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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Ebern - Programmierung von Softwarepaketen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060509192227811 / 334053-2023
Veröffentlicht :
05.06.2023
Dokumententyp : Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
72210000 - Programmierung von Softwarepaketen
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung
DE-Ebern: Programmierung von Softwarepaketen

2023/S 106/2023 334053

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbaudirektion Bayern
Postanschrift: Marktplatz 30
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE26 Unterfranken
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
E-Mail: [6]poststelle@lbd.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.lbd.bayern.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauverwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ArbIS Rahmenvertrag 2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

ArbIS Rahmenvertrag für die kontinuierliche Weiterentwicklung der
Systemsoftware und für die technische Beratung. Bei der zu erbringenden
Leistung handelt es sich um Software-Anpassungen und
Software-Weiterentwicklungen an dem bestehenden Programm ArbIS.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

ArbIS Rahmenvertrag für die kontinuierliche Weiterentwicklung der
Systemsoftware und für die technische Beratung. Bei der zu erbringenden
Leistung handelt es sich um Software-Anpassungen und
Software-Weiterentwicklungen an dem bestehenden Programm ArbIS.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen

Erläuterung:

Die Leistungen sind nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b sowie Abs. 6 VgV durch
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die EBP Deutschland
GmbH zu vergeben, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden
ist.

ArbIS weist Besonderheiten auf, die nur von EBP Deutschland GmbH
geleistet werden können, es mithin für einen anderen
Wirtschaftsteilnehmer technisch unmöglich ist, die geforderte Leistung
zu erbringen, insbesondere was das Know-How sowie die vollumfängliche
Kenntnis der eingesetzten Software betrifft. Ein Wechsel des
Auftragnehmers würde zu Verfügbarkeits- und Knowhow-Verlusten,
Kompatibilitätsproblemen, zu einem unkalkulierbaren Umstellungsaufwand
und zu einem doppelten Pflegeaufwand führen, welche mit den
Anforderungen für den Betrieb und die Anwendung von ArbIS nicht
vereinbar sind. Ferner können durch die Beauftragung von EBP
Deutschland GmbH Risiken aus Fehlfunktionen abgewendet und ein zwingend
notwendiger störungsfreier Betrieb gewährleistet werden. Auch kann der
mit der Beschaffung verfolgte Zweck mangels vernünftiger Alternative
oder Ersatzlösung nicht anderweitig erreicht werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: LBD23-72-F-095
Bezeichnung des Auftrags:

ArbIS Rahmenvertrag 2023
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
31/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EBP Deutschland GmbH
Postanschrift: Am Hamburger Bahnhof 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 GWB gilt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.

§ 135 GWB lautet:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.

Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich
um eine solche Bekanntmachung nach § 135 Absatz 3 GWB.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2023

References

6. mailto:poststelle@lbd.bayern.de?subject=TED
7. https://www.lbd.bayern.de/

 
 
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