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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Dresden - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060209045320384 / 326692-2023
Veröffentlicht :
02.06.2023
Angebotsabgabe bis :
14.07.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
DE-Dresden: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

2023/S 105/2023 326692

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für
Regionalentwicklung
Postanschrift: Archivstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Vergabestelle@smr.sachsen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.smr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2757712/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachstelle für Integrierte Gemeindeentwicklung
Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/24
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Um den integrierten Ansatz in der Stadt- und Gemeindeentwicklung im
Freistaat Sachsen weiter zu befördern wird vom Sächsischen
Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) auf Grundlage des
Beschlusses des Sächsischen Landtags zum Doppelhaushalt 2023/24 eine
Fachstelle für systeminnovative Gemeindeentwicklung eingerichtet. Die
Fachstelle schließt eine Beratungslücke, die im Freistaat Sachsen
hinsicht-lich der Aufstellung und Fortschreibung von integrierten
Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepten besteht.

Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt der Auftraggeber daher
Leistungen für den Aufbau und den Betrieb einer Fachstelle zur
Erfüllung der vorgenannten und im Weiteren genauer ausgeführten
Aufgabe.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 750 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

Dresden, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Fachstelle soll von einem Fachstellenenleiter (FSL) geleitet
werden, der die Gesamtverantwortung für das im folgenden beschriebene
Leistungsbild trägt. Der FSL kann in Abstimmung mit dem Referat 52 -
Stadtentwicklung und EU-Förderung im SMR weitere Personen mit der
Aufgabenerledigung betrauen.

Adressatenkreis für die Fachstelle (Beratungsleistung und
Netzwerkarbeit)

Der Adressatenkreis besteht in erster Linie aus Personen, die in den
sächsischen Städten und Gemeinden für die Erarbeitung und
Verwirklichung des Integrierten Ansatzes in der Stadtentwicklung
zuständig sind, also kommunalpolitische Entscheidungsträger, leitende
Angestellte der kommunalen (Bau)verwaltungen und deren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Dabei spielen die unterschiedlichen Gemeindegrößen,
ihre Lage im Raum sowie weitere Spezifika eine wichtige Rolle. Darüber
hinaus richtet sich das Angebot an alle Akteure der lokalen
integrierten Stadtentwicklung auf gemeindlicher Ebene, also unter
anderem an Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, von
Verbänden, städtischen Unternehmen bzw. Unternehmensverbünden,
Sanierungsträgern, Berufskammern, Bildungs- und
Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Sozialträgern,
Wohnungsbauunternehmen, Genossenschaften, City- und Zentrenmanagement,
Institutionen mit Multiplikatorenwirkung. Grob geschätzt sind dies ca.
5.000 Personen.

Leistungsbereich 1: Aufbau der Fachstelle

Kontaktaufnahme und Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren
Einrichtungen im deutschsprachigen Raum und Ableitung der umsetzbaren
Strukturen für Sachsen.

Ziele, Struktur und Arbeitsweise der Fachstelle aus dem
Anforderungsprofil heraus entwickeln beziehungsweise konkretisieren.

Fachstelle mit der erforderlichen Infrastruktur für die zügige
Aufnahme des Regelbetriebs einrichten

Leistungsbereich 2: Beratung

Um den vielfältigen Adressatenkreis abbilden zu können muss die
Beratung methodisch weit gefächert sein. Sie soll mindestens die
folgenden Elemente beziehungsweise Formate beinhalten.

Betreuung und Weiterentwicklung der Webseite Integrierte
Stadtentwicklung in Sachsen (inge.sachsen.de) und Vermittlung der
Inhalte des Leitfadens INSEK / IN-GEKO im Freistaat Sachsen

Regelmäßige Verbreitung von Informationen über einschlägige
Social-Media-Portale

Erstellung und Versand eines Newsletters

Vorbereitung und Durchführung von Workshop-Formaten mit Städten und
Gemein-den vor Ort

Durchführung von Stadtspaziergängen und vergleichbaren Formaten zu
Themen der Stadtentwicklung

Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fachgesprächen zu
spezifischen Themen der Stadtentwicklung

Vorbereitung und Durchführung von Webinaren

Betreuung von Messeständen bei Fachveranstaltungen

Persönliche Beratung, auch telefonisch, zu Themen der integrierten
Stadtentwicklung, auch zu Fragen der Förderung im Zusammenhang mit
Vorhaben der EFRE- und ESF-Stadtentwicklung und der Städtebauförderung,
sowie weiterer Förderprogramme. Hier insbesondere auch zielgerichtete
Weitervermittlung an andere Beratungsstellen im Freistaat Sachsen.

Leistungsbereich 3: Netzwerkarbeit

Neben der Vorbereitung und Durchführung der Beratungsleistungen soll
eine professionelle kooperative Netzwerkarbeit aufgebaut werden. Sie
dient der kontinuierlichen inhaltlichen Weiterentwicklung der
Fachstelle. Gleichzeitig soll die Wahrnehmung des bisher im FS Sachsen
auf dem Gebiet der Stadtentwicklung Geleisteten überregional gestärkt
werden.

Aufbau und Pflege eines Netzwerkes Integrierte Stadtentwicklung
Sachsen, bestehend aus Mitgliedern der oben genannten Akteursgruppen.

Aktive Teilnahme an Fremdveranstaltungen, beispielsweise durch die
Moderation von Thementischen, durch Vorträge, durch die Teilnahme an
Podiumsgesprächen.

Das Sammeln und Vermitteln von guten Beispielen aus der Praxis
einschließlich deren Aufbereitung in einer Datenbank, in Ergänzung zu
bestehenden Angeboten

Aufbau und Pflege überregionaler und internationaler Kontakte zu
bestehenden Netzwerken, zum Beispiel auf Ebene der Europäischen Union
(European Urban Initiative) oder zu Nachbarländern des FS Sachsen.

Inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung des integrierten
Ansatzes in der Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem
Freistaat Sachsen, vertreten durch das SMR, Referat 52 -
Stadtentwicklung und EU-Förderung, unter Einbindung des oben genannten
Netzwerkes.

Leistungsbereich 4: Qualitätssicherung, Dokumentation und Evaluation

Erbringung der Leistungen nach geltenden Standards

Beachtung und Einbeziehung aller tatsächlichen und rechtlichen
Entwicklungen im Bereich der integrierten Stadt- und
Gemeindeentwicklung im Freistaat Sachsen

Fortbildung der Mitarbeiter

Dokumentation aller Beratungen

Evaluation der Beratungsangebote und allgemeine Wirkungskontrolle der
Fachstelle

Fachkompetenzen

Die Arbeit der Fachstelle dient der Stärkung des integrierten Ansatzes
als gute Praxis der Stadtentwicklung im Freistaat Sachsen. Das Team der
Fachstelle muss deshalb über ein möglichst breites aktiv verfügbares
Wissen auf dem Gebiet der fachlichen und räumlichen Planung verfügen.
Integrierte Stadtentwicklung verfolgt das Ziel, sektorales Denken nach
Möglichkeit zu überwinden. Deshalb ist die Einbindung betroffener
Fach-gebiete und deren Akteure unter Beachtung der jeweiligen
Zuständigkeiten ein wichtiges Ziel und zugleich eine besondere
Herausforderung. Neben den innerstädtischen Fragestellungen ist auch
ein Verständnis für interkommunalen Zusammenschlüsse und die Stellung
der Gemeinden in ihren jeweiligen lokalen Verflechtungsbereichen von
Bedeutung. Zudem ist das Arbeitsfeld stets von aktuellen
gesellschaftspolitischen Ent-wicklungen beeinflusst. Vor diesem
Hintergrund sind fachliche Neugierde und die Bereitschaft zur
Wissensaneignung und regelmäßiger Weiterbildung zwingend erforderlich.
In den folgenden Querschnittsbereichen sollten Fachkompetenzen
vorhanden sein beziehungsweise aufgebaut werden.

Klimavorsorge mit den Themen Klimaschutz (Bekämpfung der
Erderwärmung) und Klimaanpassung

Digitalisierung aller Lebensbereiche

Strukturwandel

Ressourceneffizienz

Mobilität & Verkehr

Demografischer Wandel

Baukultur, einschließlich Neues Europäisches Bauhaus (NEB)

Denkmalschutz

Kultur und Tourismus

gesellschaftlicher Zusammenhalt, Teilhabe, Inklusion

soziale Entwicklung

Durchgängige Barrierefreiheit vom privaten bis in den öffentlichen
Raum

Belebung der Innenstädte und Ortsteilzenten, Nutzungswandel der
Innenstädte

Wohnen

Kreislaufwirtschaft

Sicherheit im Quartier, präventive Stadtentwicklung

Interkommunale Kooperation

Methodenkompetenzen

Die Arbeit der Fachstelle hat einen hohen kommunikativen Anteil. Die
folgenden Erfahrungen mit Methoden werden deshalb vorausgesetzt. Ein
sicheres, verbindliches persönliches Auftreten der Teammitglieder ist
ebenso erforderlich wie schriftliche Formulierungsstärke. Die folgenden
Methodenkompetenzen sollten vorhanden sein beziehungsweise aufgebaut
werden.

Erfahrungen mit (und Freude an) der Vermittlung von Inhalten

Erstellen von Präsentationen mit den gängigen Anwendungen

Nach Möglichkeit Erfahrungen mit Layout und Gestaltung,
Bildbearbeitung

Technische Kenntnisse zum Umgang mit GIS-Anwendungen für
georeferenziertes Arbeiten

Kenntnisse über Workshop-Formate wie Round-Table-Diskussionen,
World-Cafe, Open-Space, Fish-Bowl, etc.

Erstellen von Grafiken, Übersichten, Organigrammen etc.

Grundkenntnisse zu Web-CMS-Anwendungen

Erfahrungen mit Netzwerkarbeit
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 750 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2024 mit der Möglichkeit einer
flexiblen Verlängerung mittels unterschiedlicher
Verlängerungszeiträume, mindestens jedoch jeweils drei Monate. Der AG
fasst vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung mit Haushaltsmitteln
eine Zusammenarbeit bis mindestens 31.12.2026 ins Auge. Die
Verlängerung des Vertrages erfolgt durch einseitige Erklärung des
Auftraggebers. Über die Verlängerung entscheidet der Auftraggeber
spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages. Die
Entscheidung bzw. die Ausübung der Verlängerungsoption sowie der
Verlängerungszeitraum werden dem Auftragnehmer bis zu diesem Zeitpunkt
schriftlich mitgeteilt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Bieter oder für
jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 1
Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis der
Berufsausübung sowie unter Verwendung der Anlage 1a Eigenerklärung nach
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der
Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen:

der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der
VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)

o oder

Handelsregisterauszug

o oder

eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters,
jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers.

Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von
Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen.

Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den
Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare
Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die
Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um
einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor.

Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in
Liquidation.

Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen
und Organisationen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor.

Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche
Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.

Der / die Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen,

a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
50%,

c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
und/oder b zutrifft.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören
ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
Vertragslauf-zeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der
Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 2 Erklärungen zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der
Vergabeunterlage Nachfolgendes darzustellen/anzugeben:

Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die
Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereich/Geschäftszweig) in den
zu-rückliegenden drei Jahren; bei einer Bietergemeinschaft sind diese
Beträge jeweils für die gesamte Gemeinschaft ausreichend;

Einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
sowie Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von
mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für
Personenschäden sowie mindestens 100.000,- EUR je Schadensfall und
Versicherungsjahr für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden
für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft zu
erbringen (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins
oder Erklärung, dass eine Versicherungsbestätigung bis zur
Zuschlagserteilung beigebracht wird).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

c) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat
der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter
Verwendung der Anlage 3 Nachweise und Erklärungen zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage zu erklären

Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei
Jahren;

Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;

bis zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3
Jahren.

Alle Referenzen müssen die Kontaktdaten der jeweiligen Auftraggeber
enthalten.

Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Sie sind vom Bieter
und von jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft vollständig
auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Alle
geforderten Unterlagen und Nachweise sind sowohl für den Bieter als
auch jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft mit dem Angebot
einzureichen. Steht für die notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz
zur Verfügung, können diese um weitere Anlagen ergänzt werden. Für die
Unterzeichnung ist Textform (§ 126 b BGB) ausreichend.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/07/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/07/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet.
Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf
Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

References

6. mailto:Vergabestelle@smr.sachsen.de?subject=TED
7. http://www.smr.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2757712/zustellweg-auswaehlen
9. https://www.evergabe.de/
10. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED

 
 
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