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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Halberstadt - Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023031709123494332 / 160427-2023
Veröffentlicht :
17.03.2023
Angebotsabgabe bis :
17.04.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71318000 - Beratungsdienste von Ingenieurbüros
DE-Halberstadt: Beratungsdienste von Ingenieurbüros

2023/S 55/2023 160427

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harz - Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle, Hr. Kaiser, Herr Scherbaum
E-Mail: [6]vergabestelle@kreis-hz.de
Telefon: +49 3941-59704237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.kreis-hz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507061
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507061
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der
Prozessdigitalisierung im Gesundheitsamt des Landkreises Harz
Referenznummer der Bekanntmachung: VV S 019/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von
Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der
Prozessdigitalisierung im Gesundheitsamt des Landkreises Harz

- bei der Erarbeitung von erforderlichen Mindeststandards für die
Prozessaufnahme

- bei der Aufnahme, Analyse, Modellierung und Optimierung sämtlicher
Leistungsprozesse im Gesundheitsamt des Landkreises Harz

- bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen bwezüglich der
Digitalisierung und Automatisierung der Leistungsprozesse im
Gesundheitsamt

- bei der Automatisierung eines Leistungsprozesses im Rahmen der
Prozessdigitalisierung im Gesundheitsamt des Landkreises Harz

Die aufzunehmenden Leistungsprozesse ergeben sich aus den Aufgaben des
Gesundheitsamtes des Landkreises Harz. Eine Übersicht der Aufgaben des
Gesundheitsamtes liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

Gegenstand des Auftrages sind weiterhin Schulungsleistungen zu den
Schwerpunkten

- Aufnahme, Analyse, Modellierung und Optimierung von Prozessen

- Automatisierung von Prozessen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09 Harz
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Harz, Gesundheitsamt, F.-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 22.04.2022 den
Förderleitfaden zur "Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und
Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen
Gesundheitsdienstes in Deutschland" veröffentlicht. Aufgrund der
pandemischen Situation der vergangenen drei Jahre ist das Ziel der
Förderung den Infektionsschutz zu stärken und zu modernisieren. Der
Digitalisierungsgrad der Gesundheitsämter und dessen Weiterentwicklung
innerhalb der Projektlaufzeit soll anhand eines "Reifegrades" zur
Digitalisierung des ÖGD gemessen werden. Im Rahmen des Förderprogramms
ist es maßgeblich, wenn in mindestens drei Dimensionen des vorgegebenen
Reifegradmodells, eine Verbesserung um zwei Stufen erreicht worden ist.
Dabei sind technische, wie auch prozessuale Maßnahmen förderfähig.
Unter anderem wird das Teilprojekt "umfassende Prozessdokumentation und
Prozessdigitalisierung" gefördert. Ziel der Ausschreibung ist es alle
Prozesse im Gesundheitsamt über den Projektzeitraum aufzunehmen, zu
analysieren und zu modellieren. Maßgabe der Leistungsbeschreibung ist
die Verwendung von ARIS, als die vom Land bereitgestellten
Prozessmodellierungstools und Schulung in deren Anwendung.

Weiterhin sollen bestehende Prozesse digitalisiert werden, bis hin zur
Prozessautomation. Dafür ist das bereits erstandene Softwareprodukt
"Blue Prism" zu verwenden. Derzeit wird der Roboter, die
Robotersoftware, welche sich hinter diesem Namen verbirgt, auf den
Pilotprozess "Meldung positiver Covid-Fälle an das RKI" angelernt. Der
Einsatz von robotergesteuerter Prozessautomation hätte die Mitarbeitere
zu Pandemiezeiten enorm entlasten können. Um sich zukünftig für solche
Fälle zu rüsten und auch um weitere massenhaft wiederkehrende Prozesse
mitarbeiterentlastend durch einen Roboter ausführen zu können, müssen
ausgewählte IT-Mitarbeiter*innen im Umgang mit der Software geschult
werden. Dieses ist ebenfalls Ziel des Vergabeverfahrens.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 21/07/2023
Ende: 30/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sofern es mehr geeignete Bewerber geben sollte als zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen (mehr als drei), wird der Auftraggeber
anhand des in der Anlage 2 Bewerbungsbedingungen, Punkt 3.3 Auswahl der
Bewerber für das Verhandlungsverfahren festgelegten Bewertungssystems
die drei Bewerber festlegen, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Umsetzung ÖGD Pakt Digitalisierung
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei
Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche
Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung
anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die
Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden.

In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant maximal drei
geeignete Bewerber/ innen zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes
aufzufordern und ggf. zu einer Vergabeverhandlung mit dem Auftraggeber
einzuladen.

Der Auftraggeber behält sich vor den Zuschlag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

In diesem Zusammenhang behält sich der Auftraggeber ebenfalls vor nur
über die Angebote zu verhandeln, die nach der Auswertung der
Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix
in die engere Wahl kommen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit
sowie zum Beleg, dass keine Ausschlußgründe gemäß §§ 123/124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die
Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage beigefügte Vordruck
"03 Bewerbungsbogen" zu verwenden. Der Bewerber kann alternativ zum
Vordruck "03 Bewerbungsbogen" nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert
die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gemäß § 50 Abs. 2 VgV
nach.

Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt
der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Kann der Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente,
sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers/Bieters und
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Der Bewerber hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen
Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien
erfüllt und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den
ausgefüllten Vordruck "03 Bewerbungsbogen" zusammen mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch
die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Im Falle
einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft der Vordruck "03 Bewerbungsbogen" vorzulegen.

Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren
Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen
und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Der Bewerber hat ferner für jedes der Unternehmen den vorliegenden
Vordruck "03 Bewerbungsbogen" beizubringen.

In der Bewerberauskunft (Vordruck "03 Bewerbungsbogen" sind folgende
Angaben zu machen:

1. Angaben zum Unternehmen unter Angabe von Name, Postanschrift, Jahr
der Bürogründung, Rechtsform, Büroinhaber, Ansprechpartner, Telefon,
Fax, E-Mail Adresse, ggf. Angabe der Bietergemeinschaft.

2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123, 124 GWB (Anlage 1)

3. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das
am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit
dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen -
z.T. auch außerhalb von EU-Vergaberichtlienien. Verboten sind demnach
seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu
Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als unterauftragnehmer, Lieferanten oder
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf
diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes
entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom
Bewerber/Bieter die der Vordruck "Eigenerklärung zu einem etwaigen
Bezug des Bewerbers zu Russland" auszufülen und zusammen mit den
Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe
Plattform einzureichen.

4. Nachweis der Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerbergemeinschaft
(Anlage 2)

5. Für die Teilnehmer einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die oben
aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Für
ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch
gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in einer
anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten
Übersetzung abzugeben.

6. Gültiger Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In der Bewerberauskunft (Vordruck "03 Bewerbungsbogen" sind folgende
Angaben zu machen:

1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die
Vorlage eines gültigen Nachweises zum Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je
Versicherungsfall

2. Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in (netto)
für die Geschäftsjahre 2020, 2021 sowie 2022, sofern das Unternehmen
länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise
(z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente)
vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In der Bewerberauskunft (Vordruck "03 Bewerbungsbogen" sind folgende
Angaben zu machen:

- Angabe der Anzahl der Mitarbeiter für die Geschäftsjahre 2020, 2021
sowie 2022, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre auf dem Markt
ist.

- Angabe zur Qualifikation von mind. 2 Mitarbeitern (Anlage 3)

- Angabe der Qualifikation des beabsichtigten Projektleiters

- Angabe zu Erfahrungen mit der Software ARIS

- Angabe zu Erfahrungen mit der Software BluePrism

- Angaben zur Qualifikation der Mitarbeiter. Die entsprechenden
Nachweise sind dem Bewerbungsbogen beizufügen.

- Erklärung zur Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzen im Bereich
"Prozessberatung" (Anlage 4)

- Erklärung zur Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzen im Bereich
"Prozessautomatisierung" (Anlage 5)
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Ausschreibungsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt,
vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
([10]http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.

Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen
ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen
und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform
erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches
Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird
allerdings empfohlen sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu
registrieren und die Teilnahme am Vergabeverfahren zu aktivieren um
automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine entsprechende
Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer
/-innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens
regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z.B.
neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu
informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue
Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine
separate Information der Teilnehmer/-innen durch den Auftraggeber
erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der
Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge
und Angebote zugrunde zu legen.

Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter
unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach
Auffassung des Unternehmers Unklarheiten oder sind die
Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der /die Bewerber/-in oder der
Bieter/-in den Auftraggeber hierauf unverzüglich in Textform über die
Vergabeplattform hinzuweisen.

Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der
ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis
unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt
nicht mehr möglich ist (Präklusion).

Teilnehmerfragen:

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform des Bundes ([11]https://www.evergabe-online.de)
einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über
die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt
werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte
werden nicht erteilt.

Der Auftraggeber wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende
und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der
Teilnahmefrist/ Angebotsfrist in Form eines Fragen- und
Antwortenkatalogs auf der oben genannten Vergabeplattform
veröffentlichen. Der Auftraggeber ist auch um Beantwortung nicht
rechtzeitig eigehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung
allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen
aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält
sich der Auftraggeber vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der
jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur
Verfügung zu stellen. Wie bereits oben erwähnt haben sich die
Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der
Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im rahmen ihrer
Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform
registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des
Teilnahmeantrages und Angebotes führen.

Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten
Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen
und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie der
Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die
während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote
beantworteten Fragen.

Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 22899-610-1234; E-Mail:
[12]ticket@bescha.bund.de; Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:

Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform des Bundes ([13]www.evergabe-online.de) bis zum
Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote außerhalb der
e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax,
Telegramm, Telex oder E-Mail sind nicht zugelassen und führen zum
Ausschluß aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte
Teilnahmeanträge und Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen und
führen zum Ausschluß aus dem Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist
darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote
nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen,
sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bieter die
Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich
beweispflichtig.

Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu
verwenden.

In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen,
einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Bewerbers/Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluß. Soweit die
eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar
sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des
Teilnahmeantrages und späteren Angebotes erforderlich scheinen, können
Sie auf einer gesonderten Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt
werden.

Die Bewerber/-innen haben diejenige Teile ihres
Teilnahmeantrages/Angebotes deutlich zu kennzeichnen, die
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und /oder
nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz
unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen
Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende
Akteneinsichtsrecht wird ebenso hingewiesen wie daraus, dass die
Vergabekammer vor der Zustimmung der Beteilgten zur Akteneinsicht
ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs. 3
Satz 2 GWB).

Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal
vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen
Angebotes verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet,
vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge. Verboten sind
demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit
dem Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine
Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf
betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben
prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft die "Eigenerklärung zu den
Russland-Sanktionen", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu
Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor
Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: E.-Kamietstraße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5140
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen,
Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen
nach Erhalt/Download durch den Bieter auf Vollständigkeit und
Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den
Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen
oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen
diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die
Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch vor der Angebotsabgabe -
schriftlich darauf hin. Andernfalls kann er sich auf die Unklarheiten
oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten
hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot
einzukalkulieren.

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf
die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich
hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die
Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist
ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr
als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023

References

6. mailto:vergabestelle@kreis-hz.de?subject=TED
7. http://www.kreis-hz.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507061
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507061
10. http://www.evergabe-online.de/
11. https://www.evergabe-online.de/
12. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
13. http://www.evergabe-online.de/

 
 
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