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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Berlin - Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060209284324586 / 330894-2023
Veröffentlicht :
02.06.2023
Dokumententyp : Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Vertragstyp : Bauauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Produkt-Codes :
45223000 - Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
DE-Berlin: Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen

2023/S 105/2023 330894

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Station & Service AG (BK 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
Südost, Salomonstr.21, 04103 Leipzig Thomas Rönisch
E-Mail: [7]Bekanntmachungen@deutschebahn.com
Telefon: +49 3514613626
Fax: +49 3514613079
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.deutschebahn.com/de/geschaefte
Adresse des Beschafferprofils: [9]http://bieterportal.noncd.db

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

21FEI51376 Dresden Hbf - Hallendach NT 99.40
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51376
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dresden Hbf - Hallendach
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:

Erneuerung Membrandaches:

Membrane: 31863m² Oberfläche

Seile: 4to

Stahl: 215to

Glas: 610m²

Pfähle Ø620: 180m

Mikropfähle: 1.750m

Beton: 360m³

Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)

Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75m, Hublast Spitze ca. 2,8to, 1
Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55m, Hublast Spitze ca. 1,3to,
Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau

Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei
Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht.
Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den
Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch
erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert
wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus
wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach
zu ermöglichen.

Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die
Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder
zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim
Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.

Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer
antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der
Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter
den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und
somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt
hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden
Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite
wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying
Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der
in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und
Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen
wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt.
Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom
Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu
entsorgen.

In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten
Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights
überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca.
4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird
nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur
Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der
Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund
von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind
nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen
gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der
Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die
Skylightarbeiten aufgebaut werden.

Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die
Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der
innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem
Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem
Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des
nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist
tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen
eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu
reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit
dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.

Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den
Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu
erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG
sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und
unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss
sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen
auf der Baustelle angeliefert sein muss.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/12/2021
Ende: 15/08/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 243-641968

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI51376
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
10/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
vergeben.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich

Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im
Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden

2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung

3. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7
70406/21#1, abrufbar unter
[11]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine
Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor

Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass
diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese
Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses
Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch
auf Ersatz eines ihm dadurch
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [13]www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
Hauptort der Ausführung:

Dresden
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erneuerung Membrandaches:

Membrane: 31863m² Oberfläche

Seile: 4to

Stahl: 215to

Glas: 610m²

Pfähle Ø620: 180m

Mikropfähle: 1.750m

Beton: 360m³

Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)

Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75m, Hublast Spitze ca. 2,8to, 1
Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55m, Hublast Spitze ca. 1,3to,
Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau

Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei
Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht.
Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den
Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch
erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert
wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus
wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach
zu ermöglichen.

Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die
Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder
zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim
Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.

Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer
antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der
Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter
den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und
somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt
hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden
Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite
wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying
Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der
in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und
Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen
wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt.
Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom
Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu
entsorgen.

In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten
Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights
überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca.
4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird
nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur
Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der
Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund
von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind
nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen
gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der
Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die
Skylightarbeiten aufgebaut werden.

Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die
Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der
innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem
Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem
Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des
nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist
tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen
eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu
reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit
dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.

Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den
Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu
erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG
sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und
unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss
sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen
auf der Baustelle angeliefert sein muss.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/12/2021
Ende: 15/08/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):

Behebung Kollision bauseits gestellter APN (Arbeitsplattformnetze) mit
neuer Lage Dachmembran im Bereich der

Trichter/Skylights im BA2 Süd
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich
und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nichtvorhergesehen werden. Erst
im weiteren Projektverlauf konnte erkannt werden, dass die zur Montage
nötigenArbeitsplattformnetze mit der neuen Dachmembranform kollidieren.
Eine Anpassung der Netz ist für den weiteren Projekterfolgnötig. Hier
für den BA 2, Süd.
VII.2.3)Preiserhöhung

References

7. mailto:Bekanntmachungen@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte
9. http://bieterportal.noncd.db/
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:641968-2021:TEXT:DE:HTML
11. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/

 
 
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