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Ausschreibung: Einsatz von Krankenwagen - DE-Unna
Einsatz von Krankenwagen
Dokument Nr...: 329154-2023 (ID: 2023060209175022832)
Veröffentlicht: 02.06.2023
*
  DE-Unna: Einsatz von Krankenwagen
   2023/S 105/2023 329154
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreis Unna
   Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17
   Ort: Unna
   NUTS-Code: DEA5C Unna
   Postleitzahl: 59425
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@kreis-unna.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kreis-unna.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS
   /documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Auswahlverfahren qualifizierter Krankentransport ab 2024
   Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-118
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85143000 Einsatz von Krankenwagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags
   zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten
   Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder
   Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3
   Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die
   der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
   Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem
   transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit
   Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber
   nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es
   besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-)
   Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage
   des Verfahrens.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los Nr. 1
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85143000 Einsatz von Krankenwagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA5C Unna
   Hauptort der Ausführung:
   Kreisgebiet Kreis Unna
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von
   Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu
   festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur
   Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der
   Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die
   Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur
   Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im
   Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit
   zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48
   Stunden.
   Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der
   Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit
   die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die
   Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen
   (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
   Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe
   sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen
   medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der
   Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
   Vorhaltezeit KTW 1: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168
   RM-Wochenstunden)
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 1 um zwei
   weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeiten der Erweiterungsoption für KTW
   3 und KTW 4: jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von
   8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 01/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung
   zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr
   zu verlängern (Optionszeitraum 1 und Optionszeitraum 2). Ein Anspruch
   des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption
   besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen
   des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der
   Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung
   der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu
   festzusetzen.
   2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf
   Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen
   Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der
   Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend)
   bis zu 15 % berechtigt.
   3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks
   Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den
   Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna
   aus einzusetzen.
   4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur
   Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des
   Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu
   stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel
   zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur
   Gestellung der Rettungsmittel einschließlich
   Kfz-Haftpflichtversicherung.
   5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei
   weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern
   (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von
   8:00 Uhr bis 16:00 Uhr).
   6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser
   Bekanntmachung verwiesen.
   Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der
   Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los Nr. 2
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85143000 Einsatz von Krankenwagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA5C Unna
   Hauptort der Ausführung:
   Kreisgebiet Kreis Unna
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von
   Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu
   festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur
   Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der
   Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die
   Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur
   Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im
   Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit
   zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48
   Stunden.
   Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der
   Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit
   die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die
   Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen
   (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
   Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe
   sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen
   medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der
   Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
   Vorhaltezeit KTW 2: montags bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (112
   RM-Wochenstunden).
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um einen
   weiteren KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption KTW 5:
   montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
   (40 RM-Wochenstunden).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 01/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung
   zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr
   zu verlängern (Optionszeitraum 1 und Optionszeitraum 2). Ein Anspruch
   des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption
   besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen
   des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der
   Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung
   der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu
   festzusetzen.
   2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf
   Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen
   Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der
   Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend)
   bis zu 15 % berechtigt.
   3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks
   Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den
   Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna
   aus einzusetzen.
   4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur
   Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des
   Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu
   stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel
   zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur
   Gestellung der Rettungsmittel einschließlich
   Kfz-Haftpflichtversicherung.
   5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei
   weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern
   (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von
   8:00 Uhr bis 16:00 Uhr).
   6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser
   Bekanntmachung verwiesen.
   Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der
   Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie
   (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe)
   [* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei
   Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das
   "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der
   Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]
   - Gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO oder gültiger
   Feststellungsbescheid gem. § 60a AO. Hinweis: Es dürfen alternative
   Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus insgesamt hervorgeht, dass es
   sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der
   Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich
   tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen.
   - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   - Der Auftraggeber wird für die für eine Beauftragung in Betracht
   kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem
   Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der
   Eignungsanforderungen einbeziehen.
   - Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
   Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der
   Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender
   Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des
   letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres als PDF-Datei
   - Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, diejenigen Bieter, die für
   einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe und vor
   Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende Unterlagen zur
   Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung einzureichen:
   a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in
   Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung
   der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist;
   b) Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei
   dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das
   Nichtbestehen von Beitragsrückständen.
   - Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
   Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der
   Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe von Referenzen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten
   Formblatts (Anlage "Referenzliste") mit folgenden Angaben:
   Leistungszeitraum (von/bis Monat/Jahr), Vorhalteumfang (Rettungsmittel
   / Wochenvorhaltestunden), Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde),
   Kontaktdaten des Auftraggebers (oder der Genehmigungsbehörde),
   Telefonnummer sowie Ansprechpartner(in) beim Auftraggeber (oder der
   Genehmigungsbehörde).
   Es gelten folgende Mindestanforderungen: Angabe von mindestens einer
   Referenz, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist,
   das heißt mindestens die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten
   Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 3 RettG NRW betrifft und im Zeitpunkt
   des Ablaufs der Angebotsfrist hinsichtlich der Beendigung der
   Leistungserbringung / der Beauftragung nicht älter als drei Jahre ist.
   Es werden demnach keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des
   Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden. Über
   mindestens eine Referenz in der ausgefüllten Anlage hinaus, ist eine
   Mindestanzahl von Referenzen nicht gefordert. Es steht den Bietern
   frei, wie viele Referenzen sie angeben.
   - Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
   Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der
   Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s.o.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten
   insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das
   Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
   Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt
   die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und
   Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer
   (RettAPO).
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen
   aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein
   Zuschlagsverbot.
   2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit
   verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung
   mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 5.000.000,00 pauschal je
   Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach
   Maximierung ausreichend) zu versichern und muss das (Fort-)Bestehen des
   Versicherungsschutzes der Auftraggeberin auf Verlangen durch Vorlage
   einer Versicherungsbestätigung des Versicherers oder
   Versicherungsmaklers nachweisen.
   3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über
   strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach
   § 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Eintragungen im
   polizeilichen Führungszeugnis eines für den Einsatz vorgesehenen
   Mitarbeiters haben keine Relevanz für die Beurteilung d. Eignung im
   Vergabeverfahrens.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   online
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein
   einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an
   eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO
   besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer
   öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit
   Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das
   Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch.
   Der Auftragnehmer muss eine gemeinnützige Organisationen oder
   Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4
   GWB sein. "Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen" in diesem
   Sinne sind Organisationen oder Vereinigungen, deren Ziel in der
   Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich
   tätig sind und die etwaige Gewinne reinvestieren, um das Ziel der
   Organisationen oder Vereinigungen zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.
   März 2019, Rs. C-465/17, Tz. 59).
   Es handelt sich insoweit um eine zwingende Voraussetzung für die
   Erbringung der Leistungen des Krankentransports für den Auftraggeber.
   Der Auftragnehmer muss den Status der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52, 55
   AO vor Vertragsschluss nachweisen und über die gesamte
   Beauftragungsdauer aufrechterhalten (siehe Ziff. 3.2 des
   Beauftragungsvertrags).
   Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des
   Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG
   NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die
   Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme vorliegen
   (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg
   28/22).
   2. Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich
   nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen.
   Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber
   bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere
   Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
   3. Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der
   Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen
   Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool
   "Bieterkommunikation") zu stellen.
   Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige
   Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte
   Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der
   Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter
   zuschreiben lassen.
   Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern
   nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die
   Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter
   [10]www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
   Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu
   führen.
   Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter
   werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen
   und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu
   dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine
   Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber
   verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen
   der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren
   Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die
   vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend
   zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der
   Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
   Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes
   Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
   Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D9LS
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
   Postanschrift: Postfach 10 01 55
   Ort: Gelsenkirchen
   Postleitzahl: 45801
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]poststelle@vg-gelsenkirchen.nrw.de
   Telefon: +49 2091701-0
   Fax: +49 2091701-124
   Internet-Adresse: [12]https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen
   sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige
   Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße
   gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der
   Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der
   Bewerbungsbedingungen).
   Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen,
   dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach
   EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des
   GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars
   erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz
   und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die
   Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs
   des EU-Vergaberechts.
   Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach
   EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
   § 160 GWB (Absatz 3, Auszug)
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/05/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@kreis-unna.de?subject=TED
   7. http://www.kreis-unna.de/
   8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS/documents
   9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS
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  11. mailto:poststelle@vg-gelsenkirchen.nrw.de?subject=TED
  12. https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/
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