Titel :
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DE-Schweinfurt - Medizinische Geräte
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023031709221796352 / 162401-2023
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Veröffentlicht :
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17.03.2023
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Angebotsabgabe bis :
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14.04.2023
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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33100000 - Medizinische Geräte
33197000 - Computerausrüstung für die Medizin
33190000 - Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
33196000 - Medizinische Hilfsmittel
30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
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DE-Schweinfurt: Medizinische Geräte
2023/S 55/2023 162401
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt
GmbH
Postanschrift: Gustav-Adolf-Straße 6-8
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail: [6]ojauch@goerg.de
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.goerg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6AUH/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Oliver Jauch / Dr. Simon Manzke
E-Mail: [9]ojauch@goerg.de
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://www.goerg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6AUH
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus in Rechtsform einer GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Hardware für das Patientendatenmanagementsystem (PDMS) der
Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: LKS_KHZG_01-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH (im Folgenden
"Leopoldina-Krankenhaus" oder "LKS") ist ein Krankenhaus der
Schwerpunkt-Versorgung mit 700 Planbetten und ca. 70.000 Patienten pro
Jahr. Das Leopoldina-Krankenhaus stellt als modernes
Schwerpunktkrankenhaus die umfassende medizinische Versorgung für die
Bürger von Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie der Bevölkerung im
nördlichen Unterfranken sicher. Darüber hinaus ist das
Leopoldina-Krankenhaus akademisches Lehrkrankenhaus der Universität
Würzburg, einer der größten Arbeitgeber der Region und bietet in
unserer Berufsfachschule für Pflegeberufe jungen Menschen mit
qualifizierten Aus- und Fortbildungen beste Berufschancen für die
Zukunft.
Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und
des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig
gerecht zu werden, schreibt das Leopoldina-Krankenhaus derzeit die
Einführung eines Patientendatenmanagementsystems ("PDMS") in der
Intensivmedizin, Anästhesie und weiteren Bereichen (u.a. Stroke Unit)
aus. Für das bereits in Ausschreibung befindliche PDMS benötigt das
Leopoldina-Krankenhaus nun die entsprechende Hardware.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33197000 Computerausrüstung für die Medizin
33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
33196000 Medizinische Hilfsmittel
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH Gustav-Adolf-Straße
6-8 97422 Schweinfurt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu liefernde Hardware für das Leopoldina-Krankenhaus umfasst
folgende Produktgruppen:
- All-in-One PCs für die Verwendung in medizinischen und hygienisch
sensiblen Bereichen im Krankenhaus nebst Tastatur und Maus,
- Halterungen für unterschiedliche räumliche Begebenheiten und
- Wagen (Visitewagen mit Monitorgelenk).
Die Geräte werden im 24h-Betrieb an 365 Tagen im Jahr in der
Patientenumgebung eingesetzt. Zur Überbrückung kurzzeitiger
Havariefälle sollen die Geräte auch für den Einsatz unter
Berücksichtigung höherer Raumtemperaturen (bis 38°C) tauglich sein.
Für alle Artikel sind Lieferzeiten ab Auftragseingang und geklärter
Bestellung anzugeben. Es werden nur Lieferzeiten bis maximal 3 Monate
akzeptiert (Ausschlusskriterium).
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang enthält das
Leistungsverzeichnis, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 3
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Das Leistungsverzeichnis enthält einige anzubietende Produkte, deren
Beauftragung lediglich optional erfolgen soll (betrifft insbesondere
das Zubehör).
2. Eine Verlängerung des Garantiezeitraums um weitere drei Jahre ist
für die PCs vorzusehen.
3. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des
ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung
gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund
nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die
Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die
Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union
(NextGenerationEU) finanziert.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Vergabeunterlagen sowie die Angebotsunterlagen (Vordrucke und
Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse
abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist
verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit
Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der
Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl.
Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw.
Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,
124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen
enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform,
Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens,
Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen
Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem
dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische
Staatsangehörige, Unternehmen und Lieferanten. Ein Formblatt ist in den
Angebotsunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Leopoldina-Krankenhaus für geeignet erachteter
Belege nachweisen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Umsätze im
Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware für
Patientendatenmanagement- und vergleichbaren Systeme) in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den
Angebotsunterlagen enthalten. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre
existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des
Bestehens anzugeben.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Leopoldina-Krankenhaus für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Das Leopoldina-Krankenhaus behält sich vor, eine
Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
maßgeblichen Bereich (Aufschlüsselung gemäß Formblatt in den
Angebotsunterlagen) in den letzten 3 Jahren. Ein Formblatt ist in den
Angebotsunterlagen enthalten. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre
existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens
anzugeben.
TL2. Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen (Stichtag: 01.04.2018). Vergleichbar sind
realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware für
Patientendatenmanagementsysteme in Krankenhäusern/ Kliniken
vergleichbarer Größenordnung mit mehr als 600 Betten. Die
Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen,
durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind
gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten
Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5
Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und
Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Das
Leopoldina-Krankenhaus kann in Einzelfällen die Vorlage von
Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL2: Es sind mindestens drei vergleichbare realisierte
(abgeschlossene) Referenzen über Projekte im Zusammenhang mit der
Lieferung von Hardware für Patientendatenmanagementsysteme in den
letzten fünf Jahren nachzuweisen.
Zu TL2: Mindestens drei der Referenzen müssen belegen, dass Erfahrungen
im Bereich Medical PCs vorhanden sind.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Die Projektsprache ist deutsch. Die Bieter haben mit ihrem Angebot
eine Erklärung abzugeben, in der die Projektleitung namentlich zu
benennen und zu bestätigen ist, dass die Projektleitung über
hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt (mindestens
Sprachniveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).
2. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine
Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das in den
Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/04/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:
Elektronisch via Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal".
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten
Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen
Angebotsunterlagen (Formblätter) ist verbindlich. Sofern im Laufe des
Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des
Leopoldina-Krankenhauses erforderlich werden sollten, werden diese
Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der
dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 07.04.2023
über die Vergabeplattform an das Leopoldina-Krankenhaus adressiert
werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über
die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist
sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Leopoldina-Krankenhaus
keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein
Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Das Leopoldina-Krankenhaus behält sich vor, unvollständige oder
fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig
nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern
vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
Sprache vorgelegt worden sind. Das Leopoldina-Krankenhaus kann
Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen
grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Das Leopoldina-Krankenhaus behält sich vor, das Verfahren aus
sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit
rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm
ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den
Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick
auf das jeweilige Angebot. Das Leopoldina-Krankenhaus seinerseits wird
Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem
entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort
genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6AUH
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023
References
6. mailto:ojauch@goerg.de?subject=TED
7. http://www.goerg.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6AUH/documents
9. mailto:ojauch@goerg.de?subject=TED
10. http://www.goerg.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6AUH
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