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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Genthin - Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060209083521076 / 327385-2023
Veröffentlicht :
02.06.2023
Angebotsabgabe bis :
30.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen
DE-Genthin: Dienstleistungen von Architekturbüros

2023/S 105/2023 327385

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Unterhaltungsverband "Stremme/Fiener Bruch"
Postanschrift: Heinigtenweg 14
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): abante Rechtsanwälte PartG mbB
E-Mail: [6]info@abante.eu
Telefon: +49 341238203-12
Fax: +49 341238203-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.abante.eu
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2761726/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://evergabe.sachsen-anhalt.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Planungsleistungen nach § 43 HOAI Herstellung der ökologischen
Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4) gemäß § 17
Abs. 1 VgV
Referenznummer der Bekanntmachung: 306B_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Vorhaben umfasst den Umbau der Stauanlage im Ortsteil Krüssau und
die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gladauer Bachs bei
Stat. 65+15 unter Beachtung und zur Umsetzung der Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Genthin, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Vorhaben umfasst den Umbau der Stauanlage im Ortsteil Krüssau und
die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gladauer Bachs bei
Stat. 65+15 unter Beachtung und zur Umsetzung der Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Az: 6312-22-000003
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des
bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer
berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in
der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für
die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen
im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende
Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland
entsprechend tätig zu werden) benennen.

Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden
akzeptiert:

- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten
verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils
zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter
Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar
2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die
Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie
sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4
bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;

- bei juristischen Personen zusätzlich zur Berufsregistereintragung
für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen einen aktuellen
Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für
ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich
hingewiesen;

- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.

Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer
Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge
für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten
Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen
nachzuweisen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei
einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw.
Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:

mindestens 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und

mindestens 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden).

Je Schadensfall 2-fach maximiert

Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur
Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in
voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht
älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge
sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt
erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine
Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine
Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen
Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben
genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die
oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist
in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags:

Der Teilnahmeantrag muss die nachstehenden Anforderungen a) und b)
erfüllen. Zu diesem Zweck ist mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine
Referenz einzureichen; es dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht
werden. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die
nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag
insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können
mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen
auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt.

Die Anforderungen a) und b) lauten:

a) Erbringungszeitraum der Leistung:

Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung Leistungsbild
Ingenieurbauwerke i. S. d. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1.
zur HOAI gewesen sein und die Leistungserbringung muss nach dem
01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der
Teilnahmeanträge erbracht worden sein.

b) Bestandteile der Leistungserbringung:

Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung Leistungsbild
Ingenieurbauwerke i. S. d. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1.
zur HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der
Leistungsphasen 1-4 umfasst haben.

Hinweis:

Jeder Bieter muss mindestens 1 Referenz und darf bis zu 3 Referenzen
einreichen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 3)
eingereichten Referenzen werden addiert. Reicht ein Bewerber mehr als
drei Unternehmensreferenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei
Referenzen gewertet werden sollen.

Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:

Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Objektplanungsleistungen
Leistungsbild Ingenieurbauwerke i.S. d. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12
Nummer 12.1. zur HOAI, die sich auf eine Anlage des Wasserbaus i. S. d
§ 41 Nr. 3 HOAI bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem
01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der
Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe oben Ziffer III 1.1 dieser Bekanntmachung
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es sind folgende Eigenerklärungen bzw. Unterlagen für den Bieter, jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit
gleichzeitiger Eignungsleihe zusammen mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen

IM TEILNAHMEWETTBEWERB EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Anlage 306B_2 Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen

Anlage 306B_2.1 Übersicht über die Projektbeteiligten

Anlage 306B_2.2 Erläuterungen zur Selbstreinigung

Anlage 306B_2.3 Versicherungsnachweis

Anlage 306B_2.4 Referenzblatt

Anlage 306B_2.5 Nachweis Berufsqualifikation (vgl. Anlage 306B_8
Eignungsmatrix mit Erläuterungen)

Anlage 306B_3 Ergänzende Vertragsbedingungen TVergG LSA

Anlage 306B_4 Beachtung der Kernarbeitsnormen

Anlage 306B_5 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

Anlage 306B_6 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltlichkeit

Anlage 306B_7 Erklärung Bewerbergemeinschaft

Anlage 306B_11 Datenschutzerklärung

Anlage 306B_12 Eigenerkl.SM&techn.-organ.Maßn.

Anlage 306B_13 Eigenerklärung VO-2022-833

ggf. weitere Unterlagen gemäß Teil V von "Teilnahmeantrag und
Eigenerklärungen"

IN DER VERHANDLUNGSPHASEN BZW. ANGEBOTSPHASEN EINZUREICHNDE UNTERLAGEN

Angebotsvordruck

Anlage 306B_14 Preisblatt

Zahlungsplan

Unternehmensvorstellung (Inhalt beachte Ziffer 2.1 Anlage
306B_Zuschlagskriterien und Erläuterungen)

Vorgehenskonzept (Inhalt beachte Ziffer 2.2 Anlage 306B_9
Zuschlagskriterien mit Erläuterungen)

optional: Verhandlungsvorschläge

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist Anlage 306B_7 Erklärung
Bewerbergemeinschaft auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.

Die Absicht Unterauftragnehmer zu beauftragen ist in Anlage 2
Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen entsprechend anzuzeigen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Unterlagen 1. bis 6. auch von
Unteruaftragnehmern ohne gleichzeitige Eigungsleihe gesondert
anzufordern.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 03/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
E-Mail: [11]angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden
Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen
Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten
verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalenderta-gen ab
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung ge-nannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
Möglichkeit, innerhalb von 15 Ta-gen nach Eingang der Mitteilung einen
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekam-mer Sachsen-Anhalt zu stellen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist
der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Ver-trags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese
Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2
GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das
Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den
Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unter-nehmen haben die
Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3
GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

References

6. mailto:info@abante.eu?subject=TED
7. http://www.abante.eu/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2761726/zustellweg-auswaehlen
9. https://www.evergabe.de/
10. https://evergabe.sachsen-anhalt.de/
11. mailto:angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de?subject=TED

 
 
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