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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Tutzing - Deutschland Installation von elektrischen Leitungen Netzersatzanlage -Erweiterungsbau - Erweiterungsbau West und Umbau Bestand
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050601320055230 / 267226-2024
Veröffentlicht :
06.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
20.12.2024
Angebotsabgabe bis :
04.06.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
31000000 - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
45310000 - Installation von elektrischen Leitungen
45311000 - Installation von Elektroanlagen
45317000 - Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
DEU-Tutzing: Deutschland Installation von elektrischen Leitungen
Netzersatzanlage -Erweiterungsbau - Erweiterungsbau West und Umbau Bestand

2024/S 88/2024 267226

Deutschland Installation von elektrischen Leitungen Netzersatzanlage - Erweiterungsbau -
Erweiterungsbau West und Umbau Bestand
OJ S 88/2024 06/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Benedictus Krankenhaus Tutzing GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers:
Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Netzersatzanlage - Erweiterungsbau - Erweiterungsbau West und Umbau Bestand
Beschreibung: Die Erweiterung umfasst 5 Geschosse, die terrassenförmig nach Westen
abgetreppt sind: UG bis 3.OG. Mit der Erweiterung wird ein Wirtschafthof im UG, eine
Liegendkrankenvorfahrt im EG und eine Durchfahrt entlang der Westseite im UG angelegt.
Der bestehende Bauteil West wurde 1972 bis 1990 in 2 Bauabschnitten errichtet und bis heute
mehrmals geringfügig umgebaut. Für weitergehende Informationen wird verwiesen auf die
Anlage BKT_W_LV_Vorbem z LV_Allgemein_220109_a.pdf
Kennung des Verfahrens: 840341ef-6b0a-4978-b100-e925ffe23c2f
Interne Kennung: Benedictus Krankenhaus Tutzing_BKT_W_01_032
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen, 45317000
Sonstige Elektroinstallationsarbeiten, 31000000
Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Benedictus Krankenhaus Tutzing GmbH & Co.KG Bahnhofstraße 5
Stadt: Tutzing
Postleitzahl: 82327
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Das Krankenhaus wird flankiert von den damit verbundenen
Gebäuden: Kloster der Missionsbenediktinerinnen von Tutzing im Osten und Dialysestation
Tutzing im Süden Baustelle: Die Baustelle befindet sich westlich des Krankenhauses zwischen
derzeitigem Westflügel und Nachbargrenze.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AH9UT
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Netzersatzanlage - Erweiterungsbau - Erweiterungsbau West und Umbau Bestand
Beschreibung: - Art der Dienstleistung: Die Dienstleistung umfasst die Errichtung einer
Eigenstromversorgungsanlage in Form einer Netzersatzanlage, als Stromerzeuger NEA 400
kVA Kufenaggregat, für einen Neu- und Umbaubereich eines Klinikanbaus. - Umfang der
Dienstleistung Die Dienstleistung umfasst einen mit Dieselmotor angetriebenen
Stromerzeuger NEA 400 kVA als Kufenaggregat, inkl. Verkabelung, vollumfänglichem
Zubehör, für Aufstellung, Steuerung, Betrieb und Sicherungseinrichtungen. - Bedürfnisse,
welcher Erfolg muss erreicht werden: Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung muss der
Weiterbetrieb der Beleuchtungsanlage für mindestens 24 Stunden gesichert werden, damit
medizinische Untersuchungen und Behandlungen beendet und nicht gehfähige Personen
gerettet werden können. - Welche Anforderungen bestehen an die Erbringung der Leistungen:
Das Bestandsgebäude verfügt über ein vom Versorgungsnetz unabhängiges
Notstromaggregat, welches durch die Neu- und Umbaumaßnahmen nicht verändert. Für den
Neubau wird das hier beschriebene zweite Aggregat im UG des Neubaus errichtet.
Interne Kennung: Benedictus Krankenhaus Tutzing_BKT_W_01_032

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen, 45317000
Sonstige Elektroinstallationsarbeiten, 31000000
Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur
Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige
Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit
seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge
der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H.
von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs.
3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist
auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu
vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden
Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich
ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht
durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise
einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem
Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und
Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge
ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB
/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere
Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung
des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden
(§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder
andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen

Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er
sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte
technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu
tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als
solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). -
Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung
(Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für
die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist.
Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung
der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen
des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu
machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte
Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4
VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene
Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche /
fiktive) Abnahme.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Benedictus Krankenhaus Tutzing GmbH & Co.KG Bahnhofstraße 5
Stadt: Tutzing
Postleitzahl: 82327
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Das Krankenhaus wird flankiert von den damit verbundenen
Gebäuden: Kloster der Missionsbenediktinerinnen von Tutzing im Osten und Dialysestation
Tutzing im Süden Baustelle: Die Baustelle befindet sich westlich des Krankenhauses zwischen
derzeitigem Westflügel und Nachbargrenze.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 20/12/2024

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Registereintragungen: Ich bin / Wir sind - im Handelsregister eingetragen. - für
die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. - bei der Industrie- und
Handelskammer eingetragen. - zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Der Bieter hat zur Bestätigung seiner Erklärung mit dem Angebot vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt
mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise
einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen

haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der
Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach
§§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.
Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr und Euro). 2. Angabe zu
Insolvenzverfahren und Liquidation: - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder - Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 3. Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir
meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt habe/haben. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist, sowie eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. 4. Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Der Bieter hat mit
dem Angebot eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. 5. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt
124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die
Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte
Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben,
wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Arbeitskräfte
Beschreibung: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Bieter hat mit dem Angebot die Zahl
der in den letzten drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022, 2023)
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem

Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in
dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt
213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Beschreibung: Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren
(2019, 2020, 2021, 2022, 2023) vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Der Bieter
hat mindestens drei (3) Referenznachweise mit dem Angebot einzureichen. Hierfür hat der
Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. Dieses ist durch
den Referenzgeber zu unterschreiben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind
von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: - Firma (Name
und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der
Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft. - Angaben zum Referenzgeber:
Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name
des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im
Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird -
Bezeichnung des Bauvorhabens - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um
eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung
(Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt - Ort der
Ausführung (Ort, Straße) - Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat
/Jahr) - Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als
Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) -
Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal. - Angabe der
Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-
Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-
zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt
den Vergabeunterlagen bei - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb
erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B.
m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um
eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme - Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Oder Angaben des Bieters, wenn es sich
bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem
Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle
Besonderheiten der Ausführung - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in
Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine
Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) -
Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des
Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit
beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in
Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem
Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare

Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer
auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen
auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgen-de Feststellungen während der Abwicklung
gemacht wurden: - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten
gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen
schriftlich angemahnt wurde; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur
Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn dem
Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme
wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt
zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn die
Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. - Ankreuzen, wenn die
Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind; -
Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. - Angaben zu
dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung;
Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse
des Ansprechpartners) - Einwilligung des Referenzgebers

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein
/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine
Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein/unser
Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch
für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Der Auftraggeber wird
gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum
Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegG) für Bieter, die
den Zuschlag erhalten sollen, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abfragen,
ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt
124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die
Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte
Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben,
wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die
Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der

Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das
Leistungsverzeichnis im PDF-Format und zusätzlich im GAEB-Format (.d84;.x84) mit Angebot
ausgefüllt einzureichen. Sollte das Leistungsverzeichnis (inkl. angebotener Einheitspreise) im
PDF-Format und / oder im GAEB-Format fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des
Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH9UT
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und
Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für
die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bzgl. aller Informationen besteht eine
Holschuld der Bieter.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH9UT

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH9UT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvorstehenden Satz Fehlende Bieterunterlagen können
nach Fristablauf nicht nachgereicht werden ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte
fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen)
nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen
Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, sowie fehlende / unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche
Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende
oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen,
Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und
sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung).
Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. §
16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden.
Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind

auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen
die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der
Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung
dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis
ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber
fordert den Bieter nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden
Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden
Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist
vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (DTVP)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576
dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Für diese
Erklärung ist das Formblatt 127 Erklärung Bezug Russland zu verwenden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen

werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Benedictus Krankenhaus Tutzing GmbH & Co. KG

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Benedictus Krankenhaus Tutzing GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE256808390
Postanschrift: Bahnhofstraße 5
Stadt: Tutzing
Postleitzahl: 82327
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
E-Mail: info-bkt@artemed.de
Telefon: +498158230
Fax: +49815823140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)

Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4803fbc9-ca10-4a5e-9ad9-23e699b5e5e1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/05/2024 08:29:30 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 88/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH9UT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH9UT/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-267226-2024-DEU.txt

 
 
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