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Ausschreibung: Feuerwehrfahrzeuge - DE-Ahaus
Feuerwehrfahrzeuge
Dokument Nr...: 330242-2023 (ID: 2023060209251523913)
Veröffentlicht: 02.06.2023
*
  DE-Ahaus: Feuerwehrfahrzeuge
   2023/S 105/2023 330242
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahaus
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Ahaus
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Postleitzahl: 48683
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@ahaus.de
   Telefon: +49 256172-0
   Fax: +49 25617281-0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.stadt-ahaus.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]http://www.stadt-ahaus.de/vergabestelle
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNY1RQ7WH9
   Q/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNY1RQ7WH
   9Q
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 für den Löschzug Ottenstein der
   Feuerwehr Ahaus
   Referenznummer der Bekanntmachung: 01.04.03./2023-040
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34144210 Feuerwehrfahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ersatzbeschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Ahaus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Ahaus - Feuer- und Rettungswache Adenauerring 8 48683 Ahaus
   Abnahme und Abholung des Fahrzeugs erfolgen durch den Auftraggeber beim
   Auftragnehmer (siehe Leistungsverzeichnis)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ersatzbeschaffung eines HLF 20 gemäß Leistungsbeschreibung für die
   Feuerwehr der Stadt Ahaus.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/09/2023
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierung:
   Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
   [11]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder [12]www.pq-verein.de
   bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
   Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe
   eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines
   Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom
   Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g.
   Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/09/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ab sofort finden Sie alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem
   Vergabemarktplatz NRW unter [13]www.evergabe.nrw.de. Die
   Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung
   gestellt. Ihr Angebot können Sie über das kostenlose Bietertool auf dem
   Vergabemarktplatz hochladen.
   Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der
   Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die
   Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei
   nutzbar!
   Zudem gibt es bei technischen Fragen auch noch einen kostenlosen
   Support unter [14]www.support.cosinex.de.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YBNY1RQ7WH9Q
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251-4112165
   Fax: +49 251-41182735
   Internet-Adresse: [16]https://www.bezreg-muenster.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
   ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
   Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
   solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
   Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
   unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
   § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage
   vergangen sind.
   Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   §135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/05/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@ahaus.de?subject=TED
   7. http://www.stadt-ahaus.de/
   8. http://www.stadt-ahaus.de/vergabestelle
   9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNY1RQ7WH9Q/documents
  10. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNY1RQ7WH9Q
  11. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
  12. http://www.pq-verein.de/
  13. http://www.evergabe.nrw.de/
  14. http://www.support.cosinex.de/
  15. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  16. https://www.bezreg-muenster.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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