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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Stuttgart - Öffentlichkeitsarbeit
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023060609120029936 / 336163-2023
Veröffentlicht :
06.06.2023
Angebotsabgabe bis :
11.07.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
79416000 - Öffentlichkeitsarbeit
79416200 - Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
DE-Stuttgart: Öffentlichkeitsarbeit

2023/S 107/2023 336163

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, Ministerium für
Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Postanschrift: Kernerplatz 10
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ah@haver-mailaender.de
Telefon: +49 711227440
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://mlr.baden-wuerttemberg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-2
83A-4374-9AB6-780D283E8427
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner, HAVER &
MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart
Postanschrift: Lenzhalde 83-85
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70192
Land: Deutschland
E-Mail: [9]ah@haver-mailaender.de
Telefon: +49 711227440
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-
283A-4374-9AB6-780D283E8427
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Ministerium des Landes Baden-Württemberg
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungen einer Kommunikationsagentur
Referenznummer der Bekanntmachung: KommAgentur23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Öffentlichkeitskommunikation und -information
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung mit einer Kommunikationsagentur. Das Ministerium für
Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
informiert vielseitig, kreativ und zielgruppengerecht in der
Öffentlichkeit über Kampagnen, Print und Social Media. Schwerpunkt der
Dienstleistungen ist die operative Umsetzung von Informationsmaßnahmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Arbeitsprobe Postkarte /
Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal oder zweimal, jeweils um 12 Monate
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional nach Wahl des Auftraggebers Verlängerung der 2-jährigen
Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung einmal oder zweimal, jeweils um 12
Monate.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über


1) Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre;

2) Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags
für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

3) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:


Zu (2)

Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz aus Leistungen einer
Kommunikationsagentur von jeweils mindestens 200 000 Euro (ohne MwSt.).


Zu (3)

Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu
Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU
niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden, Sach- und
Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des
Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss
pro Schadensfall mindestens 1 000 000 Euro (Personen- und Sachschäden)
bzw. 100 000 Euro (Vermögensschäden) betragen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:


A) Eigenerklärung über mindestens zwei (2) Referenzaufträge, im
Zeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023 erbracht (in diesem Zeitraum
vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick
auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag
vergleichbar, unter Angabe


- des Namens des Referenzprojekts

- einer Kurzbeschreibung des Referenzprojekts (maximal 500 Zeichen
inklusive Leerzeichen)

- des Namens und der Kontaktdaten des damaligen Auftraggebers

- des Namens und der Kontaktdaten eines informierten Ansprechpartners
des damaligen Auftraggebers und

- der Leistungszeit.


B) Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkraft Art Director
(m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.


C) Eigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d),
namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.


D) Eigenerklärung: Angabe eines stellvertretenden
Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der
Kontaktdaten.


E) Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen
unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.


F) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der
Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig
beeinflussen können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu A) Referenzauftrag


Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden
(Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den
Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.


Jeder Referenzauftrag

hatte als Referenzauftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten
Sektor) einen Auftraggeber, der hinsichtlich seiner hierarchisch
vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und
seiner hierdurch insgesamt bedingten längeren internen
Abstimmungsprozesse mit einer obersten Landesbehörde vergleichbar ist;
und

wurde im Zeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023 vollständig oder zu
mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; und

beinhaltete die Abwicklung einer Kommunikationskampagne (Erbringung
aller Leistungen Kampagne gemäß 1.1 oder 1.2 der
Leistungsbeschreibung und zusätzlich mindestens zwei unterschiedlicher
Leistungen gemäß den Ziffern 2-14 der Leistungsbeschreibung), von der
Ausarbeitung der Leitidee über Konzeption bis hin zur Umsetzung und
Verbreitung durch die mindestens zwei unterschiedlichen Leistungen
gemäß den Ziffern 2-14 der Leistungsbeschreibung; und

hatte einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von
insgesamt 100.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer und ohne
Mediaspendings); und

betraf mindestens einen (1) der folgenden Themenbereiche:


Politik der/des


- Landwirtschaft

- Forstwirtschaft

- nachwachsenden Rohstoffe

- Verbraucherschutzes

- Lebensmittel und Ernährung

- Biodiversität

- Natur- und Umweltschutzes

- Digitalisierung

- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)


in einem Land der Europäischen Union (EU).


Zu B) Technische Fachkraft Art Director (m/w/d)


Der Art Director spricht fließend Deutsch und ist für die Entwicklung
und Umsetzung von Konzepten und Ideen in Form von Grafiken, Designs und
Typografien für unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen sowie für die
Koordination des Kreativteams verantwortlich. Der Art Director hat ein
Grafik- oder ein Designstudium oder eine Ausbildung an einer
Kunstakademie oder an einer Fachhochschule für Gestaltung oder eine
vergleichbare Ausbildung bzw. ein vergleichbares Studium erfolgreich
abgeschlossen.


Der Art Director hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt einer
Kommunikationsagentur


- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten
Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften
Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch
bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem
Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist

- mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von
50.000,00 Euro oder mehr (netto ohne USt.)

- Konzepte und Ideen in Form von Grafiken, Designs und Typografien für
unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt sowie
ein Kreativteam koordiniert; und

- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer
Kommunikationsagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von
mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:


Politik der/des


- Landwirtschaft

- Forstwirtschaft

- nachwachsenden Rohstoffe

- Verbraucherschutzes

- Lebensmittel und Ernährung

- Biodiversität

- Natur- und Umweltschutzes

- Digitalisierung

- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)


in einem Land der Europäischen Union (EU).


Keine Eignungsleihe zulässig.


Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des Art
Directors durch Vorlage relevanter Projektnachweise, Zertifikate oder
vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.


Zu C) Projektverantwortlicher


Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem
Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder
persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten
Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung
für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer
entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von
rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung
der Rahmenvereinbarung sowie zur Vornahme von sonstigen
Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.


Der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt
die Leistungen einer Kommunikationsagentur


- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als Projektverantwortlicher

- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten
Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften
Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch
bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem
Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist

- mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von
75.000,00 Euro oder mehr (netto ohne USt.) gesteuert; und

- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer
Kommunikationsagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von
mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:


Politik der/des


- Landwirtschaft

- Forstwirtschaft

- nachwachsenden Rohstoffe

- Verbraucherschutzes

- Lebensmittel und Ernährung

- Biodiversität

- Natur- und Umweltschutzes

- Digitalisierung

- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)


in einem Land der Europäischen Union (EU).


Keine Eignungsleihe zulässig.


Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des
Projektverantwortlichen durch Vorlage relevanter Projektnachweise,
Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.


Zu D) Stellvertretender Projektverantwortlicher (m/w/d)


Der stellvertretende Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch,
steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung in Abwesenheit
des Projektverantwortlichen jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur
Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer
den Auftraggeber in Stellvertretung des Projektverantwortlichen und ist
in Stellvertretung des Projektverantwortlichen im Rahmen der
Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den
Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von
rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung
der Rahmenvereinbarung sowie zur Vornahme von sonstigen
Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.


Der stellvertretende Projektverantwortliche hat in wenigstens einem (1)
früheren Projekt die Leistungen einer Kommunikationsagentur


- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als stellvertretender
Projektverantwortlicher

- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten
Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften
Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch
bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem
Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist

- mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von 15.000
Euro (netto ohne USt.) oder mehr in Stellvertretung des
Projektverantwortlichen gesteuert; und

- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer
Kommunikationsagentur als stellvertretender Projektverantwortlicher
praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens einem (1) der
folgenden Themenbereiche:


Politik der/des


- Landwirtschaft

- Forstwirtschaft

- nachwachsenden Rohstoffe

- Verbraucherschutzes

- Lebensmittel und Ernährung

- Biodiversität

- Natur- und Umweltschutzes

- Digitalisierung

- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)


in einem Land der Europäischen Union (EU).


Keine Eignungsleihe zulässig.


Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des
stellvertretenden Projektverantwortlichen durch Vorlage relevanter
Projektnachweise, Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger
Nachweise.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Angabe zu gewerblichen Schutzrechten gemäß Formblatt Angabe gewerbliche
Schutzrechte.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers
gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Ort für
die Öffnung der Angebote: Stuttgart.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die
Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn


a) ihr Höchstwert (oben, Ziff. II.2.6) erreicht ist; oder wenn


b) alle Höchstmengen an Leistungsabrufen der Einzelleistungen während
der Vertragslaufzeit erreicht sind, die in der Leistungsbeschreibung
genannt sind;


je nachdem, welcher Beendigungsgrund a) oder b) zuerst eintritt.


2. Angebote mit einem Gesamtangebotspreis der typischen Jahresmenge
(Angebotspreis einschließlich Umsatzsteuer) gemäß Vergabeunterlage
Preisblatt von mehr als 178.500,00 Euro werden vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen.


3. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden
anerkannt im Fall von


- § 123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung;

- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Steuern): Bescheinigung des zuständigen
Finanzamts oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;

- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Beiträge zur Sozialversicherung):
Bescheinigung der Krankenkasse oder der

Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands
oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60
Tage alt;

- § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung.

- Artikel 5k VO (EU) Nr. 833 /2014 über restriktive Maßnahmen gegen
Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung.


4. Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den
Bieter geltenden gesetzlichen Auftragsausführungsbedingungen
einzureichen:


- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom
Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,

- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,

- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) LTMG-BVB,


5. Mit dem Angebot ist eine vom Bieter zu erstellende Postkarte als
Arbeitsprobe gemäß der Vergabeunterlage Aufgabe Arbeitsprobe
Postkarte einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit


1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.


Gemäß § 135 GWB gilt:


(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.


(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn


1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.


Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2023

References

6. mailto:ah@haver-mailaender.de?subject=TED
7. https://mlr.baden-wuerttemberg.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-283A-4374-9AB6-780D283E8427
9. mailto:ah@haver-mailaender.de?subject=TED
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-283A-4374-9AB6-780D283E8427
12. https://www.deutsche-evergabe.de/
13. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED

 
 
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