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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ströhen - Erhalt und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024121907124189049 / 912234-2024
Veröffentlicht :
19.12.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
06.01.2025
Angebotsabgabe bis :
06.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71420000 - Landschaftsgestaltung
90721100 - Landschaftsschutz
Erhalt und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Landkreis Diepholz - FD 67 Kreisentwicklung
Zu Händen Anna Bartel
Postanschrift Niedersachsenstraße 2
Ort 49356 Diepholz
E-Mail anna.bartel@diepholz.de
URL www.diepholz.de
UST.-ID DE 116 580 563
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7RRBS
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7RRBS/documents
Art und Umfang der Leistung
1. Allgemeines
Im Rahmen der Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung der biologischen Vielfalt" (BiolV) und des Projektes "Umsetzung
von Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt im Oppenweher Moor 2024 - 2026" sollen
Renaturierungsmaßnahmen auf Hochmoorflächen umgesetzt werden. Ziel des Projektes ist es, dass sich wieder eine
hochmoortypische Offenlandschaft bzw. Moorwald mit entsprechenden Wasserständen einstellt. Die Nachhaltigkeit der
Maßnahmen ist durch die Umsetzung von Anstaumaßnahmen zu erhöhen.
2. Flächenbeschreibung
Das Einsatzgebiet erstreckt sich in Niedersachsen im Bereich des Naturschutzgebietes "Oppenweher Moor".
Im Einsatzgebiet ist Gebietsschutz nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie gegeben. Es sind die Vorgaben der
NaturschutzgebietsVerordnung für das NSG HA 043 "Oppenweher Moor" zu beachten. Die Arbeiten finden zumeist auf mit Gehölzen
bestandenen
entwässerten Hochmoorflächen bzw. Moorwald mit unterschiedlich starken Resttorfmächtigkeiten statt. In einzelnen Fällen
kann auch mineralischer Untergrund vorliegen. Auf den Flächen befindet sich teilweise wertvolle Hochmoorvegetation, die
unbedingt zu schützen ist. Die Flächen sind oft feucht bis nass, uneben und können von zugewachsenen Schlitzgräben sowie
alten Handtorfstichen durchzogen sein. In den Flächen muss mit Müllablagerungen und/oder Fremdmaterialien gerechnet werden.
Die Zuwegung erfolgt über Wirtschaftswege, die teilweise nicht ausgebaut sind. In den Flächen selbst sind keine befestigten
Wege vorhanden. Eine Übersicht des Einsatzgebietes finden Sie in der Anlage. Bedingt durch die in Teilen unklare Befahrbarkeit
der Maßnahmenflächen, wird die Einsatztätigkeit durch die Bauleitung vor Ort geprüft und festgelegt. Die Transportwege der
Maschinen zum und vom Einsatzort sowie Rüstzeiten wie Betankung oder Wartungsarbeiten sind im Angebot mit einzukalkulieren.
Es wird dringend empfohlen, dass der Bieter vor der Abgabe seines Angebotes die Örtlichkeiten in Augenschein nimmt und sich
über die Gegebenheiten vor Ort informiert. Mehraufwendungen, die aus der Unkenntnis der Örtlichkeiten resultieren, werden
nicht
vergütet. Für das Anfahren der Moorflächen zur Besichtigung ist eine Betretungserlaubnis notwendig, die beim Landkreis
Diepholz
FD 67 Kreisentwicklung erwirkt werden kann. Auf rechtzeitige Nachfrage (spätestens bis einschließlich 20.12.2024), können
gerne
individuelle Ortsbesichtigungen angeboten werden.
3. Aufgabenspektrum
Mit dieser Ausschreibung soll die Baufeldräumung für Erdarbeiten zur Hochmoorrenaturierung beautragt werden. Die
Baufeldräumung umfasst folgende Arbeiten:
Weidezaun-Rückbau
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BiolV_LKDH_OM_24: Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der
biologischen Vielfalt im Oppenweher Moor 2024 - 2026
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
An einer Grenze zwischen Grünland und Hochmoor sind entlang der Grenzlinie Birken, Faulbaum und Weiden aufgewachsen.
Entlang des Gehölzstreifens verläuft ein Stacheldrahtzaun, der teilweise in den Gehölzstreifen eingewachsen ist. Der
Stacheldrahtzaun muss vollständig abgebaut und entsorgt werden.
Gehölzentfernung
Zur Umsetzung der Wiedervernässungsmaßnahmen müssen die bestehenden Gehölze entfernt werden. Zwischen den ehemaligen
Handtorfstichen werden die Gehölze inkl. Stammfuß und Wurzelanläufen mit Fällgreifer und Forstmulcher je nach Befahrbarkeit
am Schlepper oder an einem Raupenfahrzeug flächig entfernt. Im Bereich der geplanten Verwallungen und Grabenverfüllungen
werden die Gehölze schneisenartig in einer Breite von bis zu 30 m entfernt. Die Maßnahmenkarte für die Baufeldräumung
(siehe
Anlage) zeigt eine Übersicht über die notwendigen Gehölzarbeiten.
Weitere Hinweise
Die Transportwege der Maschinen zum und vom Einsatzort sowie Rüstzeiten wie Betankung oder Wartungsarbeiten sind im
Angebot mit einzukalkulieren. Bei Positionen, die über Stunden abgerechnet werden, gelten die Nettoeinsatzstunden exkl. der
Rüst-, Betankungs-, Wartungs- und Reparaturzeiten.
Etwaige Schäden an den Zuwegungen, die z. B. durch den An- und Abtransport der Maschinen entstehen, sind nach Vorgabe der
Bauleitung durch den Auftragnehmer mit Ende der Arbeiten zu beheben, so dass der Ursprungszustand wiederhergestellt ist.
Die einzusetzenden Maschinen mit Anbaugerät müssen für bodenschonendes Arbeiten auf trockenem bis nassem, moorigem
Untergrund ausgelegt sein.
4. Bauzeiten
Der Ausführungszeitraum ist vom 20.01.2025 bis 28.02.2025 und 01.10.2025 bis 31.10.2026. Bis zum 28.02.2025 müssen
mindestens 60 % der Arbeitseinheiten (AE) erbracht sein. Idealerweise sind die Arbeiten bis einschließlich 28.02.2025
abgeschlossen. Sollte das nicht der Fall sein, ist dafür der zweite angegebene Zeitraum zu nutzen. Wegen der unbeständigen
Witterungsverhältnisse im Winterhalbjahr ist eine kurzfristige Reaktionszeit für den rechtzeitigen Maßnahmenbeginn
notwendig und
auch eine frühzeitige Fertigstellung ist anzustreben. Grund hierfür sind die anzunehmenden steigenden Wasserstände im Moor
hin
zum Jahreswechsel und die damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Maßnahmenumsetzung.
Die Gebiete werden in Teilen durch Kraniche, Kornweihen und Sumpfohreulen als Rast- und Überwinterungsgebiet, insbesondere
als Schlafplatz genutzt. Nach Vorgaben der Bauleitung sind in diesen besonderen Bereichen die Arbeiten erst nach dem
täglichen Schlafplatzausflug (ca. zum Sonnenaufgang) zu beginnen und vor dem täglichen Schlafplatzeinflug (ca. 0,5 Std. vor
Sonnenuntergang) im Gelände zu beenden.
Im Rahmen der von der jeweils zuständigen Jägerschaft gemeldeten jagdlichen Termine, werden in den betroffenen Gebieten die
Arbeiten zur Gebietsberuhigung für ca. eine Woche eingestellt werden.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Oppenweher Moor
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Projektkulisse s. Anlage zum LV
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Ausführungszeitraum ist vom 20.01.2025 bis 28.02.2025 und 01.10.2025 bis
31.10.2026. Bis zum 28.02.2025 müssen mindestens 60 % der Arbeitseinheiten
(AE) erbracht sein.
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 20.01.2025
Ende 31.10.2026
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung
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BiolV_LKDH_OM_24: Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der
biologischen Vielfalt im Oppenweher Moor 2024 - 2026
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Anzahl der Lose: 1
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Baufeldräumung
Erfüllungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung 1.1 Vorbereitende Maßnahmen
1.1.10 Weidezaunrückbau
An einer Grenze zwischen Grünland und Hochmoor sind entlang der Grenzlinie
Birken, Faulbaum und Weiden aufgewachsen. Entlang des Gehölzstreifens
verläuft ein Stacheldrahtzaun, der teilweise eingewachsen ist (siehe Foto). Der
Stacheldrahtzaun muss vollständig abgebaut und ordnungsgemäß entsorgt werden, um
eine darauffolgende Bearbeitung mit dem Forstmulcher zu ermöglichen.
Der Zaun besteht aus mehreren Holzpfosten mit Abstand von ca. 5 m zueinander, an
denen drei Reihen Stacheldraht befestigt sind.
Der Gehölzbestand setzt sich wie folgt zusammen:
Gehölze: Birke, Faulbaum, Weide
Höhe der Gehölze: 1,5-5 m, durchschnittlich 2 m
Breite des Gehölzstreifens: 1 m breit, einreihig, lückig bestanden
Stammdurchmesser: In 130 cm Höhe gemessen 5 cm - 15 cm, durchschnittlich 7 cm
Einzelne Gehölze können in Höhe, Breite und Stammdurchmesser auch stärker
ausfallen.
Die Erschließung erfolgt über einen teilweise befestigten Wirtschaftsweg. Der
Maßnahmenbereich erstreckt sich an der Nord- und Westgrenze einer Grünlandfläche.
Entstehen Schäden am Wirtschaftsweg oder Grünland, müssen diese nach Rücksprache
mit der Bauleitung in geeigneter Weise beseitigt werden. Die Zuwegung ist zu räumen
und sauber zu übergeben.
AE: Laufende Meter (lfdm) Rückbau Stacheldraht
1.2 Gehölzentfernung feucht
Die Maßnahmenflächen sind zumeist unterschiedlich stark mit Gehölzen bewachsen.
Hauptsächlich kommen hier Birken vor. Daneben können Weiden, Faulbaum oder
Spätblühende Traubenkirsche sowie einzelne Eichen und Nadelbäume beigemischt
sein. Der Gehölzbestand kann lückig bis geschlossen sein. Dabei liegen die
Stammdurchmesser der Gehölze üblicherweise zwischen ca. 8 cm und max. 55 cm (in
20 cm Höhe gemessen). Die Höhe der Gehölze liegt zumeist zwischen ca. 4 und 10 m.
Einzelne Gehölze können in Höhe und Stammdurchmesser auch schwächer oder stärker
ausfallen.
Die Arbeiten finden auf mit Gehölzen bestandenen Hochmoorflächen mit unterschiedlich
starken Resttorfmächtigkeiten statt. In einzelnen Fällen kann auch mineralischer
Untergrund vorliegen. Auf einigen Flächen befindet sich teilweise wertvolle
Hochmoorvegetation, die unbedingt zu schützen ist. Die Flächen weisen regelmäßig
feuchte, tlw. auch nasse Bereiche auf (siehe Foto). Sie können uneben und von
zugewachsenen Schlitzgräben sowie alten Handtorfstichen durchzogen sein. Die
Zuwegung erfolgt über Wirtschaftswege, die teilweise nicht ausgebaut sein können. In
den Flächen selbst sind keine befestigten Wege vorhanden.
Entstehen Schäden an Wirtschaftswegen oder kommt es zu Fahrspuren in den
Maßnahmenflächen, müssen diese beseitigt und die Bestandsituation wiederhergestellt
werden. Die Zuwegung ist zu räumen und sauber zu übergeben. Die Maschinen sind
nach Vorgaben der Bauleitung der Bodenfeuchte entsprechend einzusetzen.
Maschinenbeschreibung - Schlepper:
- Ausrüstung von Hinter- und Vorderachse mit Doppelreifen
- Mit Einsatzgewicht Bodendruck maximal 320 g/cm
- Breite der Bereifung mit Doppelreifen einseitig mindestens 110 cm
- Ausrüstung mit Unterbodenplatte
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biologischen Vielfalt im Oppenweher Moor 2024 - 2026
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Maschinenbeschreibung - Raupenbagger:
- Moorlaufwerk (gekröpft/abgeschrägt)
- einseitige Kettenbreite von mindestens 100 cm
- Arbeitsgewicht Maschine mit Anbaugerät von weniger als 20 t
- Mit Einsatzgewicht Bodendruck maximal 220 g/cm
Maschinenbeschreibung - Pistenraupe:
- Moorlaufwerk (gekröpft/abgeschrägt)
- einseitige Kettenbreite von mindestens 100 cm
- Arbeitsgewicht Maschine und Anbaugerät von weniger als 10 t
- Mit Einsatzgewicht Bodendruck maximal 220 g/cm
Maschinenbeschreibung - Rückezug:
- Kettenlaufwerk oder Kettenüberzug
- Bodendruck im beladenen Zustand maximal 320 g/cm
1.2.10 Gehölzentfernung mit Abtransport (ha)
Zur Baufeldräumung für die Erdarbeiten sollen Gehölze mitsamt Stammfuß und
Wurzelanläufen von den Maßnahmenflächen entfernt und an den Rand des
Projektgebiets transportiert werden. Das entfernte Gehölzmaterial geht in den Besitz des
Auftragnehmers über.
Sämtliche, auch die kleineren Gehölze sind dicht über dem Boden abzuschneiden.
Die verbleibende Stubbenlänge darf maximal 20 cm betragen. Das abgeschnittene
Gehölzmaterial ist sauber von der Fläche zu räumen und zu vorher ausgewiesenen
Sammelplätzen am Rand des Projektgebiets zu transportieren (bis zu 1300 m einfache
Strecke). Dort geht es in den Besitz des Auftragnehmers über. Einzelbäume oder
Gehölzgruppen können durch die Bauleitung ausgezeichnet werden und verbleiben im
Gelände.
Danach ist die Maßnahmenfläche mit einer Forstfräse zu bearbeiten. Dabei werden die
Baumstubben mit einer Forstfräse bodeneben heruntergefräst. Gegebenenfalls sind
dazu mehrere Arbeitsdurchgänge notwendig. Einzelne Flächenanteile (z. B. wertvolle
Vegetationsbestände) werden von der Bauleitung ausgezeichnet und sollen dabei
geschont werden. Das Bearbeitungsergebnis muss in den Folgejahren eine maschinelle
Pflege mit einem Standardmulchgerät erlauben. Die Maßnahmenflächen sind frei von
grobem Astwerk zu übergeben.
Arbeitseinheit: Hektar (ha) von Gehölzen inkl. Stammfuß und Wurzelanläufen
freigestellte Fläche, inkl. Materialtransport zum Sammelplatz
1.2.20 Gehölzentfernung mit randlicher Lagerung
Zur Baufeldräumung für die Erdarbeiten sollen Gehölze mitsamt Stammfuß und
Wurzelanläufen von den Maßnahmenflächen entfernt werden. Das anfallende
Stammholz (> 15 cm) wird auf maximal 3 m Länge gesägt und an den Flurstücksrändern
gesammelt (zur Abholung für die jeweiligen Grundstückseigentümer).
Sämtliche, auch die kleineren Gehölze sind dicht über dem Boden abzuschneiden.
Die verbleibende Stubbenlänge darf maximal 20 cm betragen. Das Stammholz ist
sauber von der Fläche zu räumen und zu vorher ausgewiesenen Sammelplätzen
an den Flurstücksrändern zu transportieren (bis zu 300 m einfache Strecke). Das
Kopfholz ist ebenfalls sauber von der Fläche zu räumen und zu vorher ausgewiesenen
Sammelplätzen am Rand des Projektgebiets zu transportieren (bis zu 1300 m einfache
Strecke). Dort geht es in den Besitz des Auftragnehmers über. Einzelbäume oder
Gehölzgruppen können durch die Bauleitung ausgezeichnet werden und verbleiben im
Gelände.
Danach ist die Maßnahmenfläche mit einer Forstfräse zu bearbeiten. Dabei werden die
Baumstubben mit einer Forstfräse bodeneben heruntergefräst. Gegebenenfalls sind
dazu mehrere Arbeitsdurchgänge notwendig. Einzelne Flächenanteile (z. B. wertvolle
Vegetationsbestände) werden von der Bauleitung ausgezeichnet und sollen dabei
geschont werden. Das Bearbeitungsergebnis muss in den Folgejahren eine maschinelle
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biologischen Vielfalt im Oppenweher Moor 2024 - 2026
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Pflege mit einem Standardmulchgerät erlauben. Die Maßnahmenflächen sind frei von
grobem Astwerk zu übergeben.
Arbeitseinheit: Hektar (ha) von Gehölzen inkl. Stammfuß und Wurzelanläufen
freigestellte Fläche, inkl. Materialtransport zum Sammelplatz
1.2.30 Gehölzentfernung mit Abtransport (Std.)
Zur Baufeldräumung für die Erdarbeiten sollen Gehölze mitsamt Stammfuß und
Wurzelanläufen auf der Fläche mit einem Forstmulchgerät zerkleinert werden. Das
Bearbeitungsergebnis muss eine maschinelle Pflege in den Folgejahren mit einem
Standardmulchgerät erlauben. Gegebenenfalls sind dazu mehrere Arbeitsdurchgänge
notwendig. Die Maßnahmenflächen sind frei von grobem Astwerk zu übergeben.
Einzelbäume oder Gehölzgruppen können durch die Bauleitung ausgezeichnet werden
und verbleiben im Gelände.
Arbeitseinheit: Stunden (Std.) Schlepper mit Forstmulchgerät inkl. Bedienung
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Besondere Fachkunde Hochmoor
- Nachweis Maschineneignung (Bodendruck bei Einsatzgewicht aller Maschinen)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 06.01.2025 um 11:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 31.01.2025
Zusätzliche Angabe

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2024/12/107056.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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