Titel :
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DE-Hofheim am Taunus - Metallbauarbeiten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023031709320797933 / 164017-2023
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Veröffentlicht :
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17.03.2023
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Angebotsabgabe bis :
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12.04.2023
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Bauauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Niedrigster Preis
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Produkt-Codes :
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45262670 - Metallbauarbeiten
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DE-Hofheim am Taunus: Metallbauarbeiten
2023/S 55/2023 164017
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und
Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [5]vergabe_projekte@mtk.org
Telefon: +49 6192/2016142
Fax: +49 6192/2016801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.mtk.org
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376ATL/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376ATL
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
OPS Schloßerarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: OPS VE-19 Schloßerarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262670 Metallbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neubau und Erweiterung der Otfried-Preußler-Schule in 65812 Bad Soden
am Taunus
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262670 Metallbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Otrfied-Preußler-Schule Am Wasserturm 1 65812 Bad Soden am Taunus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausführung der Schlosserarbeiten erfolgen in 3 Geschossen.
Die geplanten Baumaßnahmen für das Gewerk Schlosserarbeiten zur Montage
der Treppengeländer werden in einem Zug ausgeführt. Die Wandhandläufe
werden zeitversetzt ausgeführt.
Im Einzelnen sind folgende Arbeiten für Schlosserarbeiten zu
verrichten:
- Treppengeländer aus Stahlblechtafeln - ca. 50 m entspricht 80 m²
- Mehrpreis Eckausbildung - Treppengeländer - 14 Stück
- Holzhandlauf Treppengeländer - ca. 102 m, 2-reihig
- Wandhandlauf aus Holzprofil - ca. 121 m, 2-reihig
- Zulage Gehrungsecken bzw. Eckausbildungen - Wandhandlauf aus
Holzprofil - 52 Stück
- Zulage abgewinkelte Anfang- und Endstücke 90° - Wandhandlauf aus
Holzprofil - 32 Stück
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 19/06/2023
Ende: 01/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/04/2023
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376ATL
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 6151-125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151-125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes
Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage
nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose
Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die
bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen
dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information
auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 6151-125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023
References
5. mailto:vergabe_projekte@mtk.org?subject=TED
6. http://www.mtk.org/
7. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376ATL/documents
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376ATL
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