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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Ludwigshafen - Bauleistungen im Hochbau
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023031709264097013 / 163132-2023
Veröffentlicht :
17.03.2023
Angebotsabgabe bis :
18.04.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Bauauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
45210000 - Bauleistungen im Hochbau
45223210 - Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
DE-Ludwigshafen: Bauleistungen im Hochbau

2023/S 55/2023 163132

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Postanschrift: Bremserstr. 79
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [6]stabsstelle_vergabe@klilu.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.klilu.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYMQ3/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYMQ3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinnütziges Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Haus D_Schlosserarbeiten (VE330)
Referenznummer der Bekanntmachung: 80555-073
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau Haus D - Schlosserarbeiten
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063
Ludwigshafen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Neubau Haus D - Schlosserarbeiten

30,00 St. Treppengeländer, 3-läufige Treppe, je Geschoss

25,00 St. Gitterroste mit Stahlunterkonstruktion

700,00 m Edelstahlhandläufe
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Ziffer 7 des Formblatts 124
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise

- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.

Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.

***

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise

- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

vorzulegen.

***

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.

Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.

***

ALLE Unternehmen (präqualifizierte und nicht präqualifizierte) reichen
die nachfolgenden auftragsspezifischen Einzelnachweise/Erklärungen
(Anforderungen 9 - 11) mittels eines ergänzenden Formblatts für die
Eignungsprüfung bereits MIT ANGEBOTSABGABE ein:

- Angaben zur Frauenförderung,

- Angaben darüber, ob das Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb ist;

- Erklärung über die Einhaltung des Landestariftreuegesetzes (LTTG)
Rheinland-Pfalz

***

Die Erklärungen für nicht präqualifizierte Unternehmen zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfassen:

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;

- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung,

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

***

Falls das Angebot des Unternehmens in die nähere Auswahl kommt, legt es
die entsprechenden Nachweise vor.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Erklärungen für nicht präqualifizierte Unternehmen zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit umfassen:

- Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren
bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum
vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.

- Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

***

Falls das Angebot des Unternehmens in die nähere Auswahl kommt, legt es
die entsprechenden Nachweise vor.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur
Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln
ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu
verwenden und zu vervielfältigen sind.

Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach
Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich
an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als
Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als
Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er
im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 10:01
Ort:

Da die Angebotsabgabe nur in digitaler Form erfolgt, findet kein
öffentlicher Submissionstermin statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Akteneinsicht im Falle eines Nachprüfungsverfahrens:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder
eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers
als Vergabeakte aufgenommen.

Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass
sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von
den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen
wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in
seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2
GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu
versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse).

Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYMQ3
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung
und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und
im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis
Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher
Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals
[10]https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.

In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von
Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des
Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in
schriftlicher Form zu rügen.

Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:

(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023

References

6. mailto:stabsstelle_vergabe@klilu.de?subject=TED
7. http://www.klilu.de/
8. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYMQ3/documents
9. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYMQ3
10. https://rlp.vergabekommunal.de/

 
 
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