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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dortmund - Deutschland Arzneimittel Open House-Verträge für mehrere Wirkstoffe
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050601354555669 / 267656-2024
Veröffentlicht :
06.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
30.11.2025
Angebotsabgabe bis :
01.10.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Dortmund: Deutschland Arzneimittel Open House-Verträge für
mehrere Wirkstoffe

2024/S 88/2024 267656

Deutschland Arzneimittel Open House-Verträge für mehrere Wirkstoffe
OJ S 88/2024 06/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Open House-Verträge für mehrere Wirkstoffe
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-
Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen
oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: - Teriparatid (H05AA02) Der
früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit
maximal 24 Monate.
Kennung des Verfahrens: 6a5df7c4-8571-48c3-807e-2e5a4307821e
Interne Kennung: 2023-10-31-NW-FRA
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse Kopenhagener Str. 1
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHY03 1) Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung

eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung
offenes Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. 2) Interessierte pharmazeutische Unternehmen
können über die E-Mailadresse openhouse@nw.aok.de die Rabattvereinbarung anfordern,
nachdem sie dort die sonstigen Teilnahmeunterlagen eingereicht haben. Die sonstigen
Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.
de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen
vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedem pharmazeutischen Unternehmen, das
die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, wird ein Rabattvertrag angeboten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen
erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. 3) Der früheste
Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse behält sich vor, während der
Vertragslaufzeit der Open-House-Verträge, exklusive Rabattvereinbarungen über den/die
Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse während der Vertragslaufzeit einen solchen
exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen
Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK NordWest
nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten,
sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. 4) Der Termin Datum der
Angebotsöffnung am 01.10.2025, 17:01 Uhr kann aus technischen Gründen nur nach dem
Ablauf der Angebotsfrist 01.10.2025, 17:00 liegen. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf
der Angebotsfrist am 01.10.2025 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist
abweichend von dieser Angabe der 08.11.2023, 16:00 Uhr Bedingung für die Öffnung der
zeitlich erst möglichen Angebote.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Open House-Verträge für mehrere Wirkstoffe
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-
Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen
oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: - Teriparatid (H05AA02) Der
früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit
maximal 24 Monate.
Interne Kennung: 2023-10-31-NW-FRA

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse Kopenhagener Str. 1
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2023
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Angebotsformblatt; (2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit; (3)
Eigenerklärung zur Lieferfähigkeit; (4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen; (5) Aktueller
Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister oder im Handelsregister (Auszug
aus dem Register) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12
Monate vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb
Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen
des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in
angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht
und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist
zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Bieter
keinen solchen Nachweis erbringen, hat der Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 8
Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe
abschließen und den Nachweis vorlegen wird.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank, des
Arzneimittelinformationssystems des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM), für die Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische
Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den
Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller
angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b)
Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne
des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), c)
Darreichungsform, d) Wirkstoff/-kombination, e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei
einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im
Hinblick auf die gemäß Buchstaben a) bis e) erforderlichen Informationen von dem im

öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand
abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem
Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen
Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden
Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.)
zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank glaubhaft
zu machen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/09/2025 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHY03
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHY03

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHY03
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/10/2025 17:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s.o.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/10/2025 17:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische
Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der
Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-
Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das
Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Der
Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für

Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den
Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem
Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein Vertrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. einen
öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. §
168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
NordWest. Die Gesundheitskasse
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE124159739
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 0800 2655 505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 477da3d0-47fb-42a7-bbec-
42d63d623673-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

10.1. Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die folgenden Wirkstoffe werden gestrichen: - Rituximab
(L01AF01) - Trastuzumab (L01FD01)

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6d53ccd7-b6e9-42ef-b224-ce83345921e5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/05/2024 06:51:13 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 88/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHY03
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHY03/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-267656-2024-DEU.txt

 
 
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