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Ausschreibung: Metallbauarbeiten - DE-Hofheim am Taunus
Metallbauarbeiten
Dokument Nr...: 164017-2023 (ID: 2023031709320797933)
Veröffentlicht: 17.03.2023
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  DE-Hofheim am Taunus: Metallbauarbeiten
   2023/S 55/2023 164017
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und
   Liegenschaftsamt
   Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
   Ort: Hofheim am Taunus
   NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
   Postleitzahl: 65719
   Land: Deutschland
   E-Mail: [5]vergabe_projekte@mtk.org
   Telefon: +49 6192/2016142
   Fax: +49 6192/2016801
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.mtk.org
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376ATL/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376ATL
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   OPS Schloßerarbeiten
   Referenznummer der Bekanntmachung: OPS VE-19 Schloßerarbeiten
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45262670 Metallbauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Neubau und Erweiterung der Otfried-Preußler-Schule in 65812 Bad Soden
   am Taunus
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45262670 Metallbauarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Otrfied-Preußler-Schule Am Wasserturm 1 65812 Bad Soden am Taunus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ausführung der Schlosserarbeiten erfolgen in 3 Geschossen.
   Die geplanten Baumaßnahmen für das Gewerk Schlosserarbeiten zur Montage
   der Treppengeländer werden in einem Zug ausgeführt. Die Wandhandläufe
   werden zeitversetzt ausgeführt.
   Im Einzelnen sind folgende Arbeiten für Schlosserarbeiten zu
   verrichten:
   - Treppengeländer aus Stahlblechtafeln - ca. 50 m entspricht 80 m²
   - Mehrpreis Eckausbildung - Treppengeländer - 14 Stück
   - Holzhandlauf Treppengeländer - ca. 102 m, 2-reihig
   - Wandhandlauf aus Holzprofil - ca. 121 m, 2-reihig
   - Zulage Gehrungsecken bzw. Eckausbildungen - Wandhandlauf aus
   Holzprofil - 52 Stück
   - Zulage abgewinkelte Anfang- und Endstücke 90° - Wandhandlauf aus
   Holzprofil - 32 Stück
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 19/06/2023
   Ende: 01/07/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/04/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/06/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/04/2023
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376ATL
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151-126603
   Fax: +49 6151-125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151-125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
   Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes
   Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1).
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
   Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
   unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
   Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
   GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage
   nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose
   Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die
   bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
   Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen
   dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information
   auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber.
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151-126603
   Fax: +49 6151-125816
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/03/2023
References
   5. mailto:vergabe_projekte@mtk.org?subject=TED
   6. http://www.mtk.org/
   7. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376ATL/documents
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376ATL
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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