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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Düsseldorf - Polizeiausrüstung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060509121426556 / 332862-2023
Veröffentlicht :
05.06.2023
Angebotsabgabe bis :
04.07.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
35200000 - Polizeiausrüstung
85145000 - Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
DE-Düsseldorf: Polizeiausrüstung

2023/S 106/2023 332862

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Völklinger Strasse 49
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZA1.3
E-Mail: [6]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
Telefon: +49 211939-0
Fax: +49 211939-7119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://lka.polizei.nrw
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYSY1R8C45NS/doc
uments
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe zu: 1001279525 Fremdvergabe DNA-Analyse 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: LKA13423
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35200000 Polizeiausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen in 5 Losen
aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis
Los 5) entfallen werden. Die Laufzeit des Vertrages endet am
30.09.2024.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die garantierte Mindestabnahmemenge von
1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 5
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2023
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35200000 Polizeiausrüstung
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
(ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
werden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.

Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.

Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).

Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
durchschnittlich 4 Spuren umfasst.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.

Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2023
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35200000 Polizeiausrüstung
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
(ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
werden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.

Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.

Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).

Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
durchschnittlich 4 Spuren umfasst.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.

Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der
Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2Polizeiorganisationsgesetz
ca. 10.000

Untersuchungsaufträgen in 5 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2
000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis Los 5) entfallen werden. Die
Laufzeit des

Vertrages endet am 30.09.2024.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW

abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen

über die garantierte Mindestabnahmemenge von 1.500
Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2023
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35200000 Polizeiausrüstung
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
(ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
werden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.

Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.

Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).

Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
durchschnittlich 4 Spuren umfasst.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.

Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der
Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz
ca. 10.000

Untersuchungsaufträgen in 5 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2
000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis Los 5) entfallen werden. Die
Laufzeit des

Vertrages endet am 30.09.2024.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW

abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen

über die garantierte Mindestabnahmemenge von 1.500
Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2023
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35200000 Polizeiausrüstung
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
(ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
werden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.

Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.

Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).

Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
durchschnittlich 4 Spuren umfasst.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.

Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der
Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz
ca. 10.000

Untersuchungsaufträgen in 5 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2
000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis Los 5) entfallen werden. Die
Laufzeit des

Vertrages endet am 30.09.2024.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW

abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen

über die garantierte Mindestabnahmemenge von 1.500
Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2023
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35200000 Polizeiausrüstung
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
(ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
werden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.

Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.

Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).

Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
durchschnittlich 4 Spuren umfasst.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.

Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der
Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz
ca. 10.000

Untersuchungsaufträgen in 5 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2
000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis Los 5) entfallen werden. Die
Laufzeit des

Vertrages endet am 30.09.2024.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW

abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen

über die garantierte Mindestabnahmemenge von 1.500
Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur
Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Vordruck Anlage 1.2);

(2) Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum
Verpflichtungsgesetz (Vordruck Anlage1.6);

(3) Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB gem. Formular 521 EU (Vordruck
Anlage 1.5);

(4) Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung nach
dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Vordruck Anlage 1.7);

(5) Unternehmensprofil mit Angaben zur Firmengründung, Rechtsform,
Standorte, Leistungsspektrum, Kerngeschäft und Hierarchie (Vordruck
Anlage 6);

(6) Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister
durch Vorlage eines max. 6 Monate alten Auszugs dieses Registers
(maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
Eingang der Angebote);einfache Kopie ausreichend. Dies gilt nicht für
Rechtsmedizinische Institute von Universitäten;

(7) Der mit dem Firmenstempel versehene und unterschriebene
Kriterienkatalog zur Durchführung einer Auditierung (Vordruck Anlage
4);

(8) Die Bieter haben die Namen, die Qualifikation und den
Verantwortungsbereich aller Personen tabellarisch anzugeben, die an der
Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen beteiligt sein sollen.

Darüber hinaus ist zu erklären, dass die entsprechende Verfügbarkeit im
Ausführungszeitraum gewährleistet ist;

(9) Vorlage beglaubigter Kopien, dass mindestens 2 der für die
Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich
zeichnenden Personen eine erfolgreich abgeschlossene
Hochschulausbildung in Biologie, Biochemie oder Humanmedizin absolviert
haben. Sie sind gemäß § 81 f StPO öffentlich bestellte Sachverständige
oder werden nach Zuschlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 und 4
Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet;

(10) Nachweis über eine adäquate Assistenten- oder Laborantenausbildung
des mit den Analysen betrauten Laborpersonals in den Fachbereichen
Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder dass diese eine
naheverwandte Fachrichtung erfolgreich absolviert haben durch Vorlage
beglaubigter Kopien;

(11) Eine fortlaufende fachbezogene Weiterbildung des verantwortlichen
wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals muss
gewährleistet sein und gegenüber dem Auftraggeber belegt werden. Der
Nachweis kann entweder durch Belege Dritter über die besuchten
Fortbildungsmaßnahmen oder bei internen Fortbildungsmaßnahmen durch
detaillierte Teilnehmerlisten unter gleichzeitiger Vorlage des
Schulungsprogramms erbracht werden.

(12) Die unterschriebene Verpflichtungserklaerung Scientology
Schutzklausel gemäß Formular 526(Anlage 9)

(13) Die unterschriebene Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU gemäß
Formular 523 (Anlage 10)

Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer
Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Es ist ein Nachweis zu erbringen über

- den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich
der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die
letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5)

(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)

- über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden, oder
die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.

Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer
Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Es ist ein Nachweis zu erbringen über

- den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich
der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die
letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5)

(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)

- über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden, oder
die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.

Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren
(maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit
Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert,
Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);

(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)

2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher
Ermittlungsverfahren in den vergangenen 3 Jahren (maßgeblicher
Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der
Angebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller
diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.

Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:

- Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei

- Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)

- nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)

- Vortests zur Bestimmung der Spurenart

- Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines
Untersuchungsantrages

- Minimalspuren;

(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)

3) Ab dem Jahr 2020 muss die erfolgreiche Teilnahme an den
GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33,
D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539,
D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045
geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage
beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;

(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)

4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss
eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem
Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der
Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;

5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen
Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich
fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische
Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der
Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;

6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung
der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein.
Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit
der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;

7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung
angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen
(oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem
validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie
Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der
Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;

8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit
Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das
Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung
der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine
interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher
Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber
dem Auftraggeber zu führen;

9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung
ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet,
dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung
alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens
10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende
Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem
Auftraggeber vorzulegen;

10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum
Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen
schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis
ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber
vorzulegen;

11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter
Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und
Vorbeugungsmaßnahmen.

Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren
(maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit
Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert,
Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);

(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)

2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher
Ermittlungsverfahren in den vergangenen 3 Jahren (maßgeblicher
Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der
Angebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller
diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.

Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:

- Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei

- Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)

- nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)

- Vortests zur Bestimmung der Spurenart

- Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines
Untersuchungsantrages

- Minimalspuren;

(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)

3) Ab dem Jahr 2020 muss die erfolgreiche Teilnahme an den
GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33,
D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539,
D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045
geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage
beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;

(Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)

4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss
eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem
Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der
Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;

5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen
Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich
fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische
Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der
Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;

6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung
der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein.
Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit
der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;

7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung
angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen
(oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem
validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie
Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der
Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;

8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit
Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das
Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung
der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine
interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher
Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber
dem Auftraggeber zu führen;

9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung
ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet,
dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung
alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens
10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende
Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem
Auftraggeber vorzulegen;

10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum
Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen
schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis
ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber
vorzulegen;

11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter
Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und
Vorbeugungsmaßnahmen.

Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der
beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise
und Erklärungen innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der
Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip).

Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt,
ist das Angebotgemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.

Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern
ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur
Verfügunggestellt.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über
nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere
Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten
können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb
dringend empfohlen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Laut Systemvorgabe darf die Frist "Angebotsfrist" wegen des erlaubten
Abstands zu "Tag der Absendung der Bekanntmachung" seitens VMS nicht
vor "06.07.2023 12:00" liegen; als Zeitpunkt ist aber "04.07.2023
10:00" angegeben. Dies ist eine sehr verhältnismäßige Kürzung um einen
Kalendertag, um die Angebotsöffnung - falls aufwändiger -bis zum Ende
der Kalenderwoche vornehmen zu können.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/07/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen (gemäß Vordruck).

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt
III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils
von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Die unter Abschnitt III.1.3) (1) aufgeführten Unterlagen können für die
Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

Die unter AbschnittIII.1.3) (2) bis (11) genannten Unterlagen sind
aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft vorzulegen.

(B) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen
des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen.

In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des
Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere
Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen.

Darüber hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen
Unterauftragnehmer in dem Angebot mit Name und Anschrift zu benennen
(gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt
III.1.2) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer
vorzulegen.

Ferner hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene
Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten
Dritten mit dem Angebot beizubringen. Sofern der Bieter / die
Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt
zudem D).

(C) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

Sollte ein Unterauftragnehmer benannt werden, wird der Auftragnehmer in
dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine
Übertragung von Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass
diese stets in alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer
bearbeitet und gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten
werden. Eine Aufteilung der für die Ausführung der
Untersuchungsaufträge notwendigen Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer
und dem Unterauftragnehmer ist damit ausgeschlossen.

(D) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen -
auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV - in Anspruch nehmen
(vgl. § 47 VgV).

In diesem Fall hat derBieter/die Bietergemeinschaft diese anderen
Unternehmen (Dritten) in dem Angebot mit Name und Anschrift zubenennen
(gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter
Abschnitt III.1.2) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten
vorzulegen.

Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3)
(1)aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als
der Bieter / die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und
/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch
nimmt.

Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene
Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten
Dritten mit dem Angebot beizubringen.

Aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz sind die unter Abschnitt
III.1.3) (2) bis (15) genannten Unterlagen von den benannten Dritten
mit dem Angebot beizubringen.

(E) Die Leistungserbringung erfolgt im sicherheitsrelevanten Bereich.

Die Bieter erhalten erst nach Unterzeichnung einer
Vertraulichkeitsvereinbarung eine Übersendung der Leistungsbeschreibung
(Teil B) und der Rahmenvereinbarung (Teil C).

Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist bei der unter I.3 benannten
Kontaktstelle zu erfragen.

Bekanntmachungs-ID: CXS7YYSY1R8C45NS
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [9]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Völklinger Strasse 49
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [10]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
Telefon: +49 211939-0
Fax: +49 211939-7119
Internet-Adresse: [11]https://lka.polizei.nrw
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Völklinger Strasse 49
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [12]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
Telefon: +49 211939-0
Fax: +49 211939-7119
Internet-Adresse: [13]https://lka.polizei.nrw
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2023

References

6. mailto:ZVST.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
7. https://lka.polizei.nrw/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYSY1R8C45NS/documents
9. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
10. mailto:ZVST.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
11. https://lka.polizei.nrw/
12. mailto:ZVST.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
13. https://lka.polizei.nrw/

 
 
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