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Ausschreibung: Polizeiausrüstung - DE-Düsseldorf
Polizeiausrüstung
Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Dokument Nr...: 332862-2023 (ID: 2023060509121426556)
Veröffentlicht: 05.06.2023
*
  DE-Düsseldorf: Polizeiausrüstung
   2023/S 106/2023 332862
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
   Postanschrift: Völklinger Strasse 49
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 40221
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): ZA1.3
   E-Mail: [6]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 211939-0
   Fax: +49 211939-7119
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://lka.polizei.nrw
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYSY1R8C45NS/doc
   uments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe zu: 1001279525 Fremdvergabe DNA-Analyse 2023
   Referenznummer der Bekanntmachung: LKA13423
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   35200000 Polizeiausrüstung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen in 5 Losen
   aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis
   Los 5) entfallen werden. Die Laufzeit des Vertrages endet am
   30.09.2024.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die garantierte Mindestabnahmemenge von
   1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt
   ausdrücklich vorbehalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 5
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2023
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   35200000 Polizeiausrüstung
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
   (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
   werden.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
   voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
   durchschnittlich 4 Spuren umfasst.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
   an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
   ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
   Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
   zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
   Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2023
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   35200000 Polizeiausrüstung
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
   (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
   werden.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
   voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
   durchschnittlich 4 Spuren umfasst.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
   an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
   ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
   Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
   zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
   Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der
   Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2Polizeiorganisationsgesetz
   ca. 10.000
   Untersuchungsaufträgen in 5 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2
   000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis Los 5) entfallen werden. Die
   Laufzeit des
   Vertrages endet am 30.09.2024.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen
   über die garantierte Mindestabnahmemenge von 1.500
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
   an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2023
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   35200000 Polizeiausrüstung
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
   (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
   werden.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
   voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
   durchschnittlich 4 Spuren umfasst.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
   an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
   ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
   Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
   zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
   Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der
   Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz
   ca. 10.000
   Untersuchungsaufträgen in 5 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2
   000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis Los 5) entfallen werden. Die
   Laufzeit des
   Vertrages endet am 30.09.2024.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen
   über die garantierte Mindestabnahmemenge von 1.500
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
   an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2023
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   35200000 Polizeiausrüstung
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
   (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
   werden.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
   voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
   durchschnittlich 4 Spuren umfasst.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
   an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
   ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
   Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
   zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
   Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der
   Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz
   ca. 10.000
   Untersuchungsaufträgen in 5 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2
   000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis Los 5) entfallen werden. Die
   Laufzeit des
   Vertrages endet am 30.09.2024.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen
   über die garantierte Mindestabnahmemenge von 1.500
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
   an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2023
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   35200000 Polizeiausrüstung
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf Firmen/Institute, in denen die Untersuchungen
   (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt
   werden.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 10.000 Untersuchungsaufträgen bis
   voraussichtlich 30.09.2024 aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag
   durchschnittlich 4 Spuren umfasst.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1500
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
   an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies
   ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen
   Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck
   zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem
   Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der
   Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz
   ca. 10.000
   Untersuchungsaufträgen in 5 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2
   000 Untersuchungsaufträge (Los 1bis Los 5) entfallen werden. Die
   Laufzeit des
   Vertrages endet am 30.09.2024.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW
   abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW
   zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose1
   bis 5 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen
   über die garantierte Mindestabnahmemenge von 1.500
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge
   an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 5 bleibt ausdrücklich vorbehalten
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur
   Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Vordruck Anlage 1.2);
   (2) Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum
   Verpflichtungsgesetz (Vordruck Anlage1.6);
   (3) Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung
   Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB gem. Formular 521 EU (Vordruck
   Anlage 1.5);
   (4) Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung nach
   dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Vordruck Anlage 1.7);
   (5) Unternehmensprofil mit Angaben zur Firmengründung, Rechtsform,
   Standorte, Leistungsspektrum, Kerngeschäft und Hierarchie (Vordruck
   Anlage 6);
   (6) Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister
   durch Vorlage eines max. 6 Monate alten Auszugs dieses Registers
   (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
   Eingang der Angebote);einfache Kopie ausreichend. Dies gilt nicht für
   Rechtsmedizinische Institute von Universitäten;
   (7) Der mit dem Firmenstempel versehene und unterschriebene
   Kriterienkatalog zur Durchführung einer Auditierung (Vordruck Anlage
   4);
   (8) Die Bieter haben die Namen, die Qualifikation und den
   Verantwortungsbereich aller Personen tabellarisch anzugeben, die an der
   Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen beteiligt sein sollen.
   Darüber hinaus ist zu erklären, dass die entsprechende Verfügbarkeit im
   Ausführungszeitraum gewährleistet ist;
   (9) Vorlage beglaubigter Kopien, dass mindestens 2 der für die
   Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich
   zeichnenden Personen eine erfolgreich abgeschlossene
   Hochschulausbildung in Biologie, Biochemie oder Humanmedizin absolviert
   haben. Sie sind gemäß § 81 f StPO öffentlich bestellte Sachverständige
   oder werden nach Zuschlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 und 4
   Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet;
   (10) Nachweis über eine adäquate Assistenten- oder Laborantenausbildung
   des mit den Analysen betrauten Laborpersonals in den Fachbereichen
   Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder dass diese eine
   naheverwandte Fachrichtung erfolgreich absolviert haben durch Vorlage
   beglaubigter Kopien;
   (11) Eine fortlaufende fachbezogene Weiterbildung des verantwortlichen
   wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals muss
   gewährleistet sein und gegenüber dem Auftraggeber belegt werden. Der
   Nachweis kann entweder durch Belege Dritter über die besuchten
   Fortbildungsmaßnahmen oder bei internen Fortbildungsmaßnahmen durch
   detaillierte Teilnehmerlisten unter gleichzeitiger Vorlage des
   Schulungsprogramms erbracht werden.
   (12) Die unterschriebene Verpflichtungserklaerung Scientology
   Schutzklausel gemäß Formular 526(Anlage 9)
   (13) Die unterschriebene Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU gemäß
   Formular 523 (Anlage 10)
   Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
   jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer
   Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und
   finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
   Es ist ein Nachweis zu erbringen über
   - den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich
   der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die
   letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5)
   (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
   Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
   Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
   festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
   Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
   Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
   Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
   - über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
   1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden, oder
   die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.
   Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
   jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer
   Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und
   finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
   Es ist ein Nachweis zu erbringen über
   - den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich
   der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die
   letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5)
   (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
   Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
   Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
   festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
   Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
   Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
   Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
   - über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
   1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden, oder
   die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.
   Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
   jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren
   (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
   Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit
   Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert,
   Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);
   (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
   Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
   Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
   festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
   Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
   Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
   Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
   2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher
   Ermittlungsverfahren in den vergangenen 3 Jahren (maßgeblicher
   Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der
   Angebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller
   diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.
   Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:
   - Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei
   - Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)
   - nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)
   - Vortests zur Bestimmung der Spurenart
   - Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines
   Untersuchungsantrages
   - Minimalspuren;
   (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
   Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
   Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
   festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
   Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
   Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
   Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
   3) Ab dem Jahr 2020 muss die erfolgreiche Teilnahme an den
   GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33,
   D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539,
   D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045
   geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage
   beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;
   (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
   Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
   Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
   festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
   Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
   Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
   Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
   4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss
   eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem
   Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der
   Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;
   5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen
   Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich
   fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische
   Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der
   Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
   6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung
   der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein.
   Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit
   der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
   7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung
   angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen
   (oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem
   validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie
   Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der
   Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;
   8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit
   Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das
   Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung
   der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine
   interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher
   Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber
   dem Auftraggeber zu führen;
   9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung
   ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet,
   dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung
   alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens
   10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende
   Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem
   Auftraggeber vorzulegen;
   10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum
   Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen
   schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis
   ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber
   vorzulegen;
   11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter
   Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und
   Vorbeugungsmaßnahmen.
   Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
   jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren
   (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
   Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit
   Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert,
   Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);
   (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
   Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
   Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
   festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
   Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
   Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
   Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
   2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher
   Ermittlungsverfahren in den vergangenen 3 Jahren (maßgeblicher
   Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der
   Angebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller
   diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.
   Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:
   - Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei
   - Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)
   - nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)
   - Vortests zur Bestimmung der Spurenart
   - Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines
   Untersuchungsantrages
   - Minimalspuren;
   (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
   Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
   Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
   festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
   Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
   Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
   Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
   3) Ab dem Jahr 2020 muss die erfolgreiche Teilnahme an den
   GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33,
   D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539,
   D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045
   geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage
   beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;
   (Dieses Kriterium gilt auch dann als erfüllt, wenn ein neuer
   Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt aufgrund der
   Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich
   festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer
   Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme,
   Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die
   Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt.)
   4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss
   eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem
   Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der
   Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;
   5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen
   Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich
   fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische
   Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der
   Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
   6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung
   der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein.
   Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit
   der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
   7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung
   angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen
   (oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem
   validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie
   Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der
   Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;
   8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit
   Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das
   Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung
   der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine
   interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher
   Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber
   dem Auftraggeber zu führen;
   9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung
   ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet,
   dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung
   alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens
   10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende
   Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem
   Auftraggeber vorzulegen;
   10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum
   Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen
   schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis
   ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber
   vorzulegen;
   11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter
   Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und
   Vorbeugungsmaßnahmen.
   Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
   jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der
   beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und
   Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise
   und Erklärungen innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der
   Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip).
   Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt,
   ist das Angebotgemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
   Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern
   ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur
   Verfügunggestellt.
   Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über
   nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere
   Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten
   können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb
   dringend empfohlen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   Beschleunigtes Verfahren
   Begründung:
   Laut Systemvorgabe darf die Frist "Angebotsfrist" wegen des erlaubten
   Abstands zu "Tag der Absendung der Bekanntmachung" seitens VMS nicht
   vor "06.07.2023 12:00" liegen; als Zeitpunkt ist aber "04.07.2023
   10:00" angegeben. Dies ist eine sehr verhältnismäßige Kürzung um einen
   Kalendertag, um die Angebotsöffnung - falls aufwändiger -bis zum Ende
   der Kalenderwoche vornehmen zu können.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/07/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 04/07/2023
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen (gemäß Vordruck).
   Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt
   III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils
   von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
   Die unter Abschnitt III.1.3) (1) aufgeführten Unterlagen können für die
   Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
   Die unter AbschnittIII.1.3) (2) bis (11) genannten Unterlagen sind
   aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz von allen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft vorzulegen.
   (B) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen
   des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen.
   In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des
   Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere
   Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen.
   Darüber hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen
   Unterauftragnehmer in dem Angebot mit Name und Anschrift zu benennen
   (gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt
   III.1.2) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer
   vorzulegen.
   Ferner hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene
   Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten
   Dritten mit dem Angebot beizubringen. Sofern der Bieter / die
   Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche
   und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt
   zudem D).
   (C) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der
   Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
   Sollte ein Unterauftragnehmer benannt werden, wird der Auftragnehmer in
   dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine
   Übertragung von Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass
   diese stets in alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer
   bearbeitet und gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten
   werden. Eine Aufteilung der für die Ausführung der
   Untersuchungsaufträge notwendigen Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer
   und dem Unterauftragnehmer ist damit ausgeschlossen.
   (D) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen -
   auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV - in Anspruch nehmen
   (vgl. § 47 VgV).
   In diesem Fall hat derBieter/die Bietergemeinschaft diese anderen
   Unternehmen (Dritten) in dem Angebot mit Name und Anschrift zubenennen
   (gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter
   Abschnitt III.1.2) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten
   vorzulegen.
   Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3)
   (1)aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als
   der Bieter / die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und
   /oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch
   nimmt.
   Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene
   Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten
   Dritten mit dem Angebot beizubringen.
   Aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz sind die unter Abschnitt
   III.1.3) (2) bis (15) genannten Unterlagen von den benannten Dritten
   mit dem Angebot beizubringen.
   (E) Die Leistungserbringung erfolgt im sicherheitsrelevanten Bereich.
   Die Bieter erhalten erst nach Unterzeichnung einer
   Vertraulichkeitsvereinbarung eine Übersendung der Leistungsbeschreibung
   (Teil B) und der Rahmenvereinbarung (Teil C).
   Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist bei der unter I.3 benannten
   Kontaktstelle zu erfragen.
   Bekanntmachungs-ID: CXS7YYSY1R8C45NS
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
   Bezirksregierung Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221147-3055
   Fax: +49 221147-2889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
   Postanschrift: Völklinger Strasse 49
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40221
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 211939-0
   Fax: +49 211939-7119
   Internet-Adresse: [11]https://lka.polizei.nrw
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
   Postanschrift: Völklinger Strasse 49
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40221
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 211939-0
   Fax: +49 211939-7119
   Internet-Adresse: [13]https://lka.polizei.nrw
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/05/2023
References
   6. mailto:ZVST.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
   7. https://lka.polizei.nrw/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYSY1R8C45NS/documents
   9. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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