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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bitburg - Deutschland Versicherungen Versicherungsleistungen Eifelkreis Bitburg-Prüm
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050301481153310 / 265465-2024
Veröffentlicht :
03.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2027
Angebotsabgabe bis :
22.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
66510000 - Versicherungen
66515000 - Schaden- oder Verlustversicherungen
66515100 - Feuerversicherungen
DEU-Bitburg: Deutschland Versicherungen Versicherungsleistungen
Eifelkreis Bitburg-Prüm

2024/S 87/2024 265465

Deutschland Versicherungen Versicherungsleistungen Eifelkreis Bitburg-Prüm
OJ S 87/2024 03/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Versicherungsleistungen Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beschreibung: Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung für diverse Gebäude im
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Kennung des Verfahrens: bbea8db6-0280-4469-b815-8d5a643bf1ff
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Angebotsfrist wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV
wegen Dringlichkeit verkürzt. Die Dringlichkeit ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen,
dass das vorherige Vergabeverfahren aufgehoben wurde.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das vorhergegangene Offene Verfahren wurde am
26.04.2024 aufgehoben.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen, 66515100
Feuerversicherungen

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die
Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H.
des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des
LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass

der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind
ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes
und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung
erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
(Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 8 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das
geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10
Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische
Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP)
vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische
Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung - Unternehmen
werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,

Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Entrichtung von Steuern: Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung - Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen
können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder
umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen,
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. §§ 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung.
Konkurs: Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit -
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit / Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherungen für diverse Gebäude im Eifelkreis
Bitburg-Prüm
Beschreibung: Gebäudeversicherung für 54 Objekte, Inhaltsversicherung für 31 Objekte im
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Interne Kennung: 24-06-II-VgV-05

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66515100 Feuerversicherungen, 66515000
Schaden- oder Verlustversicherungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht
fristgerecht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Die Anzahl der möglichen
Verlängerungen ist nicht begrenzt. Im Angebot kann auch eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren
angeboten werden (wertungsrelevant). Die Vergabeunterlagen enthalten Alternativpositionen
bezüglich des Selbstbehaltes bei Leitungswasserschäden (siehe Vergabeunterlagen).

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die
Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H.
des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des
LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass
der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind
ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes
und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung

erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
(Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 8 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das
geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10
Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische
Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP)
vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische
Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.------
Mehrfachvertreter oder Versicherungsmakler müssen sich bei der Angebotsabgabe
verbindlich verpflichten, die Versicherungsunternehmen zu benennen, die sie zur
Angebotsabgabe bevollmächtigt haben. Es dürfen maximal 3 Versicherungsgesellschaften
benannt werden. Die Angebotsabgabe als Versicherungsdienstleister mit
Vertretungsvollmacht (Mehrfachagent) ist ebenfalls zulässig.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister, Zulassung für den Geschäftsbetrieb
Beschreibung: Nachweis der Zulassung für den Geschäftsbetrieb gemäß
Versicherungsaufsichtsgesetz: Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung
gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis von ausländischen Genehmigungsbehörden -
Angaben zu Handelsregistereintragung oder Berufsregister nach Maßgabe des Staates in
dem der Bieter ansässig ist. - Angaben zu Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft ----
Eigenerklärungen sind ausreichend. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, und in einer
für den Auftraggeber zugänglichen Datenbank eingesehen werden können, sind zugelassen.
--- Mehrfachvertreter oder Versicherungsmakler müssen sich bei der Angebotsabgabe
verbindlich verpflichten, die Versicherungsunternehmen zu benennen, die sie zur
Angebotsabgabe bevollmächtigt haben. Es dürfen maximal 3 Versicherungsgesellschaften
benannt werden. Die Angebotsabgabe als Versicherungsdienstleister mit
Vertretungsvollmacht (Mehrfachagent) ist ebenfalls zulässig.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ausreichende finanzielle Mittel, Rückversicherungsschutz, Risikomanagement,
Ratings
Beschreibung: Eigenerklärung auf dem den Ausschreibungsunterlagen beigefügten
Formblättern bzw. . Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei Jahre Ebenfalls sind
vorzulegen: der letzte Geschäftsbericht, Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz,
Eigenerklärung zum Risikomanagement, Eigenerklärung zu den entsprechenden Ratings

sowie Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung und
der Steuern. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind
zugelassen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: ausreichende personelle und technische Mittel sowie Referenzen
Beschreibung: Nennung von mindestens 5 Referenzkunden aus den letzten 3 Jahren mit
mindestens gleichwertigen Versicherungsleistungen unter Angabe von Leistungsbezeichnung
und stichwortartige Benennung der Versicherungsleistungen, Name und Anschrift
/Kontaktinformationen des jeweiligen Auftraggebers, Zeitraum, sowie Auftragswert
(Versicherungssumme oder Gesamtjahresprämie) - Angaben zu Mitarbeiterzahlen und
Regionaldirektion -----Bei Angeboten von Bietergemeinschaften/Konsortien sind die
Referenzen von jedem Mitglied einzureichen. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung möglich.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Wertungskriterium Preis: 70 %__________Genauere Informationen über die
Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 15% Laufzeit 4 statt 3 Jahre, 10% Verlängerung Kündigungsfrist auf 6 Monate,
5% Regelung Vorausrabatt ----- Genauere Informationen über die Zuschlagskriterien enthalten
die Vergabeunterlagen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E61773217

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E61773217
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:30:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV --- Der
öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist

ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:30:00 (UTC+2)
Ort: Bitburg
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Die
Angebotsöffnung ist nichtöffentlich.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de

Telefon: +49 6561 15-23 90
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Registrierungsnummer: USt.-ID_DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b3fa29d6-b796-4de5-b9ac-c9adc974e7c8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 16:26:40 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 87/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/05/2024

Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E61773217
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-265465-2024-DEU.txt

 
 
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