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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hildesheim - Deutschland Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen Neubau GS Sarstedt - GALABAU Außenanlagen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025041501270059884 / 243976-2025
Veröffentlicht :
15.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
07.05.2025
Angebotsabgabe bis :
15.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45112710 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
DEU-Hildesheim: Deutschland Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für
Grünanlagen Neubau GS Sarstedt - GALABAU Außenanlagen

2025/S 74/2025 243976

Deutschland Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen Neubau GS Sarstedt -
GALABAU Außenanlagen
OJ S 74/2025 15/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim
E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Neubau GS Sarstedt - GALABAU Außenanlagen
Beschreibung: Neubau dritte Grundschule Sarstedt -Gewerk Garten-und Landschaftsbauliche
Arbeiten
Kennung des Verfahrens: 3f26fe6d-2fba-49b5-bbca-4c588eb519fc
Interne Kennung: 2025-071
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Auf der Kassebeerenworth 17
Stadt: Sarstedt
Postleitzahl: 31157
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYT403V2D8 Fragen zur
Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den: Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle Marie-Wagenknecht-Str. 3 31134 Hildesheim E-Mail:
vergabestelle@landkreishildesheim.de zu richten. Anderweitig eingehende mündliche oder
schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet. Wichtiger Hinweis: Angebote oder
Teilnahmeanträge in elektronischer Form sind ausschließlich über die entsprechende Funktion
der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie
Ihr Angebot/Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des
Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der
Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Der

öffentliche Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der
Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige
Registrierung). Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über
Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf
gestellte Fragen. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter
sich in diesem Fall selbständig informieren sollten. Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein
Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne
Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter. Um sicherzustellen, dass alle
eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der
Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots
berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der
Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen
Vergabestelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der
Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrugsbekämpfung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
Korruption: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des

Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss, wenn Unternehmen
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig
ist
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen befindet
sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen
seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.

Schweres berufliches Fehlverhalten: Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach §
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss nach §
124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss
nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss
nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau GS Sarstedt - GALABAU Außenanlagen
Beschreibung: Bei den zu realisierenden Arbeiten handelt es sich um folgende Leistungen: -
Erdarbeiten - Pflanzarbeiten - Wegebauarbeiten - Betonwerksteinarbeiten - Metallbauarbeiten
- Elektroarbeiten - Kunststoffflächen - Markierungsarbeiten - Tiefbauarbeiten für Rigolen und
Regenwasserleitungen - Zaunarbeiten
Interne Kennung: 2025-071

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Auf der Kassebeerenworth 17
Stadt: Sarstedt
Postleitzahl: 31157
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 360 Tage

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Ausführungszeitraum: Mit
der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den
Auftraggeber (§5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen. Die Aufforderung wird voraussichtlich
zum 19. Juni 2025 zugehen. Die Leistung ist innerhalb von 360 Werktage nach Aufforderung
zu erbringen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine
oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung
07-2019

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine
oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung
07-2019

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine
oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung
07-2019

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine
oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung
07-2019

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine
oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung
07-2019

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)

Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YHAYT403V2D8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT403V2D8

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YHAYT403V2D8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: VVB 214 - Besondere Vertragsbedingungen
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Landkreis Hildesheim Kommunalaufsicht
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur

auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Hildesheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Hildesheim

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim
Registrierungsnummer: 03254-0-60
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 103 - Hauptamt
E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de
Telefon: +49 51213091251
Internetadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim Kommunalaufsicht
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Str. 3
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 910 - Kommunalaufsicht
E-Mail: Ulrich.Voss@landkreishildesheim.de
Telefon: +49 51213092231
Internetadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7d446bf0-5394-40b5-bde2-163d80d08af0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/04/2025 10:28:27 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 74/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/04/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT403V2D8
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT403V2D8/documents
https://www.landkreishildesheim.de/
https://www.mw.niedersachsen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-243976-2025-DEU.txt

 
 
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