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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Offenbach - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvertrag für Service, Systempflege und technische Weiterentwicklung des AVAYA IP-Sprachkommunikationssystems des Deutschen Wetterdienstes
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050301455153089 / 265144-2024
Veröffentlicht :
03.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
21.05.2024
Angebotsabgabe bis :
21.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
DEU-Offenbach: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
Rahmenvertrag für Service, Systempflege und technische Weiterentwicklung des
AVAYA IP-Sprachkommunikationssystems des Deutschen Wetterdienstes

2024/S 87/2024 265144

Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvertrag für Service,
Systempflege und technische Weiterentwicklung des AVAYA IP-Sprachkommunikationssystems
des Deutschen Wetterdienstes
OJ S 87/2024 03/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen - Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag für Service, Systempflege und technische Weiterentwicklung des
AVAYA IP-Sprachkommunikationssystems des Deutschen Wetterdienstes
Beschreibung: Rahmenvertrag für Service, Systempflege und technische Weiterentwicklung
des AVAYA IP-Sprachkommunikationssystems des Deutschen Wetterdienstes gemäß der
Vergabe- und Vertragsunterlagen
Kennung des Verfahrens: be954d55-a75b-403d-9c92-d9f32c736c46
Interne Kennung: OV-54338-24-GRO
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Korruption: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe nach
folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2
des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

Betrugsbekämpfung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine
Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende,
dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Mit
Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr.
2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt
worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das
Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende,
dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Konkurs: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Mit Abgabe des Angebots
erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Mit Abgabe des
Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,

der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mit Abgabe
des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7
vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Mit Abgabe des Angebots erklärt der
Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein
Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Abgabe
des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Vergleichsverfahren: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das
Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund
folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Mit Abgabe des Angebots erklärt
der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt,
dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; §
123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.
1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der
Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass

das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der
Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der
Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass
kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche
Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz
1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Entrichtung von Steuern: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Mit
Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr.
4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Mit Abgabe
des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Zahlungsunfähigkeit: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein

vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag für Service, Systempflege und technische Weiterentwicklung des
AVAYA IP-Sprachkommunikationssystems des Deutschen Wetterdienstes
Beschreibung: Rahmenvertrag für Service, Systempflege und technische Weiterentwicklung
des AVAYA IP-Sprachkommunikationssystems des Deutschen Wetterdienstes gemäß der
Vergabe- und Vertragsunterlagen Es handelt sich hierbei um eine produktspezifische
Ausschreibung für den Service, die Systempflege und die technische Weiterentwicklung des
IP-Sprachkommunikationssystems von Produkten aus dem AVAYA-Telekommunikations-
Produkt-Portfolio.
Interne Kennung: OV-54338-24-GRO

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=622394

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/05/2024 10:15:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB
einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu
rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche
Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3
Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche
Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf
Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Telefon:
+49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
Registrierungsnummer: 991-01769-82
Stadt: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@dwd.de
Telefon: +496980620
Internetadresse: https://www.dwd.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5061b3fe-a574-490f-ba10-
e7651b3aecb7-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 185c1330-9f35-4df7-9c71-9612a1b06f6b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 87/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/05/2024

Referenzen:
https://www.dwd.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=622394
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-265144-2024-DEU.txt

 
 
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