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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Durbach
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 335032-2023 (ID: 2023060609053428766)
Veröffentlicht: 06.06.2023
*
  DE-Durbach: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2023/S 107/2023 335032
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Durbach
   Postanschrift: Tal 5
   Ort: Durbach
   NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
   Postleitzahl: 77770
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rathausareal-durbach@alea-real.de
   Telefon: +49 76151460154
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.durbach.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E92752493
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E92752493
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rathaus- und Bärenareal Durbach
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gemeinde Durbach beabsichtigt die Sanierung und den Anbau des
   Rathauses sowie die Entwicklung der dazugehörigen Freiflächen und des
   angrenzenden "Bärenareals".
   Die aktuell vorhandenen, nicht erhaltenswerten Außenflächen sollen
   durch eine Grünflächen- und Platzgestaltung aufgewertet und so
   gestaltet werden, dass das Rathaus von der Straße aus sichtbar ist und
   somit seine Attraktion direkt ersichtlich wird.
   Das Rathaus wiederrum bedarf einer umfangreichen baulichen
   Umgestaltung. Die Planung dieser Entwicklung erfolgt in einem
   Realisierungswettbewerb (Rathaussanierung, Anbau und dazugehörige
   Freiflächen). Innerhalb des Realisierungsteils ist auch der Abbruch der
   Gebäude im Tal 3 und Tal 7a sowie eine sinnvolle Entwicklung dieser
   Flächen (inklusive der aktuellen Parkierungsflächen ) zu planen.
   Hierbei ist die durch den Abriss des Gebäudes Tal 3 gewonnene Fläche in
   die Platzgestaltung für den Rathausvorplatz einzubeziehen.
   Um diese Visionen in einen homogenen Gesamtkontext stellen zu können
   und der Lage und Chance der Gestaltung der Ortsmitte Durbach gerecht zu
   werden, soll ferner die Entwicklung des Bären im Tal 7 in einem
   Ideenteil im Bereich Hochbau mitgedacht werden. Für dieses Objekt
   besteht lediglich die Vorgabe seitens der Ausloberin, die Entwicklung
   so zu planen, dass das Gebäude sich in städtebaulicher Hinsicht
   harmonisch in das Gesamtensemble einfügt. Im Falle eines Abbruchs ist
   jedoch in jedem Fall ein Ersatzbau vorzusehen. Die Positionierung
   innerhalb des Plangebiets kann hierbei frei gewählt werden, es ist
   lediglich darauf zu achten, dass das Gebäude stirnseitig zur Straße
   positioniert wird und über ein Satteldach oder Walmdach verfügt.
   Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 8.334.000  brutto
   (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis Ende 2026 geplant.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
   Hauptort der Ausführung:
   Durbach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen der
   Leistungsphasen 1 - 4 sowie 5, 6, 7, 8 (optional 9) der HOAI für
   Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI.
   Die Beauftragung ist dabei stufenweise nach Projektfortschritt und
   Leistungsphase vorgesehen. Die Ausloberin beabsichtigt grundsätzlich
   die Leistungsphasen 1  8 der Objektplanung zu vergeben. Ein
   Auftragsversprechen für die Objektplanung erfolgt zunächst für die
   Leistungsphasen 1 bis 4 sowie nach der Erteilung der Baugenehmigung
   mindestens mit 60 % der Leistungsphase 5 (z.B. Leitdetails) des
   Realisierungsteils. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
   Leistungsphasen besteht nicht.
   Geplante Projektdauer:
   Start Planungsphase ca. 1. Quartal 2024
   Baubeginn ca. 1. Quartal 2025
   Inbetriebnahme / Fertigstellung 4. Quartal 2026
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 50
   Qualitätskriterium - Name: Projektteam und Projektorganisation /
   Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 15
   Qualitätskriterium - Name: Kosten-, Qualitäts-, Termin- und
   Nachtragsmanagement / Gewichtung: 5
   Preis - Gewichtung: 20
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2024
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 15
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Insgesamt sollen fünfzehn Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
   werden. Hiervon wurden drei Bewerber vorab von der Ausloberin gesetzt.
   Diese sind:
   - Dipl. Ing. (FH) Frank-Michael Graf, 77654 Offenburg
   - KRÄMER architekten, 77654 Offenburg
   - wwg  architekten BDA, 77781 Biberach
   Die Auswahl der weiteren zwölf Teilnehmer zusätzlich zu den drei
   gesetzten Teilnehmern, welche zur Bearbeitung der Planungsaufgabe und
   zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich
   geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise,
   Erklärungen und Referenzen. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
   Technische und berufliche Eignung, max. 60 Punkte
   Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation
   Architekt in den letzten drei Jahren.
   Bis einschließlich 1 Person = 0 Punkte
   Ab 2 Personen = 20 Punkte
   Ab 3 Personen = 40 Punkte
   Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen im
   Projekt (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition).
   Keine/unvollständige Angabe = 0 Punkte
   Vollständige Angabe = 20 Punkte
   Vorlage einer Referenzliste über vier früher ausgeführte
   Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der
   Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen
   sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen,
   wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die
   Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist
   geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte
   Mindestanforderungen erfüllt sind:
   Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt)
   Realisierter Umbau/Sanierung allgemein
   Mindestanforderungen:
   - Objektplanung § 34 HOAI, innerhalb der LPH 2-8, mind. 5
   aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
   - Mindesthonorarzone III oder höher.
   - Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023
   - Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,60 Mio. 
   netto.
   - Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat).
   Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+ 400
   Ab 1,60 Mio.  netto = 3 Punkte
   Ab 2,15 Mio.  netto = 6 Punkte
   Ab 2,70 Mio.  netto = 9 Punkte
   Ab 3,25 Mio.  netto = 12 Punkte
   Ab 3,80 Mio.  netto = 15 Punkte
   Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
   Innerhalb der letzten 10 Jahre = 10 Punkte
   Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte
   Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt)
   Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem
   Auftraggeber
   Mindestanforderungen:
   - Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8, mind. 5 aufeinanderfolgende Phasen
   vollständig erbracht.
   - Mindesthonorarzone III oder höher.
   - Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023
   - Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,60 Mio. 
   netto.
   - Angabe Auftraggeber (öffentlich).
   Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+ 400
   Ab 1,60 Mio.  netto = 3 Punkte
   Ab 2,15 Mio.  netto = 6 Punkte
   Ab 2,70 Mio.  netto = 9 Punkte
   Ab 3,25 Mio.  netto = 12 Punkte
   Ab 3,80 Mio.  netto = 15 Punkte
   Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
   Innerhalb der letzten 10 Jahre = 10 Punkte
   Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte
   Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt)
   Erfahrung mit Denkmalschutz
   Mindestanforderungen:
   Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach
   31.05.2013, vor 31.05.2023, bei welchem die Leistungsphasen 2 bis 5
   bzw. 2 bis 8 für ein Denkmalgeschütztes Gebäude durchgeführt wurden
   (Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #4 möglich).
   Begleitung in LPH 2 bis 5 = 10 Punkte
   Begleitung in LPH 2 bis 8 = 20 Punkte
   Referenzprojekt #4 (max. 1 Projekt)
   Ausgezeichnetes realisiertes Projekt
   Mindestanforderungen:
   Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach
   31.05.2013, vor 31.05.2023, welches mit einem Architekturpreis (z.B.
   Auszeichnungen des BDA oder Beispielhaftes Bauen) oder einem
   Wettbewerbserfolg (1.  3. Platz) ausgezeichnet wurde (Doppelnennung
   der Referenzprojekte #1, #2 und #3 möglich).
   Wettbewerbserfolg = 15 Punkte
   Architekturpreis = 20 Punkte
   Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag
   beiliegenden Formblätter zu erfolgen.
   Dort sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben.
   Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten
   Mindestkriterien erfüllen. Wird ein
   Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz
   anerkannt werden.
   Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter
   für ein anderes Büro bearbeitet
   wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose
   Bestätigung des Büroinhabers über die
   verantwortliche Projektleitung einzureichen
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung
   (Architekt) gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem
   Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei
   Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
   liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr
   Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten
   Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen
   Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen.
   - Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen
   bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung
   verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser
   der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche
   Personen gestellt werden: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag
   (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei Bewerbern, deren
   Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt ist ein
   Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr
   Hauptwohnsitz liegt oder ein Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf
   sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses
   Staates zu erbringen.
   - Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister. Bei
   juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik
   Deutschland liegt ist ein Nachweis der Eintragung in ein
   Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder ein
   sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen
   Rechtsvorschriften dieses Staates zu erbringen. Für die Mitgliedstaaten
   der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister
   und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in
   Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.
   - Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des
   Architekten vorliegt, § 75, Abs. 1 und Abs. 2 VgV.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen
   für Architekten erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre
   Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur.
   Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:
   Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie
   gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der
   Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in zu
   führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht
   gesetzlich
   geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
   Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
   Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung -
   "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
   Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu
   ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
   der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu
   benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte
   Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen
   erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen
   nat. oder jur. Personen
   oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller
   Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie
   durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben,
   dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/07/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 26/07/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2024
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Es wir ein Architektenwettbewerb mit vorgeschaltetem
   Auswahlverfahren auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und VgV durchgeführt.
   Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen
   Teilnahmeantrag mit Unterlagen ab. Nach Ablauf der Teilnahmefrist
   werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen
   Mindestvoraussetzungen überprüft. Dann wird anhand der Unterlagen
   geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als
   drei Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der
   Auswahlkrtierien
   (vgl. oben II.2.9) die zwölf weiteren Bewerber zusätzlich zu den drei
   gesetzten Bewerbern ausgewählt, welche zur Bearbeitung der
   Wettbewerbsaufgabe aufgefordert werden. Anschließend werden mit den
   Preisträgern aus dem Wettbewerb Verhandlungen geführt werden. Bewerber,
   die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen
   werden oder die nicht zu den 15 (12 + 3) ausgewählten gehören, werden
   darüber gemäß § 62, VgV informiert.
   (2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle über
   den Link zu richten.
   (3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform
   einzureichen. (Link siehe I.3 der
   Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind
   unzulässig.
   (4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten
   Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
   (5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und
   Referenzen hinaus sind nicht
   erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
   (6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen, akzeptiert der
   Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter
   Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der
   Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr.
   7/2016 zu übermitteln.
   (7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder
   unvollständige Unterlagen und
   Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird
   darauf hingewiesen, dass veraltete/
   abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
   (8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und
   BIETERPLATTFORM:
   Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium)
   ein Bewerbungsformular/
   Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten
   Plattform heruntergeladen werden kann
   (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
   (9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
   - Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der
   Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und
   Abs.3 VgV
   - Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
   (10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
   - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3
   GWB vorliegen (Gründe im
   Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis
   der erfolgreichen Selbstreinigung nach
   § 125 GWB
   - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB
   vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
   Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
   - Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
   bzw. Nachweis der erfolgreichen
   Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
   - Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von
   Ausführungs- und Lieferinteressen
   vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
   (11) Es wird darauf hingewiesen, dass unaufgefordert eingereichte
   Lösungsvorschläge nicht berücksichtigt
   werden
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
   durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht. (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
   Einreichen des
   Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens
   bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
   bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
   § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   (1) § 135 GWB Unwirksamkeit:
   Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
   verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
   der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
   Bekanntmachung nach Satz 1
   Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben sowie den Namen
   und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/06/2023
References
   6. mailto:rathausareal-durbach@alea-real.de?subject=TED
   7. http://www.durbach.de/
   8. https://www.subreport.de/E92752493
   9. https://www.subreport.de/E92752493
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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