Titel :
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DE-Villingen-Schwenningen - Bau von Wohnungen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023031709243596607 / 162712-2023
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Veröffentlicht :
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17.03.2023
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Angebotsabgabe bis :
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17.04.2023
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Bauauftrag
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Verfahrensart :
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Verhandlungsverfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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45211341 - Bau von Wohnungen
45211300 - Bau kompletter Wohnhäuser
45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten
45211360 - Stadtentwicklungsbauarbeiten
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DE-Villingen-Schwenningen: Bau von Wohnungen
2023/S 55/2023 162712
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Münsterplatz 7/ 8
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78050
Land: Deutschland
E-Mail: [6]obererbruehl@villingen-schwenningen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.villingen-schwenningen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6F3G/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6F3G
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Investorenwettbewerb Oberer Brühl
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/1540
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45211341 Bau von Wohnungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Investors
für Teile des ehemaligen Kasernenareals "Oberer Brühl" (vormals Mangin)
in Villingen-Schwenningen im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der im
vorliegenden Verfahren auszuwählende Investor soll die Fläche von der
Stadt Villingen-Schwenningen im Kauf übernehmen und nach näherer
Maßgabe seines Konzepts und den Vorgaben der Stadt
Villingen-Schwenningen bebauen. Mit dem Ausschreibungsverfahren soll
ein Erwerber (lnvestor) gefunden werden, der einen preisgünstigen,
sozial orientierten, individuellen und qualitativ ansprechenden
Wohnungsbau (hauptsächlich Mietwohnungsbau) ermöglicht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
45211360 Stadtentwicklungsbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Villingen-Schwenningen 78048 Villingen-Schwenningen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Investors
für Teile des ehemaligen Kasernenareals Oberer Brühl (vormals Mangin)
in Villingen-Schwenningen im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der im
vorliegenden Verfahren auszuwählende Investor soll die Fläche von der
Stadt Villingen-Schwenningen im Kauf übernehmen und nach näherer
Maßgabe seines Konzepts und den Vorgaben der Stadt
Villingen-Schwenningen bebauen.
Die zu erwerbenden Flächen des Areals Oberer Brühl sind - vorbehaltlich
einer abschließenden Vermessung - insgesamt ca. 32.900 m² groß.
Die Stadt Villingen-Schwenningen hat die Grundstücke mit
Grundstückskaufvertrag vom 29.10.2020 von der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben erworben. Der Grundstückskaufvertrag sieht u.a. die
Errichtung von 126 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau innerhalb von
5 Jahren ab Eigentumsübergang an die Stadt Villingen-Schwenningen vor.
Die Erstellung dieser Wohnbebauung muss bis zum 20. Januar 2026
erfolgen.
Mit dem Ausschreibungsverfahren soll erreicht werden, dass ein Erwerber
(lnvestor) gefunden wird, der einen preisgünstigen, sozial
orientierten, individuellen und qualitativ ansprechenden Wohnungsbau
(hauptsächlich Mietwohnungsbau) ermöglicht, der den Vorgaben des
Kaufvertrags mit der BImA entspricht. Daneben muss der Erwerber eine
Kita, eine Hochgarage, ein Café oder eine Bäckerei mit Sitzmöglichkeit
und einen Quartierstreff errichten. Seitens der Stadt
Villingen-Schwenningen wird angestrebt, dass auf dem Grundstück ein
Wohnungsbauprojekt mit voraussichtlich 650 - 700 Wohneinheiten bzw. bis
zu ca. 45.000 m² Wohnfläche, davon mindestens 250 Wohneinheiten im
geförderten Wohnungsbau entstehen wird. Mindestens 90 % der gesamten
Wohneinheiten sind als Mietwohnungsbau vorzusehen, maximal 10 % der
Wohneinheiten können als Eigentumswohnungen zur Eigennutzung (Neubau)
verkauft werden. Die nicht geförderten Mietwohnungen sind als
mietpreisreduzierte Wohnungen anzubieten. Sie sind mit einem Mietpreis
von mindestens 10% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete für einen
Zeitraum von mindestens 30 Jahren Preisbindung zu vermieten.
Es wird zudem besonderes Augenmerk auf eine qualitativ gute und
innerhalb des Quartiers wiedererkennbare Gestaltung gelegt.
Die näheren Einzelheiten, die Grundlage der Angebotserstellung und der
anschließenden Verhandlungen sind, ergeben sich aus den Unterlagen für
den Teilnahmewettbewerb und den weiteren Angebotsunterlagen, die den im
Rahmen des nun stattfindenden Teilnahmewettbewerbs ausgewählten
Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zugehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber,
die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in
einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten
Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die
verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich
geeignete Bewerbungen vorliegen, unter den Bewerbern anhand der
Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt,
wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im
Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am
weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die nachzuweisende Mindestreferenz wird wie folgt bepunktet:
Kriterium 1 "Aktualität"
Fertigstellung ab 01.01.2020 1 Punkt
Kriterium 2 "Wohnfläche"
mehr als 8.000 - 10.000 m² Wohnfläche:
1 Punkt
oder
mehr als 10.000 m² Wohnfläche:
2 Punkte
Die Mindestreferenz sowie bis zu zwei weitere Referenzen werden darüber
hinaus anhand folgender Kriterien bepunktet:
Kriterium 3 "Anforderungsmix"
Das Referenzprojekt umfasste:
- Preisgedämpfter Wohnungsbau
Sozialer Mietwohnungsbau (Vermietung an Personen mit
Wohnberechtigungsschein) im Umfang 1% bis 30% der Wohnfläche des
Projekts:
1 Punkt
oder
Sozialer Mietwohnungsbau (Vermietung an Personen mit
Wohnberechtigungsschein) im Umfang > 30 % der Wohnfläche des Projekts:
2 Punkte
- Sonstiger preisgedämpfter Wohnungsbau
1 Punkt
- Neues Wohnen
Wohnflächenmix (mind. 4 Wohnungstypen (Anzahl Zimmer) oder mind. 3
Gebäudetypen (Höhe, Struktur)
1 Punkt
- Besonderes Quartierkonzept
- Quartiermanagement 1 Punkt
- Gemeinschaftsflächen (z.B. Urban Gardening, gemeinschaftliche
Freiflächen für die Interaktion der Bewohnerschaft, Gemeinschaftsräume)
1 Punkt
- Besonderes Mobilitätskonzept
- Integration von Carsharing 1 Punkt
- Besondere Berücksichtigung von Radverkehr (z.B. Lastenradstellplätze,
Radsharing, gute Erreichbarkeit Fahrradstellplatz, e-Bike-Ladestation)
1 Punkt
- Besonderes ökologisches Konzept
- Umfangreiche erneuerbare Energieversorgung (z.B. Solar, Photovoltaik,
Wasser, Wind, Biogas, Erdwärme, Nahwärme) 1 Punkt
- umfangreiche Berücksichtigung ökologischer Baustoffe 1 Punkt
- besonderes Begrünungskonzept für die Gebäude (Fassadenbegrünung oder
intensive Dachbegrünung) 1 Punkt.
Die vorstehenden Unterkriterien können durch eine Referenz erfüllt
werden oder kumuliert durch bis zu drei Referenzen. Bei
Bewerbergemeinschaften können die drei Referenzen von verschiedenen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft stammen. Wird eines der
vorstehenden Unterkriterien durch mehr als eine Referenz erfüllt, führt
dies nicht zur mehrfachen Bepunktung, d.h. der vorstehend dargestellte
Punktwert ist der Maximalwert je Unterkriterium.
Somit können durch die Bepunktung von bis zu drei Referenzen maximal 14
Punkte erlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Kriterien
nicht um Mindestanforderungen handelt und im Rahmen der Bewerberauswahl
kein "Mindestpunktwert" erzielt werden muss. Vielmehr werden anhand der
vorstehend dargestellten Bepunktung die drei Bewerber mit den meisten
Punkten für die Angebotsphase ausgewählt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Bewerber überschritten wird, führt eine jüngere
Mindestreferenz zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen
Fertigstellungszeitpunkten entscheidet das Los. Der Bewerber muss klar
markieren, welches die Mindestreferenz ist. Reicht ein Bewerber mehr
als die drei zu bewertenden Referenzen ein, muss eindeutig markiert
sein, welche drei Referenzen in die Bewertung eingehen sollen. Nimmt
der Bewerber die geforderte Markierung nicht vor, werden die ersten
drei Referenzen entsprechend der Reihenfolge ihrer Einreichung zur
Bewertung herangezogen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Die Eignung ist im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit
nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle
Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere
Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen
ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach
Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber
auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses
Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen
nach § 123 GWB bzw. § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 124 GWB bzw.
§ 6e EU Abs. 6 VOB/A sowie § 19 Abs. 3 MiLoG vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3)
entsprechend.
2) vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB / § 6e EU Abs. 1
bis Abs. 4 VOB/A
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 124 GWB / § 6e EU Abs. 6
VOB/A
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014
- Aktueller Auszug (nicht vor dem 1. November 2022; Kopie ist
ausreichend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist. Bei gemeinnützigen Vereinen ist anstelle der o.g.
Unterlagen ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen. Falls keine
Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose
Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten
Personen sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre inkl. Ausweisung des
Umsatzes im Bereich "Projektentwicklung Wohnungsbau" (Jahre 2020, 2021
und 2022).
- Unverbindliche Auskunft eines dem Einlagensicherungsfonds
angehörenden Kreditinstituts mit Sitz in der EU zur finanziellen
Leistungsfähigkeit bezogen auf das vorliegende Projekt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärungen zu Referenzen über vergleichbare
Immobilienprojektentwicklungsleistungen aus den letzten fünf Jahren
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angabe von mindestens einer Referenz über die im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung realisierte (fertiggestellte) Projektentwicklung im
Geschosswohnungsbau in baulicher Einheit mit einer Wohnfläche von
insgesamt mind. 8000 m² in den zurückliegenden fünf Jahren
(Inbezugnahme nach dem 01.01.2018).
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der
Bewerbergemeinschaft die Mindestreferenz erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat der Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf
hinzuweisen.
Der Bewerber hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den
Ausschreibungsunterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen.
Die Bewerber haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den
Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen
Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort
abrufbar ist ein Bewerbermemorandum.
Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch
Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere
Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bewerbern
sicherzustellen, dass sie vor Abgabe des Teilnahmeantrags mögliche
zusätzliche Informationen auf dem oben genannten Vergabeportal
abgerufen haben bzw. das Portal auf solche
Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Teilnahmefrist dort
veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen
der Abgabe des Teilnahmeantrags von den Bewerbern zu beachten und
werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6F3G
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [10]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023
References
6. mailto:obererbruehl@villingen-schwenningen.de?subject=TED
7. https://www.villingen-schwenningen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6F3G/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6F3G
10. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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