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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Ludwigslust - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060509200627965 / 334213-2023
Veröffentlicht :
05.06.2023
Dokumententyp : Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Produkt-Codes :
64210000 - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
DE-Ludwigslust: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

2023/S 106/2023 334213

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Ort: Ludwigslust
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19288
Land: Deutschland
E-Mail: [7]volker.kirschstein@kreis-lup.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://kreis-lup.de

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes im Landkreis
Ludwigslust-Parchim (Projektgebiet LUP24_13)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:

Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Bürger und
Gewerbetreibenden mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau
und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die
Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag
gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland und im Rahmen des Kofinanzierungsprogramms des
Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern jeweils eine endgültige
Förderzusage erhalten. Den Zuschlag hat die WEMACOM Breitband GmbH
erhalten. Die vorliegende Bekanntmachung der Änderung der Konzession
wird aus Transparenzgründen veröffentlicht. Sie beinhaltet insbesondere
ein "Graue-Flecken-Upgrade" nach dem Graue-Flecken-Förderprogramm des
Bundes.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 090-215689

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: LUP24_13
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
19/09/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: WEMACOM Breitband GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 21 063 830.28 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer
Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV),
bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines
Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger
Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den
Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen
Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen
Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem
Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB
hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes
Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
abekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes
in § 149 Nr. 8 GWB für zu-ständig erklären wird, kann der
Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls
grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht
fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die
Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160
Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der
vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes
Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse:
[13]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
abekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Änderung der Konzession betrifft die nachträgliche Berücksichtigung
kostenloser Hausanschlüsse sowie das "Graue-Flecken-Upgrade" im Rahmen
des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 426 584.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: WEMACOM Breitband GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):

Die Bekanntmachung der Änderung der Konzession betrifft insbesondere
das "Graue-Flecken-Upgrade" im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms
des Bundes. Im Rahmen früherer Änderungen wurden bereits die Anbindung
zusätzlicher Adressen und der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
berücksichtigt. Zudem wurde die nachträgliche Berücksichtigung
kostenloser Hausanschlüsse umgesetzt.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Unvorhersehbare Änderung der Förderpolitik seitens des
Bundesfördermittelgebers nach Maßnahmenbeginn durch Upgrade
dahingehend, dass in laufende Weiße Flecken-Projekte, die sich
bereits in der Umsetzung befinden, Graue Flecken aufgenommen werden.
Es wird grundsätzlich für die Änderungen der Konzession eine
Wesentlichkeit i.S. § 132 GWB verneint. Insbesondere liegt keine
erhebliche Ausweitung des Umfangs der Konzession i.S. § 132 Abs. 1 S. 3
Nr. 3 GWB vor. Es wird daher lediglich hilfsweise auf § 132 Abs. 2 S. 1
Nr. 3 GWB zurückgegriffen.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 9 267 012.68 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 30 330 842.96 EUR

References

7. mailto:volker.kirschstein@kreis-lup.de?subject=TED
8. http://kreis-lup.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:215689-2020:TEXT:DE:HTML
10. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
11. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
12. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
13. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/

 
 
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