mitarbeiter*innen im Umgang mit der Software geschult
   werden. Dieses ist ebenfalls Ziel des Vergabeverfahrens.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 21/07/2023
   Ende: 30/09/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sofern es mehr geeignete Bewerber geben sollte als zur Angebotsabgabe
   aufgefordert werden sollen (mehr als drei), wird der Auftraggeber
   anhand des in der Anlage 2 Bewerbungsbedingungen, Punkt 3.3 Auswahl der
   Bewerber für das Verhandlungsverfahren festgelegten Bewertungssystems
   die drei Bewerber festlegen, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert
   werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Umsetzung ÖGD Pakt Digitalisierung
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei
   Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche
   Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung
   anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die
   Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden.
   In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant maximal drei
   geeignete Bewerber/ innen zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes
   aufzufordern und ggf. zu einer Vergabeverhandlung mit dem Auftraggeber
   einzuladen.
   Der Auftraggeber behält sich vor den Zuschlag auf der Grundlage der
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
   In diesem Zusammenhang behält sich der Auftraggeber ebenfalls vor nur
   über die Angebote zu verhandeln, die nach der Auswertung der
   Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix
   in die engere Wahl kommen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit
   sowie zum Beleg, dass keine Ausschlußgründe gemäß §§ 123/124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
   Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die
   Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage beigefügte Vordruck
   "03 Bewerbungsbogen" zu verwenden. Der Bewerber kann alternativ zum
   Vordruck "03 Bewerbungsbogen" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert
   die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gemäß § 50 Abs. 2 VgV
   nach.
   Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt
   der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.
   Kann der Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
   Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente,
   sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers/Bieters und
   das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
   Der Bewerber hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen
   Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien
   erfüllt und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den
   ausgefüllten Vordruck "03 Bewerbungsbogen" zusammen mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch
   die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Im Falle
   einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft der Vordruck "03 Bewerbungsbogen" vorzulegen.
   Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren
   Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen
   und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
   Der Bewerber hat ferner für jedes der Unternehmen den vorliegenden
   Vordruck "03 Bewerbungsbogen" beizubringen.
   In der Bewerberauskunft (Vordruck "03 Bewerbungsbogen" sind folgende
   Angaben zu machen:
   1. Angaben zum Unternehmen unter Angabe von Name, Postanschrift, Jahr
   der Bürogründung, Rechtsform, Büroinhaber, Ansprechpartner, Telefon,
   Fax, E-Mail Adresse, ggf. Angabe der Bietergemeinschaft.
   2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
   123, 124 GWB (Anlage 1)
   3. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das
   am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit
   dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
   Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen -
   z.T. auch außerhalb von EU-Vergaberichtlienien. Verboten sind demnach
   seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu
   Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung
   solcher Unternehmen am Auftrag als unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf
   diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes
   entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom
   Bewerber/Bieter die der Vordruck "Eigenerklärung zu einem etwaigen
   Bezug des Bewerbers zu Russland" auszufülen und zusammen mit den
   Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe
   Plattform einzureichen.
   4. Nachweis der Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerbergemeinschaft
   (Anlage 2)
   5. Für die Teilnehmer einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die oben
   aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Für
   ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch
   gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in einer
   anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten
   Übersetzung abzugeben.
   6. Gültiger Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   In der Bewerberauskunft (Vordruck "03 Bewerbungsbogen" sind folgende
   Angaben zu machen:
   1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die
   Vorlage eines gültigen Nachweises zum Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je
   Versicherungsfall
   2. Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in  (netto)
   für die Geschäftsjahre 2020, 2021 sowie 2022, sofern das Unternehmen
   länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise
   (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente)
   vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   In der Bewerberauskunft (Vordruck "03 Bewerbungsbogen" sind folgende
   Angaben zu machen:
   - Angabe der Anzahl der Mitarbeiter für die Geschäftsjahre 2020, 2021
   sowie 2022, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre auf dem Markt
   ist.
   - Angabe zur Qualifikation von mind. 2 Mitarbeitern (Anlage 3)
   - Angabe der Qualifikation des beabsichtigten Projektleiters
   - Angabe zu Erfahrungen mit der Software ARIS
   - Angabe zu Erfahrungen mit der Software BluePrism
   - Angaben zur Qualifikation der Mitarbeiter. Die entsprechenden
   Nachweise sind dem Bewerbungsbogen beizufügen.
   - Erklärung zur Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzen im Bereich
   "Prozessberatung" (Anlage 4)
   - Erklärung zur Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzen im Bereich
   "Prozessautomatisierung" (Anlage 5)
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   siehe Ausschreibungsunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/04/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 28/04/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/07/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt,
   vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
   ([10]http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
   Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen
   ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen
   und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform
   erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches
   Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird
   allerdings empfohlen sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu
   registrieren und die Teilnahme am Vergabeverfahren zu aktivieren um
   automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine entsprechende
   Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer
   /-innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens
   regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z.B.
   neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu
   informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue
   Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine
   separate Information der Teilnehmer/-innen durch den Auftraggeber
   erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der
   Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge
   und Angebote zugrunde zu legen.
   Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter
   unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach
   Auffassung des Unternehmers Unklarheiten oder sind die
   Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der /die Bewerber/-in oder der
   Bieter/-in den Auftraggeber hierauf unverzüglich in Textform über die
   Vergabeplattform hinzuweisen.
   Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der
   ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis
   unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt
   nicht mehr möglich ist (Präklusion).
   Teilnehmerfragen:
   Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
   e-Vergabe-Plattform des Bundes ([11]https://www.evergabe-online.de)
   einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über
   die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt
   werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte
   werden nicht erteilt.
   Der Auftraggeber wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende
   und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der
   Teilnahmefrist/ Angebotsfrist in Form eines Fragen- und
   Antwortenkatalogs auf der oben genannten Vergabeplattform
   veröffentlichen. Der Auftraggeber ist auch um Beantwortung nicht
   rechtzeitig eigehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung
   allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen
   aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält
   sich der Auftraggeber vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der
   jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur
   Verfügung zu stellen. Wie bereits oben erwähnt haben sich die
   Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der
   Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
   Vergabestelle zu informieren und diese im rahmen ihrer
   Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform
   registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
   Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des
   Teilnahmeantrages und Angebotes führen.
   Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten
   Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen
   und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie der
   Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die
   während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote
   beantworteten Fragen.
   Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
   e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 22899-610-1234; E-Mail:
   [12]ticket@bescha.bund.de; Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
   08:00 bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
   Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:
   Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die
   e-Vergabe-Plattform des Bundes ([13]www.evergabe-online.de) bis zum
   Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem
   Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote außerhalb der
   e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax,
   Telegramm, Telex oder E-Mail sind nicht zugelassen und führen zum
   Ausschluß aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte
   Teilnahmeanträge und Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen und
   führen zum Ausschluß aus dem Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist
   darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote
   nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen,
   sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bieter die
   Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich
   beweispflichtig.
   Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu
   verwenden.
   In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen,
   einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des
   Bewerbers/Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluß. Soweit die
   eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar
   sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des
   Teilnahmeantrages und späteren Angebotes erforderlich scheinen, können
   Sie auf einer gesonderten Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt
   werden.
   Die Bewerber/-innen haben diejenige Teile ihres
   Teilnahmeantrages/Angebotes deutlich zu kennzeichnen, die
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und /oder
   nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz
   unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen
   Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende
   Akteneinsichtsrecht wird ebenso hingewiesen wie daraus, dass die
   Vergabekammer vor der Zustimmung der Beteilgten zur Akteneinsicht
   ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs. 3
   Satz 2 GWB).
   Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal
   vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen
   Angebotes verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet,
   vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
   Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
   mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
   Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge. Verboten sind
   demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit
   dem Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine
   Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer,
   Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf
   betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben
   prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied
   einer Bewerbergemeinschaft die "Eigenerklärung zu den
   Russland-Sanktionen", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu
   Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor
   Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
   Postanschrift: E.-Kamietstraße 2
   Ort: Halle (Saale)
   Postleitzahl: 06112
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 345-5140
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen,
   Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen
   nach Erhalt/Download durch den Bieter auf Vollständigkeit und
   Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den
   Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen
   oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen
   diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die
   Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch vor der Angebotsabgabe -
   schriftlich darauf hin. Andernfalls kann er sich auf die Unklarheiten
   oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten
   hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot
   einzukalkulieren.
   Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf
   die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich
   hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die
   Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist
   ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr
   als 15 Kalendertage vergangen sind.
   § 160 GWB lautet:
   "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/03/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@kreis-hz.de?subject=TED
   7. http://www.kreis-hz.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507061
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507061
  10. http://www.evergabe-online.de/
  11. https://www.evergabe-online.de/
  12. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
  13. http://www.evergabe-online.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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