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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Duisburg - Deutschland Bau von Deichen 2024-0695 Deichsanierung Mündelheim -Probebelastung Bohrpfähle
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024121701240277312 / 770540-2024
Veröffentlicht :
17.12.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
14.01.2025
Angebotsabgabe bis :
21.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45112000 - Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
45120000 - Versuchs- und Aufschlussbohrungen
45233120 - Straßenbauarbeiten
45247230 - Bau von Deichen
DEU-Duisburg: Deutschland Bau von Deichen 2024-0695 Deichsanierung
Mündelheim -Probebelastung Bohrpfähle

2024/S 245/2024 770540

Deutschland Bau von Deichen 2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung
Bohrpfähle
OJ S 245/2024 17/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: n.lenz@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung Bohrpfähle
Beschreibung: Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung von Bohrpfählen
Kennung des Verfahrens: f244c4d6-87f9-4937-8165-214d15587937
Interne Kennung: 2024-0695
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45247230 Bau von Deichen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45112000
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen,
45233120 Straßenbauarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTYAVWUXV Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135,
160 GWB.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder
einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden vom Verfahren
ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-
Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein
Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem
Drittstaat existiert. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im
Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren
ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der
Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung
zum Verfahren zuzulassen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt

nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher

benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigt lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter die in den letzten 3 Jahren im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben
und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung
nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder
fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,

resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen
zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB
wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung Bohrpfähle
Beschreibung: Im Rahmen des Projektes Deichrückverlegung im Mündelheimer Rheinbogen
zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen
erfolgt der Neubau des Schutzdeiches in östlich verschobener Lage. Die vorhandene
Bundesstraße B 288 liegt somit zukünftig im Falle eines Rheinhochwassers im
Überflutungsbereich. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehung im Hochwasserfall ist
daher eine Aufständerung der vorhandenen Bundesstraße B 288 notwendig. Das erforderliche
Brückenbauwerk soll über Bohrpfähle tief gegründet werden. Der Abstand der Bohrpfahlsohle
zum Tertiär soll den 3-fachen Durchmesser der Bohrpfähle nicht unterschreiten. Der
Bauausführung vorausgehend, sollen Probepfähle hergestellt und Probepfahlbelastungen an
diesen durchgeführt werden. Anhand der Ergebnisse der Probepfahlbelastungen sollen die im
Rahmen der bisherigen Planung auf Basis der Erfahrungswerte der EA-Pfähle (2. Auflage)
angesetzten, charakteristischen Widerstände für Pfahlmantelreibung und Pfahlspitzendruck
der Bohrpfähle sowie die anzusetzenden Abminderungsfaktoren zur Bestimmung der
Einzelpfahltragfähigkeit unter Gruppenwirkung evaluiert und gegebenenfalls durch die
Fachplanung angepasst werden. Vor der Herstellung der Probe- und zugehörigen
Reaktionspfähle ist es erforderlich den Baugrund auf das Vorhandensein von Kampfmitteln zu
untersuchen. Die hierzu erforderlichen Leistungen sind im beigefügten Leistungsverzeichnis

beschrieben und in einzelne Titel und Positionen gegliedert. Geforderte Kautionen: Siehe
Ziffer 7. und 8. der BVB WBD zu den Ausschreibungsunterlagen. Wesentliche Finanzierungs-
und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Ziffer 6.
der BVB WBD zu den Ausschreibungsunterlagen.
Interne Kennung: 2024-0695

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45247230 Bau von Deichen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45112000
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen,
45233120 Straßenbauarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 90 Tage

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot ist ein Bauzeitenplan einzureichen (vgl. Ziff. 2.10
Vergabebedingungen)

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind.
3.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a
EU Nr. 2 c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 2 Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese
durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung über den
jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 600.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf
Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt VHB 124
- Eigenerklärung Eignung , Nr. 3 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich
die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten

Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2
VOB/A). - Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
für Personen- und Sachschäden i.H.v. 3.000.000,- EUR und für Vermögensschäden i.H.v.
EUR 2.000.000 (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung
Eignung , Nr. 4 sowie Formblatt F1 Erklärung zum Versicherungsschutz Sofern das Angebot
in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine
Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine
solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Angaben zu sonstigen Eignungsbedingungen (Nichtvorliegen von
Ausschlüssgründen, Keine Strafe nach SchwarzArbG/ AentG / MiLoG, Erfüllung der
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern/Abgaben etc.) sind im Formblatt VHB 124 -
Eigenerklärung Eignung vorzunehmen. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die
Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu
ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,-
Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im
Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den
Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten
Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob
im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den
Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4
GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2
Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die
Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen
nach § 21 Abs.1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis
zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, vorbehalten. Angaben bzgl. des Sanktionspakets (Artikel 5k Abs. 3 EU-
Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022) sind im Formblatt VHB NRW 523 vorzunehmen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Eigenerklärung anstelle eines Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). =>Vordruck VHB 124 Sofern das Angebot in die
engere Wahl kommt ist diese durch den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle (vgl. § 6b EU Abs. 1 Nr .2 VOB/A).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen mit
Angabe mit (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die
folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: - Statische
Probebelastungen von Bohrpfählen mit Durchmesser 1,2 m oder größer zur Ermittlung der
charakteristischen Widerstände für Pfahlspitzendruck und -mantelreibung mit
Mindestauftragswert (nach Kostenfeststellung) 200.000,- EUR (netto) - Tiefe Gründung von
Brückenbauwerken - Pfahlgründung im Lockergestein bis 15 m Tiefe unter Auftrieb
(Wasserwechselzone) - Gründung in Terrassenböden mit verkitteten Zonen und variablen
Lagerungszuständen Nachweis mind. 1 Referenz in den letzten 5 Jahren. Referenz muss
innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein (= VOB-Abnahme). Referenzbeschreibung
des AN ist dem Angebot als Anlage gesondert beizufügen. Aus der Beschreibung der
Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. ? Nachweis:
Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem
Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des
Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des
Auftraggebers. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor,
Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch
Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern. - Eigenerklärung über die in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung
Eignung , Nr. 6 sowie Formblatt F2 Erklärung zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie
über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und
steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer
Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die
Stellvertretung ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. oder eine vergleichbare
Berufsbezeichnung [ Master of Science o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei
Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB
/A). ? Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 7 sowie Formblatt F3
Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal sowie Formblatt F4 Erklärung zu
Verantwortlichen/Ansprechpartnern des Auftragnehmers Sofern das Angebot in die engere
Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung
der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und
deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der
entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der
Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. - Erklärung
der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen
als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt
VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung Zur Prüfung der Eignung des/der
Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des
Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe
vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der
Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des
Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Benennung des/ der
Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in
die engere Wahl kommen, einzufordern.

5.1.10. Zuschlagskriterien

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTYAVWUXV/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTYAVWUXV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTY17TH44KH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllung: 5,0 % der Brutto-Angebotssumme
Gewährleistung: 3,0 % der der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
(vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine Losaufteilung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: siehe Ziffer 6.der BVB WBD

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: ja

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Duisburg - Submissionsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: +49 203283-2980
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: n.lenz@wb-duisburg.de
Telefon: +49 203283-2980
Fax: +49 203283-2883
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: +49 2032833144
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2f5af498-6f8a-40a5-ac1a-53b5aff77396-
01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Sehr geehrte Damen und Herren, die Bindefrist wird
verlängert. alter Termin: 19.03.2025 neuer Termin:25.04.2025 Das Bieteranschreiben wurde
entsprechend geändert und neu hinterlegt. Wir bitten um Beachtung. Alle bisher eingereichten
Angebote behalten ihre Gültigkeit. Gleichwohl können Sie ihr bereits abgegebenes Angebot
zurückziehen und erneut abgeben. Mit freundlichen Grüßen Ihre Submissionsstelle

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 42482251-baab-432f-802f-0090fe6fa15b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/12/2024 09:21:40 (UTC+1)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 245/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/12/2024

Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY17TH44KH
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTYAVWUXV
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTYAVWUXV/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-770540-2024-DEU.txt

 
 
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