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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Diepholz - Finanzierungs-Leasing
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060209253123974 / 330316-2023
Veröffentlicht :
02.06.2023
Angebotsabgabe bis :
29.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
66114000 - Finanzierungs-Leasing
DE-Diepholz: Finanzierungs-Leasing

2023/S 105/2023 330316

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Diepholz
Postanschrift: Niedersachsenstraße 2
Ort: Diepholz
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49356
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kanzlei-dagefoerde.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landkreis Diepholz - Dienstfahrradleasing
Referenznummer der Bekanntmachung: 98-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über das Dienstfahrradleasing für die Bediensteten
des Landkreises Diepholz
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Diepholz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Diepholz möchte eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung
eines Dienstrad-Leasingangebots für seine tariflich Beschäftigten
abschließen. Abrufberechtigt sind neben den Bediensteten des
Auftraggebers auch die Bediensteten der Tochtergesellschaft des
Auftraggebers "Rettungsdienst Landkreis Diepholz GmbH".

Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen
bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad ohne und mit
Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - (im Folgenden:
Fahrrad) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Die
Finanzierung erfolgt durch eine Entgeltumwandlung. Zur Umsetzung des
Dienstrad-Leasings schließt der Auftraggeber verschiedene Rahmen- und
Einzelverträge. Der Auftraggeber ist dabei an die Vorgaben des
Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von
Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TVFahrradleasing) vom
25.10.2020 gebunden.

Der Auftraggeber beschäftigt ca. 1.100 Personen, von denen aufgrund der
bestehenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen derzeit nur
die Tarifbeschäftigten berechtigt sind, am Fahrrad-Leasing
teilzunehmen. Bei einer Änderung der gesetzlichen und
tarifvertraglichen Regelungen ist eine Ausweitung des Angebots auf
weitere Personenkreise (z.B. Beamte) geplant.

Die geschätzten Jahresbedarfe können aktuell nicht konkretisiert
werden, da für den Auftraggeber für die vorliegende Dienstleistung noch
keine Erfahrungswerte vorliegen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich
darauf hin, dass keine Mindestabnahmemenge vereinbart wird. Zu liefern
ist der tatsächliche Bedarf. Der Auftraggeber geht während der Laufzeit
der Rahmenvereinbarung vom Abschluss von maximal 350
Einzelleasingverträgen (Höchstmenge) aus. Bei Erreichen dieser Zahl
endet die Rahmenvereinbarung ggf. vorzeitig, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2020 bis
2022 (insgesamt und im Bereich des Fahrradleasings). Der Auftraggeber
behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende
Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder
Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

2. Nachweis einer branchenüblichen
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder
rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine
entsprechende Deckung zu gewähren.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
frühere Aufträge.

4. Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an
Nachunternehmer übertragen werden sollen (auch abzugeben, wenn keine
Nachunternehmer einbezogen werden sollen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 3.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Rahmenvereinbarungen im
Bereich des Fahrradleasings

- im Anwendungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum
Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
("Tarif-vertrag Fahrradleasing")

- für mindestens 6 zusammenhängende Monate.

Es sind mindestens 2 solcher Referenzleistungen vorzulegen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es ist Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.

Zwischen den Parteien der Rahmenvereinbarung ist ein
Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/06/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

I. Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):

5. Gesetzliche Ausschlussgründe

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der
Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.

6. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.

II. Eignungsleihe

Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können,
dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er
mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen
Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei
diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C,
Anlage C03) nachzuweisen.

IV. Bewerber-/Bietergemeinschaften

Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag
abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein
bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der
Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer
(späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung
verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die
Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter
Form abzugeben.

Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur
Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames
Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer
Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als
Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des
Angebots vom Vergabeverfahren führen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL63DZ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse:
[11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem
Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

References

6. mailto:vergabe@kanzlei-dagefoerde.de?subject=TED
7. http://www.kanzlei-dagefoerde.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL63DZ
10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html

 
 
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