Titel :
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DE-Potsdam - Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023031709182395625 / 161665-2023
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Veröffentlicht :
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17.03.2023
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Angebotsabgabe bis :
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19.04.2023
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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77310000 - Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77311000 - Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
77313000 - Pflege von Parkanlagen
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DE-Potsdam: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
2023/S 55/2023 161665
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich
Vergabemanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [6]zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.potsdam.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
6HQK/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
6HQK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhaltungspflege Gartenstadt Drewitz
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-59-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der im Zuge der Stadtentwicklungsmaßnahme Gartenstadt Drewitz
anspruchsvoll angelegte Konrad-Wolf-Park ist der zentrale Begegnungsort
für die Bürgerinnen und Bürger im Wohngebiet Potsdam Drewitz. Daher
legt die Landeshauptstadt Potsdam einen wichtigen Fokus auf eine
qualitative und fachgerechte Unterhaltung von Grünanlagen, Spielplätzen
und Straßenbegleitgrün vor Ort. Alle
Flächentypen werden daher in höherer Frequenz von Fachkräften des
Auftragnehmers (AN) gepflegt, um deren Erhalt über einen möglichst
langen Lebenszyklus gewährleisten zu können und der
Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77311000 Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
77313000 Pflege von Parkanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gartenstadt Potsdam Drewitz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gartenstadt Drewitz umfasst die Konrad-Wolf-Allee, den
Guido-Seeber-Weg und den Hertha-Thiele-Weg. Weiterhin zählt der Grünzug
zwischen der Konrad-Wolf-Allee und dem Willy-A.-Kleinau-Weg, im
Volksmund "Rolle" genannt, hinzu. Die gesamte genannte Anlage setzt
sich aus Grünlagen, Spielplätzen und Straßenbegleitgrün sowie anderen
Straßennebenflächen zusammen.
Neben den Pflegearbeiten sind auch Pflanzarbeiten von Sträuchern,
Rosen, Stauden und Gräsern sowie die Bewässerung von Bäumen
durchzuführen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Sie beginnt am Tag nach
Zuschlagserteilung, spätestens am 01.06.2023.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr,
wenn nicht eine Vertragspartei sechs Monate vor Ablauf eines
Vertragsjahres kündigt. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren,
ohne dass es einer Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe
empfohlen.
-Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis zzgl. der zum Zeitpunkt
der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen, es sei
denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4
UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13
UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung
des Bewertungspreises herangezogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden,
1.000.000 EUR für Vermögensschäden
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgenden Deckungssummen: 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und
Sachschäden, 1.000.000 EUR pauschal für Vermögensschäden.
Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den
jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist
eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine
entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der
Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird
(Formular 4.10).
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die
diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren
Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (FB 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe)
beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei
Angebotsabgabe bekannt ist).
(3) Verpflichtungserklärung bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig
und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (FB
4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über mindestens 2 geeignete Referenzen über früher
ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den
letzten höchstens drei Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist)
erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit dem vorliegenden
Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint hier:
Gärtnerische Pflegearbeiten (dabei können die im folgenden genannten
Tätigkeiten nicht anerkannt werden: Baumpflege, Gehwegreinigung,
Winterdienst) in Parks, Gartenanlagen o. Gartenschauen. In der jeweils
vorzuweisenden Gesamtfläche von mind. 7500 m² müssen mind. folgende
Teilflächen enthalten sein:
- mind. 500 m² Rabatten (Stauden, Gräser und Rosen) und
- mind. 1000 m² Gehölzflächen.
Anzugeben sind Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftragswert,
Auftragsort, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf.
Ansprechpartner, Kontaktdaten (E-Mail u. Telefonnummer)), Gesamtfläche
in m² (mind. 7500 m²), Teilfläche der Rabatten (mind. 500 m²) sowie
Teilfläche der Gehölzflächen (mind. 1000 m²).
(FB 4.6 Referenzen Unternehmen)
(2) Personalqualifikation:
- Organisatorische Verantwortung: Namentliche Nennung der Person, der
die Leitung der Leistungsausführung obliegt. Gefordert wird ein
Abschlusszeugnis (Kopie) als Ingenieur, Techniker o. Meister im
Fachgebiet Garten- und/oder Landschaftsbau, Landschaftspflege.
- Vorarbeiter: Namentliche Nennung der Person, der die Leitung der
Leistungsausführung obliegt. Gefordert wird ein Abschlusszeugnis
(Kopie) als Gärtner im Fachgebiet Garten- und/oder Landschaftsbau,
Landschaftspflege.
- Es ist zusätzlich die Anzahl der Arbeitskräfte je Arbeitsgang zu
benennen.
Die Angaben sind in einem vom Bieter erstellen Dokument in Textform zu
machen.
(3) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen
Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung (FB
4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) beizulegen (sofern einschlägig
und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist).
(4) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die
Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt
ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen
anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als
Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich
unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben
wurden (FB 4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung)
(5) Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen (sofern
einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das
Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(FB 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe)
(6) Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich
Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das
andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (FB 4.4 EU
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Eigenerklärung Ausschlussgründe (FB 4.1 EU)
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der
Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (FB 5.3)
(3) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen
zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (FB 5.4)
(4) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister:
Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf
dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde
anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf
Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer,
auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4
GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte
Verfahrensweise gilt entsprechend.
(5) Erklärung restriktive Maßnahmen (FB 4.12)
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/04/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über
sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz
Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über
den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen
sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose
Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der
registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw.
Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können
auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf
ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine
entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis
zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem
Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem
Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische
Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere
Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind
zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den
Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden.
Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch
den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des
Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und
Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als
Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und
Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung
oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück
gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie
den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den
veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem
Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg
einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache
einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen
Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt
werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger
Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden
nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie
beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln
und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des
Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6HQK
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023
References
6. mailto:zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de?subject=TED
7. http://www.potsdam.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR6HQK/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR6HQK
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