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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Unna - Einsatz von Krankenwagen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060209175022832 / 329154-2023
Veröffentlicht :
02.06.2023
Angebotsabgabe bis :
30.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
85143000 - Einsatz von Krankenwagen
DE-Unna: Einsatz von Krankenwagen

2023/S 105/2023 329154

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Unna
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@kreis-unna.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kreis-unna.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS
/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auswahlverfahren qualifizierter Krankentransport ab 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-118
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85143000 Einsatz von Krankenwagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags
zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten
Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder
Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3
Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die
der Auftraggeber einseitig ausüben kann.

Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem
transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit
Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber
nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es
besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-)
Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage
des Verfahrens.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los Nr. 1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85143000 Einsatz von Krankenwagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

Kreisgebiet Kreis Unna
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von
Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu
festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur
Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der
Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die
Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur
Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im
Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit
zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48
Stunden.

Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der
Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit
die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die
Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen
(s. Anlage Beauftragungsvertrag).

Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe
sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen
medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der
Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

Vorhaltezeit KTW 1: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168
RM-Wochenstunden)

Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 1 um zwei
weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeiten der Erweiterungsoption für KTW
3 und KTW 4: jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 01/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung
zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr
zu verlängern (Optionszeitraum 1 und Optionszeitraum 2). Ein Anspruch
des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption
besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen
des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der
Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung
der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu
festzusetzen.

2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf
Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen
Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der
Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend)
bis zu 15 % berechtigt.

3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks
Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den
Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna
aus einzusetzen.

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur
Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des
Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu
stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel
zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur
Gestellung der Rettungsmittel einschließlich
Kfz-Haftpflichtversicherung.

5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei
weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern
(Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr).

6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser
Bekanntmachung verwiesen.

Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los Nr. 2
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85143000 Einsatz von Krankenwagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

Kreisgebiet Kreis Unna
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von
Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu
festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur
Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der
Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die
Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur
Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im
Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit
zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48
Stunden.

Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der
Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit
die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die
Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen
(s. Anlage Beauftragungsvertrag).

Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe
sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen
medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der
Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

Vorhaltezeit KTW 2: montags bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (112
RM-Wochenstunden).

Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um einen
weiteren KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption KTW 5:
montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(40 RM-Wochenstunden).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 01/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung
zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr
zu verlängern (Optionszeitraum 1 und Optionszeitraum 2). Ein Anspruch
des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption
besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen
des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der
Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung
der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu
festzusetzen.

2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf
Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen
Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der
Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend)
bis zu 15 % berechtigt.

3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks
Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den
Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna
aus einzusetzen.

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur
Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des
Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu
stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel
zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur
Gestellung der Rettungsmittel einschließlich
Kfz-Haftpflichtversicherung.

5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei
weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern
(Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr).

6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser
Bekanntmachung verwiesen.

Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie
(nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe)

[* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei
Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das
"Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der
Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]

- Gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO oder gültiger
Feststellungsbescheid gem. § 60a AO. Hinweis: Es dürfen alternative
Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus insgesamt hervorgeht, dass es
sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der
Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich
tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

- Der Auftraggeber wird für die für eine Beauftragung in Betracht
kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der
Eignungsanforderungen einbeziehen.

- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der
Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender
Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des
letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres als PDF-Datei

- Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, diejenigen Bieter, die für
einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe und vor
Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende Unterlagen zur
Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung einzureichen:

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in
Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung
der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist;

b) Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei
dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das
Nichtbestehen von Beitragsrückständen.

- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der
Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe von Referenzen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten
Formblatts (Anlage "Referenzliste") mit folgenden Angaben:
Leistungszeitraum (von/bis Monat/Jahr), Vorhalteumfang (Rettungsmittel
/ Wochenvorhaltestunden), Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde),
Kontaktdaten des Auftraggebers (oder der Genehmigungsbehörde),
Telefonnummer sowie Ansprechpartner(in) beim Auftraggeber (oder der
Genehmigungsbehörde).

Es gelten folgende Mindestanforderungen: Angabe von mindestens einer
Referenz, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist,
das heißt mindestens die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten
Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 3 RettG NRW betrifft und im Zeitpunkt
des Ablaufs der Angebotsfrist hinsichtlich der Beendigung der
Leistungserbringung / der Beauftragung nicht älter als drei Jahre ist.
Es werden demnach keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden. Über
mindestens eine Referenz in der ausgefüllten Anlage hinaus, ist eine
Mindestanzahl von Referenzen nicht gefordert. Es steht den Bietern
frei, wie viele Referenzen sie angeben.

- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der
Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten
insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das
Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt
die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und
Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer
(RettAPO).
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen
aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein
Zuschlagsverbot.

2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit
verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung
mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 5.000.000,00 pauschal je
Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach
Maximierung ausreichend) zu versichern und muss das (Fort-)Bestehen des
Versicherungsschutzes der Auftraggeberin auf Verlangen durch Vorlage
einer Versicherungsbestätigung des Versicherers oder
Versicherungsmaklers nachweisen.

3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über
strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach
§ 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Eintragungen im
polizeilichen Führungszeugnis eines für den Einsatz vorgesehenen
Mitarbeiters haben keine Relevanz für die Beurteilung d. Eignung im
Vergabeverfahrens.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

online
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein
einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an
eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO
besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer
öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das
Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch.

Der Auftragnehmer muss eine gemeinnützige Organisationen oder
Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4
GWB sein. "Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen" in diesem
Sinne sind Organisationen oder Vereinigungen, deren Ziel in der
Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich
tätig sind und die etwaige Gewinne reinvestieren, um das Ziel der
Organisationen oder Vereinigungen zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.
März 2019, Rs. C-465/17, Tz. 59).

Es handelt sich insoweit um eine zwingende Voraussetzung für die
Erbringung der Leistungen des Krankentransports für den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer muss den Status der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52, 55
AO vor Vertragsschluss nachweisen und über die gesamte
Beauftragungsdauer aufrechterhalten (siehe Ziff. 3.2 des
Beauftragungsvertrags).

Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG
NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme vorliegen
(siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg
28/22).

2. Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich
nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen.
Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber
bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere
Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).

3. Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der
Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen
Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool
"Bieterkommunikation") zu stellen.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige
Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte
Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der
Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter
zuschreiben lassen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die
Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter
[10]www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.

Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu
führen.

Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter
werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen
und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu
dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine
Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber
verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen
der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren
Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die
vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend
zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der
Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.

Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).

Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D9LS
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Postanschrift: Postfach 10 01 55
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45801
Land: Deutschland
E-Mail: [11]poststelle@vg-gelsenkirchen.nrw.de
Telefon: +49 2091701-0
Fax: +49 2091701-124
Internet-Adresse: [12]https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen
sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige
Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße
gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der
Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der
Bewerbungsbedingungen).

Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach
EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des
GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars
erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz
und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die
Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs
des EU-Vergaberechts.

Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach
EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:

§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

References

6. mailto:vergabestelle@kreis-unna.de?subject=TED
7. http://www.kreis-unna.de/
8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS/documents
9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS
10. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
11. mailto:poststelle@vg-gelsenkirchen.nrw.de?subject=TED
12. https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/

 
 
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