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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Güstrow - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060209285524640 / 330952-2023
Veröffentlicht :
02.06.2023
Angebotsabgabe bis :
14.08.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
DE-Güstrow: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2023/S 105/2023 330952

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
Postanschrift: An der Schanze 9
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [6]marie.bergmann@lkros.de
Telefon: +49 3843755-70339
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.abfall-lro.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E58474174
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall aus dem Landkreis
Rostock
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einsammeln und Befördern von Restabfall, bereitgestellt in
Abfallbehältern von 40 Liter bis zu einem Volumen von 20 m³
Presscontainer, und Einsammeln und Befördern von Bioabfall,
bereitgestellt in Abfallbehältern von 20 Liter bis zu einem Volumen von
240 l Behälter, bei gleichzeitiger Sammlung von Altkleidersäcken und
Weihnachtsbäumen einschließlich Behälterstellung und -bewirtschaftung
im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock für den Zeitraum
01.01.2024 bis 31.12.2027 mit Verlängerung um höchstens zweimal zwei
Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt
wird.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Rostock
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einsammeln und Befördern von Restabfall, bereitgestellt in
Abfallbehältern von 40 Liter bis zu einem Volumen von 20 m³
Presscontainer, und Einsammeln und Befördern von Bioabfall,
bereitgestellt in Abfallbehältern von 20 Liter bis zu einem Volumen von
240 l Behälter, bei gleichzeitiger Sammlung von Altkleidersäcken und
Weihnachtsbäumen einschließlich Behälterstellung und -bewirtschaftung
im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock für den Zeitraum
01.01.2024 bis 31.12.2027 mit Verlängerung um höchstens zweimal zwei
Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt
wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung um höchstens zweimal zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht
von einer der Vertragsparteien gekündigt wird
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot vorzulegen:

- Erklärungen zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter,

- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,

- Eigenerklärungen des Bieters, dass:

-- keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124
GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz -
AEntG) und nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG) vorliegen,

-- er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende
Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,

-- er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfüllt,

-- er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,

- Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der
Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

- Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der
Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer-
und Dienstleistungsbereich - AVPQ) anzugeben.

- Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung
wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens
auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer
Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber den Bieter, an den er den
Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen
beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50
Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.

Auf Verlangen des Auftraggebers:

- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt
nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),

- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),

- aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

- aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate,

- Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung,
Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zum
Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§
123, 124 GWB),

- für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise:

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren.

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung
etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 2 Mio. je
Schadensfall für Personen-/ Sach- und Vermögensschäden. Die
Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie
des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage
einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer
solchen Versicherung für den Fall der Zuschlagserteilung (siehe
Formular F7 in Vergabeunterlagen). Der Abschluss der Versicherung ist
spätestens zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.

Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:

- Nachweis einer bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung in
gesetzlich vorgeschriebener Höhe. Statt einer
Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise:

- Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu
erbringenden Leistung (Erfassung von Bio- oder Restabfällen im
behältergestützten Holsystem im Auftrag einer Kommune unter Einsatz
eines Behälteridentifikationssystems unter Verwendung der auch für
diese Ausschreibung gebotenen Transponder) vergleichbar sind, nach
Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit
einem Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Bekanntmachung der
vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende
Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des dortigen
Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung der im Zuge des
Auftrags erbrachten Leistungen einschließlich des dort eingesetzten
Transponders, Ausführungszeitraum. Der Bieter kann sich auf die
Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine
Verpflichtungserklärung vorlegt.

- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis
der gleichwertigen Qualifikation für die zu erbringende Leistung. Der
Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der
gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers
berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl.
Vergabeunterlagen oder gleichwertig) sowie den Nachweis der
Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder
den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers
mit dem Angebot vorlegt.

- Darstellung eines Leistungs- bzw. Entsorgungskonzepts unter
besonderer Berücksichtigung der Sammlung von Altkleidern. Einzugehen
ist dabei auch auf den geplanten Fuhrpark (Formblatt F9 in den
Vergabeunterlagen) und den geplanten Einsatz von Behältern und
Transpondern für das Einsammeln von Abfällen. Angaben zu
Übernahmestellen bzw. zu den etwaigen Umladestationen werden ebenfalls
mit dem Angebot erbeten.

Vorlage eines Datenblattes des angebotenen Transponders.

Spätestens mit Leistungsbeginn vorzulegende Angaben und Nachweise:

Nachweis über den entsprechenden Fuhrpark einschließlich technischer
Spezifikationen des Identifikationssystems;

- Benennung von Übergabestelle (Restabfall und für die Gestellung von
Altkleidersammelcontainern) bzw. Umschlaganlage (Bioabfälle einschl.
Weihnachtsbäume)

Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des
Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Verwendung von Daten aus
dem Abfallbehälter-Identifikationssystems.

Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:

- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen,

- für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als
Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst
entsprechend zertifiziert ist).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es sind die Mindestanforderungen nach dem Vergabegesetz
Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters im
Angebotsschreiben enthalten).

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2023/S 089-270706
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu dieser Ausschreibung wurde im ABl./S S89 vom 08.05.2023 ([10]2023/S
089-270706) eine Vorinformation veröffentlicht.

Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1):

- der Auftraggeber wird nach Maßgabe von § 6 des
Wettbewerbsregistergesetzes vor der Zuschlagserteilung an den
ermittelten Bestbieter bei der Registerbehörde abfragen, ob zum Bieter
im Wettbewerbsregister Eintragungen gespeichert sind. Unabhängig davon
behält sie sich vor, vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach § 150a GewO anzufordern.

- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des
Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen,

- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB
muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft
insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten
Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,

- gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn
nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter
die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung
stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (ausgefüllt) mit Anlagen,

- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,

- besondere Vertragsbedingungen,

- Urkalkulation (gesondert schriftlich vorzulegen!).

Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
Internetadresse angefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
diese Adresse zum Download bereit und werden weder postalisch noch per
Mail zugeschickt.

Bieteranfragen und -hinweise sind ausschließlich über die
Vergabeplattform unter [11]https://www.subreport.de/E58474174
schriftlich an den Auftraggeber zu richten.

Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit
zweckdienlich - allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur
Verfügung gestellt, die über die folgende elektronische Adresse
abgerufen werden können: [12]https://www.subreport.de/E58474174. Hierzu
empfiehlt der Auftraggeber, dass der Bieter sich auf der o.g.
Vergabeplattform registriert. Hierdurch ist gewährleistet, dass der
Bieter im Verfahren Nachricht über mögliche Bieterfragen und die
Antworten der Vergabestelle bekommt.

Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber
informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte
elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes
Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@wn.mv-regierung.de
Telefon: +49 3855885865
Fax: +49 3855884855817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation
nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird
die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.07.2022, BGBl. I S. 1214) Anwendung.

§ 160 lautet auszugsweise:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. [...]

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

References

6. mailto:marie.bergmann@lkros.de?subject=TED
7. http://www.abfall-lro.de/
8. https://www.subreport.de/E58474174
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:270706-2023:TEXT:DE:HTML
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:270706-2023:TEXT:DE:HTML
11. https://www.subreport.de/E58474174
12. https://www.subreport.de/E58474174
13. mailto:vergabekammer@wn.mv-regierung.de?subject=TED

 
 
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