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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Ahaus - Feuerwehrfahrzeuge
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060209251523913 / 330242-2023
Veröffentlicht :
02.06.2023
Angebotsabgabe bis :
30.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
34144210 - Feuerwehrfahrzeuge
DE-Ahaus: Feuerwehrfahrzeuge

2023/S 105/2023 330242

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahaus
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@ahaus.de
Telefon: +49 256172-0
Fax: +49 25617281-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.stadt-ahaus.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]http://www.stadt-ahaus.de/vergabestelle
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNY1RQ7WH9
Q/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNY1RQ7WH
9Q
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 für den Löschzug Ottenstein der
Feuerwehr Ahaus
Referenznummer der Bekanntmachung: 01.04.03./2023-040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ersatzbeschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Ahaus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:

Stadt Ahaus - Feuer- und Rettungswache Adenauerring 8 48683 Ahaus
Abnahme und Abholung des Fahrzeugs erfolgen durch den Auftraggeber beim
Auftragnehmer (siehe Leistungsverzeichnis)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ersatzbeschaffung eines HLF 20 gemäß Leistungsbeschreibung für die
Feuerwehr der Stadt Ahaus.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/09/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierung:

Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
[11]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder [12]www.pq-verein.de
bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe
eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines
Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom
Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g.
Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ab sofort finden Sie alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem
Vergabemarktplatz NRW unter [13]www.evergabe.nrw.de. Die
Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung
gestellt. Ihr Angebot können Sie über das kostenlose Bietertool auf dem
Vergabemarktplatz hochladen.

Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der
Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die
Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei
nutzbar!

Zudem gibt es bei technischen Fragen auch noch einen kostenlosen
Support unter [14]www.support.cosinex.de.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YBNY1RQ7WH9Q
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-4112165
Fax: +49 251-41182735
Internet-Adresse: [16]https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
§ 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage
vergangen sind.

Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§135 GWB

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

References

6. mailto:vergabestelle@ahaus.de?subject=TED
7. http://www.stadt-ahaus.de/
8. http://www.stadt-ahaus.de/vergabestelle
9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNY1RQ7WH9Q/documents
10. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNY1RQ7WH9Q
11. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
12. http://www.pq-verein.de/
13. http://www.evergabe.nrw.de/
14. http://www.support.cosinex.de/
15. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
16. https://www.bezreg-muenster.de/

 
 
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