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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit - DE-Koblenz
Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
Luftverkehr
Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Luftverkehrskontrolle
Dokument Nr...: 332590-2023 (ID: 2023060509103726288)
Veröffentlicht: 05.06.2023
*
  DE-Koblenz: Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
   2023/S 106/2023 332590
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
   Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
   Ort: Koblenz
   NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
   Postleitzahl: 56068
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]zbl@lbm.rlp.de
   Telefon: +49 261/3029-1777
   Fax: +49 261/29141-1500
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://lbm.rlp.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5Y1REHV4EH/docu
   ments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5Y1REHV4EH
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen zur Fluggast- und Gepäckkontrolle am Standort
   Flughafen Frankfurt-Hahn"
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z.23-0085
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75241000 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Geschäftsführer des
   Landesbetrieb Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, plant mit diesem
   Vergabeverfahren die Beschaffung von "Dienstleistungen zur Fluggast-
   und Gepäckkontrolle im Flughafen Frankfurt-Hahn" im Wege eines Offenen
   Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 43 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60400000 Luftverkehr
   63700000 Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
   63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
   63732000 Luftverkehrskontrolle
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Frankfurt-Hahn 55483 Hahn-Flughafen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erbringung der Leistungen nach § 5 LuftSiG insbesondere
   - die Durchsuchung / sonstige geeignete Überprüfung von Personen,
   - die Durchsuchung / Durchleuchtung / sonstige geeignete Überprüfung
   von Handgepäck,
   - die Durchsuchung / Durchleuchtung / sonstige geeignete Überprüfung
   von aufgegebenen Gepäck, Fracht, Postsendungen und sonstigen
   Gegenständen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 43 000 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2030
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber ist berechtigt, zu gleichbleibenden Konditionen die
   Verlängerung des Vertrages um mindestens drei (3), höchstens jedoch
   sechs Monate (6) zu verlangen. Diese Option kann einmal ausgeübt
   werden, so dass sich der Vertrag maximal bis zum 31.07.2030 verlängern
   kann. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Ausübung dieser
   Verlängerungsoption 6 Monate, spätestens jedoch drei Monate vor Ablauf
   der Vertragslaufzeit schriftlich in Papierform mit.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems".
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
   a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs-
   oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
   Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen
   ist, in dem er ansässig ist
   b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit
   der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern,
   dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
   c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die
   Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot
   vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss
   des Angebotes.
   d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten
   Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A -
   Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern
   handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
   e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
   Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter
   a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A -
   Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche
   Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und
   eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu
   leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer"
   anzuführen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
   a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u.
   Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine
   Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der
   Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit
   aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder
   aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6
   Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten
   angemessenen Frist vorzulegen.
   b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind
   zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des
   Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die
   letzten 3 Jahre zu machen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestanforderung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
   für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für das Abhandenkommen
   von Sachen mit folgenden Deckungssummen je Schadenfall, während der
   Dauer der Leistungserbringung vorliegt:
   a) 15 Mio. Euro für Personenschäden
   b) 15 Mio. Euro für Sachschäden
   c) 500.000 Euro für das Abhandenkommen von Sachen
   d) 500.000 Euro für Vermögensschäden
   Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung
   der Versiche-rungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der
   Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen
   Frist vorzulegen. Bei nicht vollständiger oder rechtzeitiger Vorlage
   des geforderten Nachweises wird das Angebot ausgeschlossen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
   a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen"
   mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in
   letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei
   der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre
   zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
   b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist
   die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung)
   vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
   - zu den Maßnahmen zur Qualitäts- sowie Fortbildungssicherung,
   - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten
   Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene
   Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Gefordert wird die Benennung von mindestens drei (3) Referenzprojekten
   über vergleichbare Leistungen in den letzten drei (3) Jahren. Diese
   Leistungen müssen unter Fachaufsicht einer Luftsicherheitsbehörde
   (Luftsicherheitsbehörde eines Landes, Bundespolizei oder
   Luftfahrtbundesamt) erbracht worden sein und in etwa den gleich hohen
   Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der
   ausgeschriebenen Leistung gemäß § 5 oder § 8 LuftSiG entsprechen.
   Dabei gelten ergänzend folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die
   anzugebenden Referenzen:
   1. Wenigstens eine (1) der drei (3) zu benennenden Referenzen muss der
   ausgeschriebenen Leistung gemäß § 5 LuftSiG ununterbrochen/ungekündigt
   mindestens sechs (6) Monate erbracht worden sein.
   2. Wenigstens eine (1) der drei (3) einzutragenden Referenzen muss die
   Anforderung der Ziffer 1 erfüllen und einen Umsatz von durchschnittlich
   2.000.000,- EUR (netto) pro Jahr umfassen.
   3. Eine (1) der drei (3) Referenzen kann auch für Schulungstätigkeiten
   im Bereich des Kapitels 11.2.3 ff. der VO(EU) 2015/1998 ausgestellt
   werden. Diese Schulungstätigkeit muss wenigstens 1 Jahr angedauert
   haben und muss ein Ressort des anbietenden Unternehmens sein.
   Werden keine Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen
   entsprechen, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs,
   insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und
   terroristischen Anschlägen (§ 1 LuftSiG), ist Aufgabe der
   Luftsicherheitsbehörden (§ 2 LuftSiG).
   Zu den besonderen Befugnissen der Luftsicherheitsbehörden gehören die
   Kontrollen von Fluggästen und Gepäck.
   Zu diesen Maßnahmen zählen nach § 5 LuftSiG insbesondere
   - die Durchsuchung / sonstige geeignete Überprüfung von Personen,
   - die Durchsuchung / Durchleuchtung / sonstige geeignete Überprüfung
   von Handgepäck,
   - die Durchsuchung / Durchleuchtung / sonstige geeignete Überprüfung
   von aufgegebenen Gepäck, Fracht, Postsendungen und sonstigen
   Gegenständen.
   Der LBM-FG Luftverkehr als zuständige Luftsicherheitsbehörde kann nach
   § 16a Abs. 1 LuftSiG geeigneten Personen als Beliehene die Durchführung
   der vorgenannten Maßnahmen zur Fluggast- und Gepäckkontrolle
   übertragen. Die Anforderungen an die Eignung ergeben sich aus den
   Richtlinien über die Anforderung an Luftsicherheitsassistenten zum
   Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte
   Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A -
   Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit
   des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen
   Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung
   (einsehbar z.B. unter:
   [12]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegeset
   z-lttg/) einzuhalten.
   Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach
   Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung
   ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
   Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen
   beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/07/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2024
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/07/2023
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten
   "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter [13]www.vergabe.rlp.de
   durchgeführt.
   Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf
   dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort
   u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der
   unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige
   Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
   abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B.
   per E-Mail) erfolgt nicht.
   Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und
   Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des
   Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
   Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
   Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz
   Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
   Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten
   zugelassen:
   - Textform ("einfache" elektronische Signatur)
   - Fortgeschrittene elektronische Signatur
   - Qualifizierte elektronische Signatur
   Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
   Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf §
   20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
   Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des
   Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
   Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen
   ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1REHV4EH
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131/16-2234
   Fax: +49 6131/16-2113
   Internet-Adresse:
   [15]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und
   Dienstleistungsdirektion
   Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
   Ort: Trier
   Postleitzahl: 54290
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]vergabepruefstelle@add.rlp.de
   Telefon: +49 651/9494-511
   Fax: +49 651/9494-179
   Internet-Adresse: [17]http://www.add.rlp.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.:
   [18]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:
   [19]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [20]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131/16-2234
   Fax: +49 6131/16-2113
   Internet-Adresse:
   [21]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/05/2023
References
   6. mailto:zbl@lbm.rlp.de?subject=TED
   7. https://lbm.rlp.de/
   8. https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5Y1REHV4EH/documents
   9. https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5Y1REHV4EH
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
  12. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
  13. http://www.vergabe.rlp.de/
  14. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  15. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
  16. mailto:vergabepruefstelle@add.rlp.de?subject=TED
  17. http://www.add.rlp.de/
  18. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  19. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
  20. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  21. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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