Titel :
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DEU-München - Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Leistungen der Technischen Ausrüstung -Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) -LPH 1 bis 9
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024103101290565186 / 664591-2024
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Veröffentlicht :
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31.10.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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01.04.2029
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Angebotsabgabe bis :
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19.11.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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DEU-München: Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Leistungen der
Technischen Ausrüstung -Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT)
-LPH 1 bis 9
2024/S 213/2024 664591
Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Leistungen der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppe 4, 5 und 6,
Elektroinstallation (ELT) - LPH 1 bis 9
OJ S 213/2024 31/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München und Oberbayern
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Leistungen der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation
(ELT) - LPH 1 bis 9
Beschreibung: Leistungen der Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 4, 5 und 6,
Elektroinstallation (ELT) - LPH 1 bis 9
Kennung des Verfahrens: ae4c353a-ee47-454d-98fb-e6dbf947583d
Interne Kennung: StwM_HEIG 64-66_Verg_EU-055_24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Fachplanungsleistung Technische
Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 (Elektroinstallation -
(ELT)) war bereits Teil eines offenen Verfahrens (StwM_HEIG 64-66_Verg_EU-044_24), bei
dem auch Architekten- und Ingenieurleistungen zur Objektplanung Gebäude und Innenräume
nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 und Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung,
Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8, Heizung /Lüftung / Sanitär (HLS) nach § 53 Abs. 1 HOAI für
die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66
in München (kurz HEIG) beschafft werden sollten. In jenem Verfahren ist für die beschriebene
Leistung (Elektroplanung) kein Angebot eingegangen. Der Bedarf besteht weiterhin. Um
nunmehr den Gesamtprojektstart gemäß Zeitplan nicht wesentlich zu verzögern, ist eine
Kürzung des hier gegenständlichen Verfahrens unumgänglich. Durch die Beschleunigung
kann der ELT-Planer ohne signifikante Verzögerungen in den Projektverlauf integriert werden,
sodass der Gesamtzeitplan des Projekts eingehalten werden kann.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 382 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHTNY
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn -
(1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation
(ELT) - LPH 1 bis 9
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt für die
Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München
(kurz HEIG 64-66) die Beschaffung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung
nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen
(LPH) 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6: - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen, - Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem
Objektplaner); sowie - technische Außenanlagen der Anlagengruppen 4, 5 und 6 im Sinne von
§ 53 HOAI 2021: o Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12), o Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12), o Sonstiges (KG 559 nach
DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Der
Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller
Stufen.
Interne Kennung: StwM_HEIG 64-66_Verg_EU-055_24
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja unter Beachtung von § 132 GWB
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/04/2029
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: 1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen
werden unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und -
(optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen
erfolgt stufenweise. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im
Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und
Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional
angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. 2. (Optionale)
weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen,
werden diese nach Aufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen vergütet: -
Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter 121,-
EUR (netto) - Qualifizierter Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige
Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto)
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Fortsetzung
Bedingungen für den Auftrag: Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den
Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die
Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Keine
Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum
neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das
Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den
Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B
wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des
BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B
von den Parteien als Ganzes in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen
Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von
ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr als
Ganzes einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden
Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen
ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität
auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der
Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB
/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB
/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen -
Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB
/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine
Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer
verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten /
Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden,
hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die
Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine
von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der
Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt
sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern
im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen
Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags
annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212
Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied
der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im
Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), -
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe
des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben
aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie
beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
Erklärung die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche
Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5
Satz 1 VgV).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder
Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in
dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für
den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere Unternehmen sind alle
Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch
konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die
Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für
diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen
auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit
mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des
anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine
Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des
Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem
hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel
dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen
Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem
Angebot vorlegt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jahresumsatz (Gesamtumsatz einschließlich Jahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags)
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters
/ der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) je
einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 600.000,- EUR (netto) pro
Kalenderjahr und - je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Leistungen
der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) - LPH 1
bis 9] in Höhe von mindestens 300.000,- EUR (netto) erwirtschaftet hat. Die Bieter / die
Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft, die in die engere Wahl kommen, weisen auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters über den
Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Leistungen der
Technischen Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) - LPH 1 bis 9]
für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind meint, dass
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater für die letzten drei (3)
Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die
BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig
vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater des Bieters / der
Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern
BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann
noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in
der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem
Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit
diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unaufgefordert etwaige noch
ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese
vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen,
wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die
Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der
Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) und der
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Leistungen der Technischen Ausrüstung
- Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) - LPH 1 bis 9] der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des
Gesamtumsatzes und des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Leistungen der
Technischen Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) - LPH 1 bis 9]
maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete
unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation), LPH 2 bis 8
einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den
persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name
des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation), LPH 2 bis 8; - Rolle des Referenznehmers in
dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Brutto-Grundfläche
(BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts für die von dem
Referenznehmer erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5
und 6 (Elektroinstallation), LPH 2 bis 8, mindestens 5.000 m² - Erbringungszeitraum (Beginn
der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2010 und Abschluss der Leistungsphase 8
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren),
jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.
JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. -
Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des
Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche
Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des
Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur.
Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht
berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene
Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren,
Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr
als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der
Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch
soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bieter und der
Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum
haben. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen
erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe
mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in
Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein,
welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124
Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden
Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 Unternehmensbezogene
Referenzprojekte zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von
Beschäftigten in Vollzeitäquivalent (VZÄ) und die Zahl der Führungskräfte in VZÄ des Bieters,
jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden
Unterauftragnehmers in den letzten drei (3) (Kalender-) Jahren (2021, 2022 und 2023)
ersichtlich ist. Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben
sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder
Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen. Mindestanforderung ist
eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von Beschäftigten inklusive Führungskräften
von mindestens drei (3) VZÄ (Beschäftigten / Führungskräften) (zusammengerechnet) in
jedem der letzten drei (3) (Kalender-) Jahre (2021, 2022 und 2023), die jeweils über ein
Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich
geprüfter Bautechniker verfügen. Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl
von Beschäftigten inklusive Führungskräften der Bietergemein-schaftsmitglieder zu addieren;
bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der (Kalender-) Jahre (2021, 2022 und
2023) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Der Bieter, die
Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 207 Beschäftigtenzahl zu
verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese
Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTNY
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTNY
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTNY
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Fehlende Bieterunterlagen können
nach Fristablauf nicht nachgereicht werden ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte
fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen)
nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen
Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, sowie fehlende / unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert.
Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende
oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen
oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von
unternehmensbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der
Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, ist ausgeschlossen. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs.
3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der
Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage
327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Studierendenwerk München und Oberbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München und Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-144
Internetadresse: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen/
Profil des Erwerbers: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de
/ausschreibungen/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 53688134-05bf-4108-9484-52d973bc16e2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2024 14:23:01 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 213/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/10/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTNY
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTNY/documents
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-664591-2024-DEU.txt
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