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Ausschreibung: Fernmeldedienste - DE-Pirmasens
Fernmeldedienste
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 337369-2023 (ID: 2023060609185131112)
Veröffentlicht: 06.06.2023
*
  DE-Pirmasens: Fernmeldedienste
   2023/S 107/2023 337369
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Südwestpfalz
   Postanschrift: Unterer Sommerwaldweg 40-42
   Ort: Pirmasens
   NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
   Postleitzahl: 66953
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Christian Mühlbauer
   E-Mail: [6]c.muehlbauer@lksuedwestpfalz.de
   Telefon: +49 6331809398
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.lksuedwestpfalz.de/
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]http://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=369358&B=HEUKI
   NG
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via:
   [10]http://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=369358&B=HEUK
   ING
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südwestpfalz 
   Nachverdichtung weiße Flecken
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64200000 Fernmeldedienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch
   unterversorgten Haushalte über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende
   der Maßnahme sollen insgesamt ca. 900 Teilnehmer zuverlässig mit
   Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream versorgt werden.
   Optional ist die Hinzunahme von grauen Flecken anzubieten. Dabei
   sollten solche graue Flecken hinzugenommen werden, die mit dem bisher
   geplanten Ausbau zusammen Synergien im Projekt schaffen (Option 1). Der
   jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die
   Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen
   und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber
   entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen
   Konditionen zu erbringen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64200000 Fernmeldedienste
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch
   unterversorgten Haushalte über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende
   der Maßnahme sollen insgesamt ca. 900 Teilnehmer zuverlässig mit
   Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream versorgt werden.
   Optional ist die Hinzunahme von grauen Flecken anzubieten. Dabei
   sollten solche graue Flecken hinzugenommen werden, die mit dem bisher
   geplanten Ausbau zusammen Synergien im Projekt schaffen (Option 1). Der
   jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die
   Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen
   und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber
   entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen
   Konditionen zu erbringen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
   Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
   (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland vom 22.10.2015 sind einzuhalten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
   Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
   sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
    Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5
   Telekommunikationsgesetz;
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
   Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
   123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, vorliegen;
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB
   aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
   Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
   oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
   gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
   Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei
   Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
   (SchwarzArbG) oder das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig
   verurteilt worden ist;
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
   des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von
   Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz LTTG) bei
   öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten
   wird;
    Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
   Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
   Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland;
   sowie
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder
   Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
   in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
   Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
   Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
   gehört.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   - Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§
   45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für
   Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem
   Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder
   Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende
   Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
    Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
   Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide
   Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den
   geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
    Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m.
   Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den
   letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
   bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
    Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und
   Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2
   Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist.
    Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
   Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Vorlage von mind. 3 Referenzen Projekte im Ausbau von vergleichbaren
   NGA-Netzen mit mindestens 300 Haushalten innerhalb von 24 Monaten
   (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der
   jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers
   einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender
   Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
    Vorlage von mind. 3 Referenzen Projekte im Betrieb von vergleichbaren
   NGA-Netzen mit mindestens 300 Haushalten für mindestens 12 Monate
   (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der
   jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers
   einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender
   Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 10/07/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für
   Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Fax: +49 6131162113
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
   entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
   einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
   genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
   Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag
   zulässig.
   Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
   jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
   rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht
   mehr rechtzeitig wenn:
    der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
   keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
    Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung gerügt worden sind;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
   Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
   unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/06/2023
References
   6. mailto:c.muehlbauer@lksuedwestpfalz.de?subject=TED
   7. https://www.lksuedwestpfalz.de/
   8. https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
   9. http://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=369358&B=HEUKING
  10. http://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=369358&B=HEUKING
  11. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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