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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Lüdenscheid - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060609091029356 / 335617-2023
Veröffentlicht :
06.06.2023
Dokumententyp : Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
DE-Lüdenscheid: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2023/S 107/2023 335617

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Lüdenscheid - FD 80
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Vergabeservice
E-Mail: [6]vergabeservice@luedenscheid.de
Telefon: +49 2351-171094
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.luedenscheid.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung eines LoRaWAN-Netzes zur Integration diverser Sensoren
und Messstationen und Durchführung damit verbundener technischer und
operativer Tätigkeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitgestellt werden soll ein funktionsfähiges LoRaWAN-Netz auf dem
Lüdenscheider Stadtgebiet zur Integration diverser Sensoren und
Messstationen. Weiterhin müssen unmittelbar damit verbundene technische
und operative Tätigkeiten im Rahmen des Förderprojektes
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV) durchgeführt werden.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 174 698.95 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Straßenverkehrsnetz auf dem Stadtgebiet Lüdenscheid
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung eines funktionsfähigen LoRaWAN-Netzes auf dem
Stadtgebiet Lüdenscheid, welches insbesondere das in Folge der Sperrung
der Rahmedetalbrücke stärker und umfangreicher genutzte
Straßenverkehrsnetz abdeckt und die Hard- und Software technische
Kapazität aufweist unterschiedliche neue Sensoren und Messstationen zu
integrieren und in der Lage ist, die auf diesem Weg gewonnenen Daten an
eine Datenplattform zu übertragen. Weiterhin müssen damit einhergehende
Dienstleistungen erbracht werden, die mit der technischen und
operativen Umsetzung des Vorhabens im Rahmen des Förderprogramms
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV) einhergehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen

Erläuterung:

Durch die Sperrung der Rahmedetalbrücke und damit der A45 und der
daraus resultierenden Bedarfsumleitungsstrecke haben sich Dauer,
Intensität, Be- und Auslastung der durch PKW und LKW genutzten Straßen
deutlich erhöht. Dies führt zu erheblichen negativen Auswirkungen in
der Lebensqualität der Bevölkerung (u. a. durch Lärm- und
Feinstaubbelastung) und des Wirtschaftsstandorts. Dem soll nun durch
gezielte Eingriffe im Straßenverkehr begegnet werden, was auch durch
das Förderprogramm Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV)
unterstützt wird. Die Projektskizze dazu sieht vor, dass an diversen
Punkten, die sich über das Stadtgebiet erstrecken, Verkehrs- und
Luftqualitätsdaten mittels entsprechender Sensoren und Messstationen
kontinuierlich erhoben und ausgewertet werden sollen. Um die nötigen
Verbesserungen für Wirtschaft und Bevölkerung möglichst kurzfristig
herbeiführen zu können, müssen die vorgenannten Sensoren in ein bereits
installiertes, flächendeckendes und dauerhaft funktionsfähiges
LoRaWAN-Netz auf dem Lüdenscheider Stadtgebiet integriert werden.
LoRaWAN-Netze sind bedingt durch ihre Funktionsweise energieeffizient
und nicht in der Lage Bilder zu übertragen, wodurch
datenschutzrechtliche Problematiken reduziert werden. Zur Einhaltung
der Vorgaben der DSGVO müssen bei der dauerhaften Erfassung und
Verarbeitung dieser Daten unterschiedliche Sicherheitskriterien befolgt
werden, weshalb die IT-Systeme des LoRaWAN-Netzes über zertifizierte
deutsche Rechenzentren laufen und das Netz von der Bundesnetzagentur
genehmigt sein sollte. Ziel des Projektes ist, eine Dateninfrastruktur
neu aufzubauen, die im Wesentlichen auf der Nutzung von
LoRaWAN-Sensorik und -Funknetz in Verbindung mit einer
IoT-Datenplattform, die als primäre Quelle der urbanen Daten gilt,
aufbaut. An diese soll schließlich eine Urban Data Plattform (UDP)
angebunden werden, die entwickelt und konstant mit relevanten Daten
versorgt werden muss, um auf Grundlage dessen unterschiedlichste
Auswertungen durchzuführen.

Nach einer vorgenommenen Markterkundung wurde festgestellt, dass
lediglich das LoRaWAN-Funknetz der Enervie Service GmbH (ESG) die
genannten Anforderungen erfüllt. Dementsprechend soll die ESG mit den
folgenden vier Tätigkeiten beauftragt werden:

1. Bereitstellung eines funktionsfähigen LoRaWAN-Netzes

2. Erweiterung des LoRaWAN-Netzes um die für das Projekt benötigten
Sensoren und Messstationen gemäß den Anforderungen der Stadt
Lüdenscheid

3. Dauerhafte Zurverfügungstellung der gewonnenen Daten und Entwicklung
einer Standard-Schnittstelle, damit die Daten lesbar in andere
Software-Lösungen überführt werden können

4. Allgemeine Projektbegleitung und Beratung (bspw. bei zukünftigen
Vergabeverfahren von Software-Anwendungen, die auf die entwickelte
Standard-Schnittstelle zugreifen sollen)

Die Expertise aus unterschiedlichen Entwicklungs- und Anwendungsfällen
bei der Nutzung von LoRaWAN-Netzen, aber vor allem die Nutzung und
Erweiterung des LoRaWAN-Funknetzes machen eine Einbindung der ESG in
das Projektmanagement zwingend erforderlich. Die Gateways des
LoRaWAN-Netzes der ESG werden durch eine eigene Infrastruktur und
mittels eines eigenen LoRaWAN-Application-Servers, der die Einbindung
und das Monitoring der Sensorik administriert, betrieben, weshalb die
Bereitstellung der Infrastruktur für Dritte zur Durchführung von Smart
City-Projekten seitens der ESG ausgeschlossen wird. Dies soll bspw. die
Integrität und die Stabilität des LoRaWAN-Netzes gewährleisten.

Die weiteren Dienstleistungen und Software-Anwendung/en (UDP,
Dashboards, etc.), die an die zu entwickelnde Standard-Schnittstelle
anknüpfen und auf diese aufbauen, werden in einem gesonderten Verfahren
vergeben.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Enervie Service GmbH
Postanschrift: Platz der Impulse 1
Ort: hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58095
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [8]www.enervie-service.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 174 698.95 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-4111691
Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: [10]https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, wie oben
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB)unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.
2 GWB bleibt unberührt.

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und
die Kontaktdaten des

öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands,
die Begründung der Entscheidung

des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag

erhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, wie oben
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2023

References

6. mailto:vergabeservice@luedenscheid.de?subject=TED
7. https://www.luedenscheid.de/
8. http://www.enervie-service.de/
9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
10. https://www.bezreg-muenster.de/

 
 
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