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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Waiblingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK4.1 Mittleres Remstal)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025031201451974638 / 161264-2025
Veröffentlicht :
12.03.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2028
Angebotsabgabe bis :
11.04.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Waiblingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße)
Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK4.1 Mittleres Remstal)

2025/S 50/2025 161264

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK4.1 Mittleres Remstal)
OJ S 50/2025 12/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
E-Mail: oepnv@rems-murr-kreis.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-
Kreis (Linienbündel RMK4.1 Mittleres Remstal)
Beschreibung: Das Linienbündel RMK04.1 ist wie folgt zu beschreiben: 217: Buoch
Grunbach Geradstetten Rohrbronn 217A: Schülerverkehr Remshalden
Kennung des Verfahrens: 931f0b4a-9a69-42a4-bb63-41b93b4b2022
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen

2.1.6. Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren

Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch
eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in
den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der

Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und
Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-
Kreis (Linienbündel RMK4.1 Mittleres Remstal)
Beschreibung: Das Linienbündel RMK04.1 ist wie folgt zu beschreiben: 217: Buoch
Grunbach Geradstetten Rohrbronn 217A: Schülerverkehr Remshalden
Interne Kennung: E55573247

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch
und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen,
ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,
überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien
erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie der geforderte Auszug aus dem
Handelsregister sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende
oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht früher als 3 Monate vor dem Ende der Angebotsfrist datiert) beizufügen
(bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des
Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind).
Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%,
Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%,
Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu
15%. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E55573247

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E55573247
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nach Fristablauf nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2025 12:15:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000318
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Stadt: Waiblingen
Postleitzahl: 71332
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt für Öffentlichen Personennahverkehr
E-Mail: oepnv@rems-murr-kreis.de
Telefon: +4971515013183
Internetadresse: https://www.rems-murr-kreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +497219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c373c81f-472e-4d98-b618-982ac25a9f0a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/03/2025 16:43:08 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 50/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/03/2025

Referenzen:
https://www.rems-murr-kreis.de
https://www.subreport.de/E55573247
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-161264-2025-DEU.txt

 
 
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