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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Durbach - Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060609053428766 / 335032-2023
Veröffentlicht :
06.06.2023
Angebotsabgabe bis :
03.07.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
DE-Durbach: Dienstleistungen von Architekturbüros

2023/S 107/2023 335032

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Durbach
Postanschrift: Tal 5
Ort: Durbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77770
Land: Deutschland
E-Mail: [6]rathausareal-durbach@alea-real.de
Telefon: +49 76151460154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.durbach.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E92752493
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E92752493
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rathaus- und Bärenareal Durbach
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Durbach beabsichtigt die Sanierung und den Anbau des
Rathauses sowie die Entwicklung der dazugehörigen Freiflächen und des
angrenzenden "Bärenareals".

Die aktuell vorhandenen, nicht erhaltenswerten Außenflächen sollen
durch eine Grünflächen- und Platzgestaltung aufgewertet und so
gestaltet werden, dass das Rathaus von der Straße aus sichtbar ist und
somit seine Attraktion direkt ersichtlich wird.

Das Rathaus wiederrum bedarf einer umfangreichen baulichen
Umgestaltung. Die Planung dieser Entwicklung erfolgt in einem
Realisierungswettbewerb (Rathaussanierung, Anbau und dazugehörige
Freiflächen). Innerhalb des Realisierungsteils ist auch der Abbruch der
Gebäude im Tal 3 und Tal 7a sowie eine sinnvolle Entwicklung dieser
Flächen (inklusive der aktuellen Parkierungsflächen ) zu planen.
Hierbei ist die durch den Abriss des Gebäudes Tal 3 gewonnene Fläche in
die Platzgestaltung für den Rathausvorplatz einzubeziehen.

Um diese Visionen in einen homogenen Gesamtkontext stellen zu können
und der Lage und Chance der Gestaltung der Ortsmitte Durbach gerecht zu
werden, soll ferner die Entwicklung des Bären im Tal 7 in einem
Ideenteil im Bereich Hochbau mitgedacht werden. Für dieses Objekt
besteht lediglich die Vorgabe seitens der Ausloberin, die Entwicklung
so zu planen, dass das Gebäude sich in städtebaulicher Hinsicht
harmonisch in das Gesamtensemble einfügt. Im Falle eines Abbruchs ist
jedoch in jedem Fall ein Ersatzbau vorzusehen. Die Positionierung
innerhalb des Plangebiets kann hierbei frei gewählt werden, es ist
lediglich darauf zu achten, dass das Gebäude stirnseitig zur Straße
positioniert wird und über ein Satteldach oder Walmdach verfügt.

Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 8.334.000 brutto
(Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis Ende 2026 geplant.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:

Durbach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen der
Leistungsphasen 1 - 4 sowie 5, 6, 7, 8 (optional 9) der HOAI für
Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI.

Die Beauftragung ist dabei stufenweise nach Projektfortschritt und
Leistungsphase vorgesehen. Die Ausloberin beabsichtigt grundsätzlich
die Leistungsphasen 1 8 der Objektplanung zu vergeben. Ein
Auftragsversprechen für die Objektplanung erfolgt zunächst für die
Leistungsphasen 1 bis 4 sowie nach der Erteilung der Baugenehmigung
mindestens mit 60 % der Leistungsphase 5 (z.B. Leitdetails) des
Realisierungsteils. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
Leistungsphasen besteht nicht.

Geplante Projektdauer:

Start Planungsphase ca. 1. Quartal 2024

Baubeginn ca. 1. Quartal 2025

Inbetriebnahme / Fertigstellung 4. Quartal 2026
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Projektteam und Projektorganisation /
Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Kosten-, Qualitäts-, Termin- und
Nachtragsmanagement / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 15
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Insgesamt sollen fünfzehn Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden. Hiervon wurden drei Bewerber vorab von der Ausloberin gesetzt.
Diese sind:

- Dipl. Ing. (FH) Frank-Michael Graf, 77654 Offenburg

- KRÄMER architekten, 77654 Offenburg

- wwg architekten BDA, 77781 Biberach

Die Auswahl der weiteren zwölf Teilnehmer zusätzlich zu den drei
gesetzten Teilnehmern, welche zur Bearbeitung der Planungsaufgabe und
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich
geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise,
Erklärungen und Referenzen. Bei Gleichstand entscheidet das Los.

Technische und berufliche Eignung, max. 60 Punkte

Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation
Architekt in den letzten drei Jahren.

Bis einschließlich 1 Person = 0 Punkte

Ab 2 Personen = 20 Punkte

Ab 3 Personen = 40 Punkte

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen im
Projekt (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition).

Keine/unvollständige Angabe = 0 Punkte

Vollständige Angabe = 20 Punkte

Vorlage einer Referenzliste über vier früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der
Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen
sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen,
wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die
Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist
geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte
Mindestanforderungen erfüllt sind:

Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt)

Realisierter Umbau/Sanierung allgemein

Mindestanforderungen:

- Objektplanung § 34 HOAI, innerhalb der LPH 2-8, mind. 5
aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.

- Mindesthonorarzone III oder höher.

- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023

- Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,60 Mio.
netto.

- Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat).

Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+ 400

Ab 1,60 Mio. netto = 3 Punkte

Ab 2,15 Mio. netto = 6 Punkte

Ab 2,70 Mio. netto = 9 Punkte

Ab 3,25 Mio. netto = 12 Punkte

Ab 3,80 Mio. netto = 15 Punkte

Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme

Innerhalb der letzten 10 Jahre = 10 Punkte

Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte

Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt)

Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem
Auftraggeber

Mindestanforderungen:

- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8, mind. 5 aufeinanderfolgende Phasen
vollständig erbracht.

- Mindesthonorarzone III oder höher.

- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023

- Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,60 Mio.
netto.

- Angabe Auftraggeber (öffentlich).

Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+ 400

Ab 1,60 Mio. netto = 3 Punkte

Ab 2,15 Mio. netto = 6 Punkte

Ab 2,70 Mio. netto = 9 Punkte

Ab 3,25 Mio. netto = 12 Punkte

Ab 3,80 Mio. netto = 15 Punkte

Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme

Innerhalb der letzten 10 Jahre = 10 Punkte

Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte

Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt)

Erfahrung mit Denkmalschutz

Mindestanforderungen:

Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach
31.05.2013, vor 31.05.2023, bei welchem die Leistungsphasen 2 bis 5
bzw. 2 bis 8 für ein Denkmalgeschütztes Gebäude durchgeführt wurden
(Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #4 möglich).

Begleitung in LPH 2 bis 5 = 10 Punkte

Begleitung in LPH 2 bis 8 = 20 Punkte

Referenzprojekt #4 (max. 1 Projekt)

Ausgezeichnetes realisiertes Projekt

Mindestanforderungen:

Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach
31.05.2013, vor 31.05.2023, welches mit einem Architekturpreis (z.B.
Auszeichnungen des BDA oder Beispielhaftes Bauen) oder einem
Wettbewerbserfolg (1. 3. Platz) ausgezeichnet wurde (Doppelnennung
der Referenzprojekte #1, #2 und #3 möglich).

Wettbewerbserfolg = 15 Punkte

Architekturpreis = 20 Punkte

Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag
beiliegenden Formblätter zu erfolgen.

Dort sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben.

Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten
Mindestkriterien erfüllen. Wird ein

Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz
anerkannt werden.

Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter
für ein anderes Büro bearbeitet

wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose
Bestätigung des Büroinhabers über die

verantwortliche Projektleitung einzureichen
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung
(Architekt) gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem
Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei
Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr
Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen
Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen.

- Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung
verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser

der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche
Personen gestellt werden: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag
(Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei Bewerbern, deren
Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt ist ein
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr
Hauptwohnsitz liegt oder ein Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf
sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses
Staates zu erbringen.

- Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister. Bei
juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland liegt ist ein Nachweis der Eintragung in ein
Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder ein
sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen
Rechtsvorschriften dieses Staates zu erbringen. Für die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister
und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.

- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des
Architekten vorliegt, § 75, Abs. 1 und Abs. 2 VgV.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen
für Architekten erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre
Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur.
Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:

Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie
gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der
Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in zu
führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich

geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung -
"Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.

Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu
ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu
benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte
Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen
erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen
nat. oder jur. Personen

oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller
Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie
durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben,
dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/07/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Es wir ein Architektenwettbewerb mit vorgeschaltetem
Auswahlverfahren auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und VgV durchgeführt.
Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen
Teilnahmeantrag mit Unterlagen ab. Nach Ablauf der Teilnahmefrist
werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen
Mindestvoraussetzungen überprüft. Dann wird anhand der Unterlagen
geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als
drei Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der
Auswahlkrtierien

(vgl. oben II.2.9) die zwölf weiteren Bewerber zusätzlich zu den drei
gesetzten Bewerbern ausgewählt, welche zur Bearbeitung der
Wettbewerbsaufgabe aufgefordert werden. Anschließend werden mit den
Preisträgern aus dem Wettbewerb Verhandlungen geführt werden. Bewerber,
die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen
werden oder die nicht zu den 15 (12 + 3) ausgewählten gehören, werden
darüber gemäß § 62, VgV informiert.

(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle über
den Link zu richten.

(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform
einzureichen. (Link siehe I.3 der

Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind
unzulässig.

(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten

Übersetzung der Bewerbung beizulegen.

(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und
Referenzen hinaus sind nicht

erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen, akzeptiert der

Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter

Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der
Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr.

7/2016 zu übermitteln.

(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder
unvollständige Unterlagen und

Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird
darauf hingewiesen, dass veraltete/

abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.

(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und
BIETERPLATTFORM:

Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium)
ein Bewerbungsformular/

Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten
Plattform heruntergeladen werden kann

(Link siehe I.3 der Bekanntmachung).

(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der
Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und

Abs.3 VgV

- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages

(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3
GWB vorliegen (Gründe im

Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis
der erfolgreichen Selbstreinigung nach

§ 125 GWB

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB
vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123

Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)

- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
bzw. Nachweis der erfolgreichen

Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)

- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von
Ausführungs- und Lieferinteressen

vorliegt § 73 Abs. 3 VgV

(11) Es wird darauf hingewiesen, dass unaufgefordert eingereichte
Lösungsvorschläge nicht berücksichtigt

werden
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag

ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. (3) Der Antrag ist

unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des

Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens

bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(1) § 135 GWB Unwirksamkeit:

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134

verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem

Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach

Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach

der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1

Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des

Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige

Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben sowie den Namen

und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2023

References

6. mailto:rathausareal-durbach@alea-real.de?subject=TED
7. http://www.durbach.de/
8. https://www.subreport.de/E92752493
9. https://www.subreport.de/E92752493

 
 
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