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Ausschreibung: Feuerwehrfahrzeuge - DE-Osnabrück
Feuerwehrfahrzeuge
Dokument Nr...: 335884-2023 (ID: 2023060609103429633)
Veröffentlicht: 06.06.2023
*
  DE-Osnabrück: Feuerwehrfahrzeuge
   2023/S 107/2023 335884
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale
   Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
   Postanschrift: Am Schölerberg 1
   Ort: Osnabrück
   NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 49082
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@Lkos.de
   Telefon: +49 541/501-1100
   Fax: +49 541/501-61100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.landkreis-osnabrueck.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1DM4MC88/d
   ocuments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1DM4MC88
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Samtgemeinde Fürstenau / Lieferung eines
   Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) 10
   Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 174
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34144210 Feuerwehrfahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) 10
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr
   Schwagstorf Bippener Str. 10 49584 Fürstenau
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Beschaffung eines
   Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) 10.
   Dabei wird auf eine losweise Vergabe verzichtet. Es ist somit ein
   Angebot einzureichen, das sowohl den Teilbereich 1 (Fahrgestell) als
   auch den Teilbereich 2 (Aufbau) umfasst.
   Es ist sowohl ein Angebot von Neufahrzeugen als auch von
   Vorführfahrzeugen (Erstzulassung des Vorführfahrzeuges ab 2022)
   möglich. Sollte ein Vorführfahrzeug angeboten werden, so hat dieses
   ebenfalls die Vorgaben aus den Leistungsverzeichnissen zu den
   Teilbereichen 1 und 2 vollständig einzuhalten.
   Die Lieferung des einsatzbereiten Fahrzeuges hat spätestens 32 Monate
   nach der
   Auftragserteilung zu erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 32
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs.
   1 Nr. 2 GWB
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
   - Verpflichtungserklärung sowie ggf. Haftungserklärung anderer
   Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen):
   Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
   ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
   oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so
   muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem
   Angebot benennen.
   Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von
   ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen
   Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
   Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter
   sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
   Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
   Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
   die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig
   mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
   - Referenzliste (mit dem Angebot vorzulegen): Es ist eine Referenzliste
   über mind. fünf ausgelieferte Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge
   (HLF) 10 oder vergleichbare Fahrzeuge in den letzten 36 Monaten (inkl.
   Angabe des
   Auftragnehmers und des dortigen Ansprechpartners) vorzulegen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/07/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 04/07/2023
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Kreishaus Osnabrück
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote
   zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter
   Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese
   unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
   hinzuweisen.
   Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische
   Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen
   ist nicht gestattet.
   Bieterfragen sind bis spätestens 26.06.2023 ausschließlich an die
   Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die
   Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
   Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die
   Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht
   zulässig!
   Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den
   Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende
   Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann
   nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
   wird (Abwehrklausel).
   Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
   nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
   Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie
   beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer
   Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale
   Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und
   gespeichert.
   Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck
   der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der
   Daten an Dritte.
   Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die
   Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als
   zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren
   gespeichert.
   Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit
   erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter
   [10]www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
   Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1DM4MC88
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
   26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2
   des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
   unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
   Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB
   unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr
   als 15 Kalendertage vergangen sind.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
   Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf
   der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem
   Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der
   Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/06/2023
References
   6. mailto:vergabe@Lkos.de?subject=TED
   7. https://www.landkreis-osnabrueck.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1DM4MC88/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1DM4MC88
  10. http://www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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