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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Dresden - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060209173422785 / 329070-2023
Veröffentlicht :
02.06.2023
Angebotsabgabe bis :
30.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79900000 - Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
DE-Dresden: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

2023/S 105/2023 329070

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [6]auftragswesen@smwa.sachsen.de
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351564-45100889080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.smwa.sachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?
function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187fa056889-7e8dc43844175c8e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://evergabe.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand
ausgewählter Transformationspfade - Studie und Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/231
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags

Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand
ausgewählter Transformationspfade - Studie und Öffentlichkeitsarbeit
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79900000 Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere
Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Studie hat zum Ziel, für das SMWA den aktuellen Umsetzungsstand bei
der Dekarbonisierung und die im weiteren Verlauf anzunehmenden
Transformationspfade für die sächsische Wirtschaft und speziell für
ausgewählte Branchen aufzuzeigen. Dadurch soll ein Überblick über den
Transformationsstand hin zur Klimaneutralität bei sächsischen
Unternehmen gegeben und gleichzeitig die Wissensbasis für etwaige
wirtschaftspolitische Empfehlungen zu wirtschaftspolitischen
Eingriffsmöglichkeiten verbessert werden. Die Betrachtung der
Transformationsaufgabe der Unternehmen der Energiewirtschaft ist nicht
Gegenstand dieser Studie. Der Dienstleistungsauftrag umfasst folgende
Leistungen:

-Projektmanagement (B.I.): Die Leistung umfasst das Projektmanagement
der Leistungen B.II. bis B.VII. der
Leistungsbeschreibung/Vertragsunterlagen.

-Arbeitspaket (AP) Rahmenbedingungen der klimaneutralen Transformation
(B.II.) - AP 1:

Dieses Arbeitspaket umfasst

-eine Umfeldanalyse hinsichtlich der wichtigsten rechtlich-politischen
Rahmenbedingungen der Dekarbonisierung,

-eine Umfeldanalyse hinsichtlich der wichtigsten wirtschaftlichen
Strukturdaten.

-Arbeitspaket Branchensteckbriefe (B.III.) - AP 2: Dieses Arbeitspaket
umfasst eine Branchenbetrachtung anhand von Branchensteckbriefen mit
einer Stärken-Schwächen-Analyse (Zwischenbericht).

Arbeitspaket Identifizierte branchenübergreifende Zukunftsfelder sowie
Durchführung von Experten-Interviews (B.IV.) - AP 3: Dieses
Arbeitspaket umfasst

-die Betrachtung der vom Auftraggeber definierten sowie ggf. vom
Auftragnehmer vorgeschlagenen Zukunftsfelder der Dekarbonisierung und

-die Durchführung von Experten-Interviews und Bewertung der
Zukunftsfelder.

-Arbeitspaket "Studie zum Stand der Dekarbonisierung der sächsischen
Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade" (B.V.) - AP 4:
Dieses Arbeitspaket umfasst

-die Darstellung der sächsischen Akteure und Netzwerke, die im Bereich
der grünen Technologien gute Beispiele sind,

-die Identifikation potentieller Transformationspfade in den
Fokusbranchen (AP 2) sowie

-die Darlegung der Treiber und Hemmnisse als Grundlage für eine
erfolgreiche Transformation der sächsischen Wirtschaft

-Erstellung "Studie zum Stand der Dekarbonisierung der sächsischen
Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade".

-Arbeitspaket Öffentlichkeitsarbeit (B.VI.) - AP 5: Dieses Arbeitspaket
umfasst

-die Durchführung von zwei Workshops und

-die Durchführung einer Konferenz.

Alle Teile sind zusammengefasst als eine Festpreisleistung definiert.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Dekarbonisierungspotenziale /
Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Veranstaltungskonzept für einen Workshop /
Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 17/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit
Abnahme der vertraglichen Leistungen. Die Angabe der Laufzeit unter
II.2.7) erfolgt systembedingt und ist nicht verbindlich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung AEntG_MiLoG_AufenthG_SchwasrzArbG.docx, Erklärung_Angaben zum
Bieter.docx, Erklärung Ausschlussgründe, (ggf)
Erklärung_Bietergemeinschaft.docx, Erklärung_Datenschutz.docx, (ggf)
Erklärung_Eignungsleihe.docx,
Erklärung_Einhaltung_restriktiver_Maßnahmen_ggü_Russland. docx,
Erklärung_Mindestentgelt.docx Erklärung_Referenzen.docx,

Erklärung_Lebensläufe.docx (ggf)
Erklärung_Vergpflichtung_Unterauftragnehmer.docx, (ggf)
Erklärung_Verzeichnis_Leistungen_Unterauftragnehmer.docx.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 42
der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschlossen worden sind). Der AG
überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten
Eignungskriterien. Ferner prüft er das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls
Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Der AG
schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Nach § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann
der AG Bieter in den dort genannten Fällen ausschließen. Zudem
überprüft der AG die Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Teilnehmer am
Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es
gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der
Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche
Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten
Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der
Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung
Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft
beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der
Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum
Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen
genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen.
Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft
die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das
vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung
sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche
Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der
nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag
erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft
haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für
die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach
der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige
Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft
sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Soweit vorgesehen sind vorzulegen: Erklärung zur Einbeziehung von
Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten
sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen
genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers; - Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden
vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den
Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen. Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den
Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist
die Anforderung, dass der Mindestumsatz in den nachzuweisenden
Geschäftsjahren mindestens jeweils 700.000 Euro (brutto) betragen hat.
Mit dieser Regelung ist die Anforderung verbunden, dass der Bieter
mindestens drei Geschäftsjahre am Markt ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den
letzten 24 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen
Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen
vorzulegen. Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können,
müssen folgende Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten: Gutachten/
Studien zur Wirtschaftsstruktur Deutschlands oder mindestens eines
Bundeslandes und Gutachten/ Studien zur Darstellung der Energie- und
Emissionsdaten Deutschlands oder eines Bundeslandes. Es sind Angaben
für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich
deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als
Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die
berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten. Der
vorgesehene Projektleiter und dessen Vertreter müssen über einen
wissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen. Dabei muss mindestens
einer der beiden ein ingenieurwissenschaftliches oder
wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben.
Darüber hinaus hat mindestens einer der beiden innerhalb der letzten 24
Monate vor dem Termin zur Angebotsabgabe in einem vergleichbaren
Projekt (Untersuchung zu Energie- und Emissionsdaten in der deutschen
Wirtschaft) maßgeblich mitgewirkt. Maßgeblich ist der Termin zur
Angebotsabgabe.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt
nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist die Anforderung, dass der
Mindestumsatz in den nachzuweisenden Geschäftsjahren mindestens jeweils
700.000 Euro (brutto) betragen hat. Mit dieser Regelung ist die
Anforderung verbunden, dass der Bieter mindestens drei Geschäftsjahre
am Markt ist.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:10
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse:
[11]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse:
[13]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

References

6. mailto:auftragswesen@smwa.sachsen.de?subject=TED
7. http://www.smwa.sachsen.de/
8. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187fa056889-7e8dc
43844175c8e
9. https://evergabe.sachsen.de/
10. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
11. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
12. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
13. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363

 
 
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