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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Peiting - Deutschland Bauarbeiten Totalunternehmerleistungen für die statischen Notmaßnahmen am Dach der Turnhalle der Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024102801192952740 / 652311-2024
Veröffentlicht :
28.10.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
07.03.2025
Angebotsabgabe bis :
26.11.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45260000 - Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
45261000 - Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen
DEU-Peiting: Deutschland Bauarbeiten Totalunternehmerleistungen für
die statischen Notmaßnahmen am Dach der Turnhalle der
Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle

2024/S 210/2024 652311

Deutschland Bauarbeiten Totalunternehmerleistungen für die statischen Notmaßnahmen am
Dach der Turnhalle der Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle
OJ S 210/2024 28/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
E-Mail: info@herzogsaegmuehle.de
Rechtsform des Erwerbers:
Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Totalunternehmerleistungen für die statischen Notmaßnahmen am Dach der Turnhalle
der Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle
Beschreibung: Totalunternehmerleistungen für die statischen Notmaßnahmen am Dach der
Turnhalle der Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle
Kennung des Verfahrens: a5438645-090a-47c9-993d-ef8d2aa171a1
Interne Kennung: DMO_Diakonie München und Oberbayern_111.0004
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 45260000
Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten, 45261000
Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Von-Kahl-Straße 13
Stadt: Peiting-Herzogsägmühle
Postleitzahl: 86971
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AH1Y1
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.

1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim

Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem

Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn -
(1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Totalunternehmerleistungen für die statischen Notmaßnahmen am Dach der Turnhalle
der Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle
Beschreibung: Die Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
beabsichtigt die Durchführung der statischen Notmaßnahmen der Turnhalle der Albrecht-
Schnitter-Schule in Herzogsägmühle. Anforderungen an die Planung: - Planerische
Darstellung und Konzeptionierung der statischen Notmaßnahmen zur Stand- und
Verkehrssicherheit. - Statische Berechnungen und Freigaben - Fachplanungen Die
Ausführung der statischen Notmaßnahmen ist ebenfalls geschuldet. Aufgabenstellung: Der
Auftragnehmer schuldet die vollständig, technisch uneingeschränkt voll funktions- und
abnahmefähige Durchführung der statischen Notmaßnahme im Zusammenhang mit dem
Dach der Turnhalle der Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle, inklusive aller Haupt-
und Nebenleistungen. Derzeit ist eine vollständige Überarbeitung des bestehenden Daches
angesetzt. Sollte im Zuge der Erstellung des Ausführungskonzepts eine Erneuerung der
kompletten Dachkonstruktion wirtschaftlicher sein, ist dies als Möglichkeit nicht
auszuschließen. Eine gegebenenfalls daraus entstehende Baugenehmigungsanforderung ist
mit einzukalkulieren. Das Dach ist derzeit als Pultdach mit Ziegeleindeckung ausgeführt. Sollte
das Ausführungskonzept des Auftragsnehmers eine Neukonzipierung der gesamten
Konstruktion beinhalten, ist ein geänderter Dachaufbau denkbar. Gemäß den Gutachten des
beauftragten Ingenieurbüros liegt das Hauptaugenmerk für die Durchführung der statischen
Notmaßnahmen auf - der verringerten Klebegüte der Brettschichtholzträger - der
Lastabtragung der anzusetzenden Schneelast und - der Überarbeitung und Schützen der
Hirnholzseiten gegenüber Wettereinflüssen. Der Auftragsgegenstand soll wie folgt gefasst
sein: 1. die vollumfängliche Planung und Konzeptionierung der statischen Notmaßnahmen
inkl. aller beteiligter Fachplaner ab Leistungsphase 3 der HOAI (2021) 2. die vollumfängliche
(schlüsselfertige) Durchführung der statischen Notmaßnahmen Von den Bietern sind
insbesondere die nachfolgenden Leistungen zu erbringen: - Erstellung eines
Ausführungskonzeptes - vollständige Planung statischen Notmaßnhamen - vollständige
Planung der beteiligten Gewerke o Gerüstarbeiten; o Baumeisterarbeiten; o Stahlarbeiten; o
Holzbau- und Zimmererarbeiten; o Spenglerarbeiten; o Dachdeckerarbeiten; o Gewerke der

Technischen Ausrüstung (Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) / Elektrotechnik (ELT) - mängelfreie
Ausführung der statischen Notmaßnahmen - Anpassung der im Dachbereich befindlichen
Haustechnischen Gewerke - Koordination des gesamten Bauablaufs Leistungen, die zur
Erreichung des Werkerfolgs notwendig werden, jedoch nicht explizit beschrieben sind, sind
vom Bieter im Angebot zu berücksichtigen und werden nicht zusätzlich vergütet. Der vom
Bieter angegebene Preis umfasst alle Leistungen, die zur Erstellung einer vollständigen,
handwerklich sowie technisch einwandfreien, gebrauchs-, abnahme- und
inbetriebnahmefähigen Ausführung notwendig sind inklusive der eigenständigen
Bauüberwachung des Auftragnehmers.
Interne Kennung: DMO_Diakonie München und Oberbayern_111.0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 45260000
Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten, 45261000
Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Von-Kahl-Straße 13
Stadt: Peiting-Herzogsägmühle
Postleitzahl: 86971
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 07/03/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Stufenweise
Beauftragung Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstu-
fen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 bis 5 analog HOAI - Leistungsstufe 2:
Leistungsphasen 6 bis 9 analog HOAI inklusive aller Bauleistungen. Der Auftraggeber
beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die
Beauftragung der Leistungsstufe 2 besteht nicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften

Beschreibung: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine
von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der
Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt
sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern
im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen
Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags
annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212
Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied
der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB) Eigenerklärung (gemäß § 123
GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: -
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), - § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu
begehen, - § 261 des StGB (Geldwäsche), - § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e
des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des StGB
(unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und
internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Abs. 1-5, den §§ 232b bis 233a des StGB
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben
sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB)
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein

Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, -
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen
noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit
anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforder-lichen Nachweise zu übermitteln, - weder das
Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten
Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie
beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
Erklärung die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter/das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche
Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§6e Abs. 1
VOB/A-EU). Dem Bieter/vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es
freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201
Ausschlussgründe für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage
201 Ausschlussgründe für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine
verbindliche Vorgabe.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder
Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in
dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für
den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen

werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt. Unter andere
Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht
identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt
hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 6d EU Abs. 1 Satz 3
VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204
Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner
einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft
die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d VOB/A EU mit dem Angebot vorlegt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz des Unternehmens
Beschreibung: 1. Eigenerklärung, aus der der Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten
drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind)
ersichtlich ist. [Angaben der abgeschlossenen Geschäftsjahre in Jahren (JJJJ) und Angaben
zum Umsatz in EUR (netto)]. Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) des Unternehmens in
Höhe von mindestens 3.500.000,- EUR, insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre in Summe (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem vom
Auftrag abgedeckten Bereich (Bau- und Planungsleistungen). Beispiel für einen
ausreichenden Umsatz (netto) des Unternehmens in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich,
insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre: - Geschäftsjahr 2023: 1.000.000,-
EUR (netto); - Geschäftsjahr 2022: 1.000.000,- EUR (netto); - Geschäftsjahr 2021: 1.500.000,-
EUR (netto). 2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den Umsatz
(netto) des Unternehmens in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich (Bau- und
Planungsleistungen). Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Umsatz (netto) der Bietergemeinschafts-
Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem
Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung

der vorgenannten Mindestanforderung. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaften
und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 208 Umsatz des Unternehmens zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot mindestens zwei (2)
geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen
(schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung oder Sanierung) mit mindestens
Bauleistungen mit den Gewerken [Zimmererarbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten
sowie der Gewerke der Technischen Ausrüstung (Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) /
Elektroarbeiten (ELT)] sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne
der HOAI) einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den
persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name
des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung (schlüsselfertiger Bau (Neubau
oder Generalsanierung oder Sanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken
[Zimmererarbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten sowie der Gewerke der
Technischen Ausrüstung (Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) / Elektroarbeiten (ELT)] sowie
Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) unter Angabe zu
den ausgeführten Planungsleistungen und den ausgeführten Bauleistungen; - Rolle des
Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender
Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des
Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem
Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen); - Erbringungszeitraum
(Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem
hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen
Abnahme (TT.MM.JJJJ)); - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe
des Namens des Auftraggebers. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was
den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn die Abnahme zwischen dem
01.01.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
eingetreten ist mit einem Auftragswert (brutto) für die von dem Referenznehmer erbrachten
Leistungen (Bauleistungen und Planungsleistungen) von mindestens 500.000,- EUR (brutto).
Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des
Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur.
Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht
berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene
Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren,
Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen
berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB
/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate
beträgt. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen

erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe
mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in
Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein,
welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124
Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden
Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 Unternehmensbezogene
Referenzprojekte zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bieterge-
meinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Ange-bots einzureichen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH1Y1
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH1Y1

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH1Y1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Nach Ermessen des Käufers
können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden ist gemeint,
dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn
diese dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich
fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) betreffen, fehlende /
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der

Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden
nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den
Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene
Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu
vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen -
insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen
oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits
mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben
dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr.
3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen
lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die
Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht
beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten
Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger
Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert Bewerber und Bieter nach
Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. §
16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber und
Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen,
nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht
überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/11/2024 10:01:00 (UTC+1)
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (DTVP)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei (2) Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt (vgl. § 14 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A). Bieter sind bei der Öffnung der
Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 906] geschlossen. 2. Datenschutz Die
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren,
insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von
Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur
Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen
vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei
(Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw.
Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie
im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. 4.
Erklärung Bezug Russland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Diakonie
München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Registrierungsnummer: DE129522908
Postanschrift: Von-Kahl-Straße 4
Stadt: Peiting
Postleitzahl: 86971
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle Herzogsägmühle
E-Mail: info@herzogsaegmuehle.de
Telefon: +49 8861 219-0
Fax: +49 8861 219-201
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 176d2e7d-09ab-4c37-9d23-8ce27b381556 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/10/2024 16:19:15 (UTC+2)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 210/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/10/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH1Y1
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH1Y1/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-652311-2024-DEU.txt

 
 
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