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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Göppingen - Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060509051125329 / 331613-2023
Veröffentlicht :
05.06.2023
Angebotsabgabe bis :
07.07.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DE-Göppingen: Öffentlicher Verkehr (Straße)

2023/S 106/2023 331613

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göppingen
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
E-Mail: [6]s.hettwer@lkgp.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.landkreis-goeppingen.de/start.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P63M7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabe-s@lutzabel.com
Telefon: +49 711-2528900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.lutzabel.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P63M7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ODS_LkGp_1063_2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 1063_2023_On
Demand-Shuttle-Verkehr_Landkreis Göppingen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im On Demand-Shuttle-Verkehr.

Der On Demand-Shuttle ist ein bedarfsgesteuertes Mobilitätsangebot, bei
dem die Fahrgäste Kleinbusse flexibel per App bestellen und bezahlen
können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE114 Göppingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im On Demand-Shuttle-Verkehr.

Der On Demand-Shuttle ist ein bedarfsgesteuertes Mobilitätsangebot, bei
dem die Fahrgäste Kleinbusse flexibel per App bestellen und bezahlen
können. Die Fahrzeuge fahren nicht nach einem festen Fahrplan, sondern
bedienen in einem vorgegebenen Gebiet auf Bestellung der Fahrgäste (=
On Demand) virtuelle Haltepunkte. Die Fahrtrouten werden dabei von
einem softwarebasierten Hintergrundsystem automatisch berechnet. Der
diesem Dispositionssystem zugrundeliegende Algorithmus sorgt dafür,
dass sich Fahrgäste mit ähnlichen Zielen ein Fahrzeug teilen. Zugleich
schützt dieses System den mittels Bus und Bahn betriebenen klassischen
Öffentlichen Personennahverkehr: Buchen Fahrgäste hierzu zeitlich und
räumlich parallel Strecken, werden Sie auf den klassischen Öffentlichen
Personennahverkehr verwiesen.

Die Personenbeförderung erfolgt durch das On-Demand-Shuttle Geislingen
und das Klinikshuttle. Das Bediengebiet ist in Anhang 3 der
Leistungsbeschreibung dargestellt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/12/2023
Ende: 09/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass
der Bieter/die Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren:

- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;

- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels
Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der
Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1
Nr. 2 GWB;

- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage
gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;

- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen
oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;

- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;

- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;

- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;

- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt,

- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und
Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.

Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten,
öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich
der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an
bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben.

Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach

- der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht unter den o.g. Personenkreis
fallen;

- der Bieter/die Bietergemeinschaft keine Kapazitäten von
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen,
auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt

Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters,
soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung
vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der
Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie
ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung des
Bieters mit Deckungssummen von mindestens EUR 7,5 Mio. je Personen-,
Sach- und Vermögensschaden bei einem in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in
Form einer Versicherungserklärung.

Im Falle von geringeren Deckungssummen als angegeben, Abgabe einer
Erklärung der Versicherung, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall
die Versicherung an die Anforderungen angepasst wird. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine
entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft einzureichen.

2) Nachweis über das Bestehen einer KFZ-Haftpflichtversicherung des
Bieters bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis des Vorliegens einer erforderlichen Genehmigung für den
Verkehr nach §§ 47 oder 49 PBefG zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für
die vertragsgegenständlichen Leistungen nach §§ 9 ff. PBefG.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis des Vorliegens einer erforderlichen Genehmigung für den
Verkehr nach §§ 47 oder 49 PBefG zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für
die vertragsgegenständlichen Leistungen nach §§ 9ff PBefG.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/07/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P63M7
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer
Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2023

References

6. mailto:s.hettwer@lkgp.de?subject=TED
7. https://www.landkreis-goeppingen.de/start.html
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P63M7/documents
9. mailto:vergabe-s@lutzabel.com?subject=TED
10. http://www.lutzabel.com/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P63M7
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/

 
 
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