Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2023060609120029936" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Öffentlichkeitsarbeit - DE-Stuttgart
Öffentlichkeitsarbeit
Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 336163-2023 (ID: 2023060609120029936)
Veröffentlicht: 06.06.2023
*
  DE-Stuttgart: Öffentlichkeitsarbeit
   2023/S 107/2023 336163
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, Ministerium für
   Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
   Postanschrift: Kernerplatz 10
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70182
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ah@haver-mailaender.de
   Telefon: +49 711227440
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://mlr.baden-wuerttemberg.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-2
   83A-4374-9AB6-780D283E8427
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner, HAVER &
   MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart
   Postanschrift: Lenzhalde 83-85
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70192
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]ah@haver-mailaender.de
   Telefon: +49 711227440
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-
   283A-4374-9AB6-780D283E8427
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Ministerium des Landes Baden-Württemberg
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen einer Kommunikationsagentur
   Referenznummer der Bekanntmachung: KommAgentur23
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79416000 Öffentlichkeitsarbeit
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Öffentlichkeitskommunikation und -information
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvereinbarung mit einer Kommunikationsagentur. Das Ministerium für
   Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
   informiert vielseitig, kreativ und zielgruppengerecht in der
   Öffentlichkeit über Kampagnen, Print und Social Media. Schwerpunkt der
   Dienstleistungen ist die operative Umsetzung von Informationsmaßnahmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität Arbeitsprobe Postkarte /
   Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2023
   Ende: 31/08/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   einmal oder zweimal, jeweils um 12 Monate
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optional nach Wahl des Auftraggebers Verlängerung der 2-jährigen
   Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung einmal oder zweimal, jeweils um 12
   Monate.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über
   Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über
   1) Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre;
   2) Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags
   für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
   3) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu (2)
   Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
   Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz aus Leistungen einer
   Kommunikationsagentur von jeweils mindestens 200 000 Euro (ohne MwSt.).
   Zu (3)
   Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu
   Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU
   niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden, Sach- und
   Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des
   Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss
   pro Schadensfall mindestens 1 000 000 Euro (Personen- und Sachschäden)
   bzw. 100 000 Euro (Vermögensschäden) betragen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Eigenerklärung über mindestens zwei (2) Referenzaufträge, im
   Zeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023 erbracht (in diesem Zeitraum
   vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick
   auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag
   vergleichbar, unter Angabe
   - des Namens des Referenzprojekts
   - einer Kurzbeschreibung des Referenzprojekts (maximal 500 Zeichen
   inklusive Leerzeichen)
   - des Namens und der Kontaktdaten des damaligen Auftraggebers
   - des Namens und der Kontaktdaten eines informierten Ansprechpartners
   des damaligen Auftraggebers und
   - der Leistungszeit.
   B) Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkraft Art Director
   (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.
   C) Eigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d),
   namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.
   D) Eigenerklärung: Angabe eines stellvertretenden
   Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der
   Kontaktdaten.
   E) Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen
   unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
   F) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der
   Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig
   beeinflussen können.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu A) Referenzauftrag
   Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden
   (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den
   Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
   Jeder Referenzauftrag
    hatte als Referenzauftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten
   Sektor) einen Auftraggeber, der hinsichtlich seiner hierarchisch
   vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und
   seiner hierdurch insgesamt bedingten längeren internen
   Abstimmungsprozesse mit einer obersten Landesbehörde vergleichbar ist;
   und
    wurde im Zeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023 vollständig oder zu
   mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; und
    beinhaltete die Abwicklung einer Kommunikationskampagne (Erbringung
   aller Leistungen Kampagne gemäß 1.1 oder 1.2 der
   Leistungsbeschreibung und zusätzlich mindestens zwei unterschiedlicher
   Leistungen gemäß den Ziffern 2-14 der Leistungsbeschreibung), von der
   Ausarbeitung der Leitidee über Konzeption bis hin zur Umsetzung und
   Verbreitung durch die mindestens zwei unterschiedlichen Leistungen
   gemäß den Ziffern 2-14 der Leistungsbeschreibung; und
    hatte einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von
   insgesamt 100.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer und ohne
   Mediaspendings); und
    betraf mindestens einen (1) der folgenden Themenbereiche:
   Politik der/des
   - Landwirtschaft
   - Forstwirtschaft
   - nachwachsenden Rohstoffe
   - Verbraucherschutzes
   - Lebensmittel und Ernährung
   - Biodiversität
   - Natur- und Umweltschutzes
   - Digitalisierung
   - Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)
   in einem Land der Europäischen Union (EU).
   Zu B) Technische Fachkraft Art Director (m/w/d)
   Der Art Director spricht fließend Deutsch und ist für die Entwicklung
   und Umsetzung von Konzepten und Ideen in Form von Grafiken, Designs und
   Typografien für unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen sowie für die
   Koordination des Kreativteams verantwortlich. Der Art Director hat ein
   Grafik- oder ein Designstudium oder eine Ausbildung an einer
   Kunstakademie oder an einer Fachhochschule für Gestaltung oder eine
   vergleichbare Ausbildung bzw. ein vergleichbares Studium erfolgreich
   abgeschlossen.
   Der Art Director hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt einer
   Kommunikationsagentur
   - für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten
   Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften
   Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch
   bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem
   Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
   - mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von
   50.000,00 Euro oder mehr (netto ohne USt.)
   - Konzepte und Ideen in Form von Grafiken, Designs und Typografien für
   unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt sowie
   ein Kreativteam koordiniert; und
   - besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer
   Kommunikationsagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von
   mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:
   Politik der/des
   - Landwirtschaft
   - Forstwirtschaft
   - nachwachsenden Rohstoffe
   - Verbraucherschutzes
   - Lebensmittel und Ernährung
   - Biodiversität
   - Natur- und Umweltschutzes
   - Digitalisierung
   - Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)
   in einem Land der Europäischen Union (EU).
   Keine Eignungsleihe zulässig.
   Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des Art
   Directors durch Vorlage relevanter Projektnachweise, Zertifikate oder
   vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.
   Zu C) Projektverantwortlicher
   Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem
   Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder
   persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten
   Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung
   für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer
   entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von
   rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung
   der Rahmenvereinbarung sowie zur Vornahme von sonstigen
   Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
   Der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt
   die Leistungen einer Kommunikationsagentur
   - mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als Projektverantwortlicher
   - für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten
   Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften
   Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch
   bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem
   Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
   - mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von
   75.000,00 Euro oder mehr (netto ohne USt.) gesteuert; und
   - besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer
   Kommunikationsagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von
   mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:
   Politik der/des
   - Landwirtschaft
   - Forstwirtschaft
   - nachwachsenden Rohstoffe
   - Verbraucherschutzes
   - Lebensmittel und Ernährung
   - Biodiversität
   - Natur- und Umweltschutzes
   - Digitalisierung
   - Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)
   in einem Land der Europäischen Union (EU).
   Keine Eignungsleihe zulässig.
   Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des
   Projektverantwortlichen durch Vorlage relevanter Projektnachweise,
   Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.
   Zu D) Stellvertretender Projektverantwortlicher (m/w/d)
   Der stellvertretende Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch,
   steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung in Abwesenheit
   des Projektverantwortlichen jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur
   Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer
   den Auftraggeber in Stellvertretung des Projektverantwortlichen und ist
   in Stellvertretung des Projektverantwortlichen im Rahmen der
   Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den
   Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von
   rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung
   der Rahmenvereinbarung sowie zur Vornahme von sonstigen
   Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
   Der stellvertretende Projektverantwortliche hat in wenigstens einem (1)
   früheren Projekt die Leistungen einer Kommunikationsagentur
   - mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als stellvertretender
   Projektverantwortlicher
   - für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten
   Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften
   Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch
   bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem
   Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
   - mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von 15.000
   Euro (netto ohne USt.) oder mehr in Stellvertretung des
   Projektverantwortlichen gesteuert; und
   - besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer
   Kommunikationsagentur als stellvertretender Projektverantwortlicher
   praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens einem (1) der
   folgenden Themenbereiche:
   Politik der/des
   - Landwirtschaft
   - Forstwirtschaft
   - nachwachsenden Rohstoffe
   - Verbraucherschutzes
   - Lebensmittel und Ernährung
   - Biodiversität
   - Natur- und Umweltschutzes
   - Digitalisierung
   - Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)
   in einem Land der Europäischen Union (EU).
   Keine Eignungsleihe zulässig.
   Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des
   stellvertretenden Projektverantwortlichen durch Vorlage relevanter
   Projektnachweise, Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger
   Nachweise.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Angabe zu gewerblichen Schutzrechten gemäß Formblatt Angabe gewerbliche
   Schutzrechte.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/07/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/09/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/07/2023
   Ortszeit: 10:30
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers
   gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Ort für
   die Öffnung der Angebote: Stuttgart.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die
   Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn
   a) ihr Höchstwert (oben, Ziff. II.2.6) erreicht ist; oder wenn
   b) alle Höchstmengen an Leistungsabrufen der Einzelleistungen während
   der Vertragslaufzeit erreicht sind, die in der Leistungsbeschreibung
   genannt sind;
   je nachdem, welcher Beendigungsgrund a) oder b) zuerst eintritt.
   2. Angebote mit einem Gesamtangebotspreis der typischen Jahresmenge
   (Angebotspreis einschließlich Umsatzsteuer) gemäß Vergabeunterlage
   Preisblatt von mehr als 178.500,00 Euro werden vom Vergabeverfahren
   ausgeschlossen.
   3. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden
   anerkannt im Fall von
   - § 123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung;
   - § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Steuern): Bescheinigung des zuständigen
   Finanzamts oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des
   Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;
   - § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Beiträge zur Sozialversicherung):
   Bescheinigung der Krankenkasse oder der
   Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands
   oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60
   Tage alt;
   - § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung.
   - Artikel 5k VO (EU) Nr. 833 /2014 über restriktive Maßnahmen gegen
   Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung.
   4. Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den
   Bieter geltenden gesetzlichen Auftragsausführungsbedingungen
   einzureichen:
   - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
   - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,
   - Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)  LTMG-BVB,
   5. Mit dem Angebot ist eine vom Bieter zu erstellende Postkarte als
   Arbeitsprobe gemäß der Vergabeunterlage Aufgabe Arbeitsprobe
   Postkarte einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Gemäß § 135 GWB gilt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/06/2023
References
   6. mailto:ah@haver-mailaender.de?subject=TED
   7. https://mlr.baden-wuerttemberg.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-283A-4374-9AB6-780D283E8427
   9. mailto:ah@haver-mailaender.de?subject=TED
  10. https://www.deutsche-evergabe.de/
  11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-283A-4374-9AB6-780D283E8427
  12. https://www.deutsche-evergabe.de/
  13. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau