Titel :
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DEU-Laupheim - Erneuerung der Fulldome-Video-Wiedergabeserver
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025052206454352293 / 954356-2025
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Veröffentlicht :
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22.05.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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13.06.2025
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Angebotsabgabe bis :
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13.06.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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32333300 - Video-Wiedergabegeräte
48820000 - Server
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Erneuerung der Fulldome-Video-Wiedergabeserver im Planetarium Laupheim (Hard- und Software) Volkssternwarte Laupheim
e. V.
Volkssternwarte Laupheim e. V.
Milchstraße 1
88471 Laupheim
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenummer: 2025-02
Verfahrensunterlagen
Erneuerung der
Fulldome-Video-Wiedergabeserver
im Planetarium Laupheim
(Hard- und Software)
Volkssternwarte Laupheim e. V.
Laupheim, 15.05.2025
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Erneuerung der Fulldome-Video-Wiedergabeserver (Hard- und Software)
im Planetarium Laupheim
Verfahrensunterlagen
Vergabenummer: 2025-02
Inhalt
1 Vergabeverfahren 4
1.1 Vergabeart 4
1.2 Losbildung 4
1.3 Zeitplan 4
1.4 Abwicklung des Vergabeverfahrens 4
1.5 Vollständigkeit der Unterlagen 5
1.6 Russland-Sanktionen 5
1.7 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)/Freistellung 6
1.8 Einhaltung der Regelungen des Tariftreue und Mindestlohngesetzes (LMTG) 7
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 8
2.1 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren 8
2.2 Informationen zum Auftraggeber 8
2.2.1 Vertragspartner 8
2.2.2 Kommunikationsadresse für die Ausschreibung 8
2.3 Fristenangaben 9
2.3.1 Frist für die Ausschreibung 9
2.3.2 Angebotsfrist 9
2.3.3 Bindefrist 9
2.4 Einlegung von Rechtsbehelfen 10
2.5 Nichtberücksichtigung des Angebots 11
2.6 Aufhebung des Vergabeverfahrens 11
2.7 Form der Angebote und deren Einreichung 11
2.7.1 Inhalt und Aufbau des Angebotes 11
2.7.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote 13
2.7.3 Nebenangebote/Änderungsvorschläge 14
2.7.4 Vergütung/ Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote 14
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2.8 Bietergemeinschaften 14
2.9 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge) 15
2.10 Eignungsleihe 15
2.11 Doppelbewerbungen 15
2.12 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung 16
2.13 Sprache 16
2.14 Datenschutz 16
3. Wertung der Angebote 17
3.1 Auswahlverfahren 17
3.2 Formale Prüfung 17
3.3 Prüfung der Eignung des Bieters 17
3.3.1 Hinweise für den Nachweis der Eignung bei Bietergemeinschaften und dem Einsatz von Unterauftragnehmern 18
3.3.3.1 Bei Bietergemeinschaften 18
3.3.1.2 Bei Unterauftragnehmern 18
3.3.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 19
3.3.3 Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung 19
3.3.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 19
3.3.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 20
3.3.6 Feststellung der Eignungsanforderungen 21
3.4 Zuschlagskriterien 21
3.4.1 Wertung der Leistungen 21
3.4.2 Anlage 12 Compliance-Matrix 22
4. Anlagen 23
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Verfahrensunterlagen
Vergabenummer: 2025-02
1 Einführung
1.1 Grundlagen
Der Volkssternwarte Laupheim e.V. (VSTW), im Folgenden Auftraggeber genannt be-treibt als gemeinnütziger Verein mit dem
satzungsrechtlichen Vereinszweck der astrono-mischen Volksbildungsarbeit auf größtenteils ehrenamtlicher Basis das
Planetarium im baden-württembergischen Laupheim (PLANETARIUM) mit rund 35.000 Besuchern pro Jahr, sowie eine Sternwarte und
das Schülerforschungszentrum Laupheim.
Im Rahmen Realisierung des Projektes Forum der Astronomie wird der Verein als Auf-traggeber (AG) zusätzliche Räumlichkeiten
an das Planetarium anbauen und ausstatten, die unter anderem zusätzliche Ausstellungsflächen, ein Schülerlabor für ein
Schülerfor-schungszentrum und generelle Verkehrsfläche umfassen. Außerdem werden im Projekt Forum der Astronomie Teile der
Planetariumstechnik erneuert und zukunftsfähig ge-macht. Diese Erneuerung der Planetariumstechnik werden mit dieser
Ausschreibung ver-geben.
1.2 Zielsetzung
In diesem Projekt geht es um die Erneuerung für die der Fulldomevideoanlage des Pla-netariums und damit im Wesentlichen um
folgende, vom Auftragnehmer (AN) zu erbrin-gende Leistungen:
Ersetzung des aktuellen PowerDome-Clusters, der aus einem Master, zwei Client-Rech-nern und einem Netzwerkspeicher besteht. Das
neue Computersystem steuert ein Velvet Duo Fulldome-Projektions-System von ZEISS. Das neue System wird im zentralen
Gerä-teraum (ZGR) des Planetariums verbaut. Dort sind ServerRacks und USVs vorhanden. Im ZGR erfolgt auch die Übergabe an das
Videosystem. Das neue System umfasst so-wohl Hardware als auch Software.
Der Kostenrahmen in Höhe von 100.000 Euro brutto muss eingehalten werden
Die neue Fulldome-Videoanlage umfasst drei grundlegende Module (d.h. Funktionalitä-ten):
Fulldome-Playout: Medienwiedergabe von Bild-, Audio- und Videodaten. Das System muss das bestehende Velvet
Duo-Projektionssystem mit 3K-Fulldome-Video bei einer Bildwiederholungsrate von 60 fps bespielen können. Das Wiedergabesystem
muss dabei
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Slicing und Edge-Blending unterstützen. Hauptsächlich dient das Playout-Modul zur Wie-dergabe vorproduzierter Inhalte wie
Planetariumsshows.
2D-Planetarium: Echtzeit-Darstellung des terrestrischen Sternenhimmels, einschließlich der Objekte des Sonnensystems wie Mond
und Planeten. Zudem müssen astronomische Skalen (Himmelsäquator, Ekliptik, Meridian etc.) sowie Sternbilder sowohl in
klassischer Liniengrafik als auch in künstlerischer Darstellung visualisiert werden können. Idealer-weise lässt sich dieses
Modul mit dem vorhandenen Sternprojektor ZEISS ZKP4 synchro-nisieren. Die grafische Darstellung muss in Echtzeit erfolgen und
außer auf der Kuppel auch auf einem Vorschau-Bildschirm im Fulldome-Format ausgegeben werden, sodass eine Live-Bedienung
möglich ist.
3D-Planetarium: Interaktive Navigation durch das Universum von der Erde bis zu den entferntesten Galaxien. Das Modul muss
aktuelle astronomische Datensätze enthalten und eine Echtzeit-Darstellung ermöglichen. Die Ausgabe erfolgt außer auf der
Kuppel auch auf einem Vorschau-Bildschirm im Fulldome-Format, sodass eine Live-Bedienung möglich ist. Darüber hinaus soll das
System so ausgelegt sein, dass es kontinuierlich auf dem neuesten Stand gehalten werden kann: Sobald neue wissenschaftliche
Erkenntnisse oder aktualisierte Datensätze vorliegen, müssen diese problemlos in das System einge-pflegt werden können. Dies
stellt sicher, dass alle Darstellungen und Inhalte stets dem aktuellen Forschungsstand entsprechen.
Das System sollte eine Software-Lösung bieten, in der alle drei Module zusammenge-fasst sind. Dies ermöglicht ein schnelles
Wechseln zwischen den Modi, idealerweise ohne sichtbares Umschalten, sodass sie in einer Veranstaltung nacheinander oder sogar
gleichzeitig genutzt werden können. Das 2D-Planetarium und das 3D-Planetarium sollten sich idealerweise kombinieren lassen
oder in einem Modul zusammengeführt werden, das beide Anforderungen erfüllt.
Die Hardware zur Ausführung der beschriebenen Softwarefunktionen ist als Teil des Sys-tems mit anzubieten und zu integrieren.
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2 Vergabeverfahren
2.1 Vergabeart
Die Vergabe erfolgt in Form einer öffentlichen Ausschreibung nach 8 Abs. 1 und 2 i.V.m. 9 der Verfahrensordnung für die
Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte vom 2. Februar 2017
(Unterschwellenvergabeordnung UVgO).
2.2 Losbildung
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass Hard- und Softwarekomponenten eine vom Hersteller aufeinander abgestimmte
und getestete Einheit bilden.
Aus diesem Grund wird der Auftrag als Gesamtleistung vergeben.
2.3 Zeitplan für die Ausschreibung
Dem weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens liegt folgende Zeitplanung zugrunde:
15.05.2025
Veröffentlichung der Ausschreibung
04.06.2025, 12:00 Uhr
Einreichen von Bieterfragen
06.06.2025
Beantwortung der Bieterfragen bis
13.06.2025, 12:00 Uhr
Frist zur elektronischen Einreichung der
Angebote
24.6.2025
Geplante Zuschlagserteilung
31.07.2025
Bindefrist
30.06. 15.07.2025
Zeitrahmen für Kick-Off Meeting inkl. Festlegung des genauen Zeitplans der Leistungserbringung
10.10.2025
Leistungserbringung und Abnahme
2.4 Abwicklung des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der abakus Consulting GmbH abgewickelt.
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https://it-vergabe.eu/vergabe/vorgaben/60125ab8f917b5ae93ccb1571a09557a
Folgende Verfahrenspunkte sind in die elektronische Abwicklung der Ausschreibung einbezogen:
Bereitstellung der Vergabeunterlagen und aller Anlagen für den Bieter zum Download
Bereitstellen von Informationsschreiben mit Fragen der Bieter und zugehörigen Antworten
Bereitstellung von wichtigen Informationen zu den Verfahrens- und Vertragsunterlegen oder zum Ablauf des Vergabeverfahrens
Hochladen der Angebote nebst Anlagen und Nachweisen zur angegebenen Angebotsfrist unter folgendem Link:
https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/60125ab8f917b5ae93ccb1571a09557a
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter gehalten sind, sich selbst laufend über den aktuellen Stand des
Vergabeverfahrens und die veröffentlichten Informationsschreiben über den in der Angebotsphase mitgeteilten Link zur
Veröffentlichung zu informieren (Holschuld).
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
2.5 Vollständigkeit der Unterlagen und Unklarheiten
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Gibt es
Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber in Form einer Bieterfrage (siehe
Kapitel 2.2.2) unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.
2.6 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)/ Freistellung
Der Bieter verpflichtet sich, im Falle des Zuschlags und dann als Auftragnehmer, die nachfolgenden Vorgaben einzuhalten.
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1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der beauftragten Leistung
mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das durch das Mindestlohngesetz (MiLoG)
oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
in der jeweils geltenden Fassung unterfällt oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt ist.
2. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer
ist zudem verpflichtet dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Verleihbetriebe und Unterauftragnehmer sowie die von
Unterauftragnehmern eingesetzten weiteren Unterauftragnehmer, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung von
Mindestentgelten einhalten.
3. Im begründeten Ausnahmefall etwa bei nachgewiesenen oder wahrscheinlichen Verstößen des Auftragnehmers gegen die
Verpflichtung aus dieser Vereinbarung kann der Auftraggeber geeignete Nachweise (z.B. Lohnabrechnungen, Zollanmeldungen etc.)
verlangen.
4. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die
aus der Verletzung der Pflichten aus dem MiLoG oder AEntG durch den Auftragnehmer und/oder den von ihm beauftragten
Verleiher/Unterauftragnehmer bzw. dessen Unterauftragnehmer resultieren. Hierunter fallen u.a. Forderungen der eigenen
Arbeitnehmer des Auftragnehmers, Forderungen der Arbeitnehmer weiterer Unterauftragnehmer sowie beauftragter Verleihbetriebe,
behördliche Forderungen wie z.B. Bußgelder, Ansprüche von Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden, behördlich
erteilte Auflagen als auch hiermit zusammenhängende Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.
5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn gegenüber dem
Auftragnehmer Ansprüche eigener Arbeitnehmer oder vom Auftragnehmer eingesetzter Unterauftragnehmer geltend gemacht werden,
sofern diese Ansprüche im Zusammenhang mit dem MiLoG oder AEntG stehen oder wenn gegen den Auftragnehmer ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden ist, das im Zusammenhang mit den vorgenannten Gesetzen steht.
6. Für den Fall des Verstoßes gegen die Pflichten aus dem MiLoG oder AEntG sowie für den Fall der Nichterfüllung der
vorgenannten Pflichten durch den Auftragnehmer oder
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Vergabenummer: 2025-02
durch ein von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder durch ein vom Unterauftragnehmer weiteren eingesetzten
Unterauftragnehmer, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen berechtigt.
2.7 Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind
einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie deren Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen müssen die gemäß 4
Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage 06 - Verpflichtungserklärung zum
Mindestentgelt (LTMG)) mit ihrem Angebot (Anlage 01) abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts entsprechend
den Vorgaben des LTMG nur dann nicht abgegeben werden muss, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat
beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern
auszuführen. Entsprechendes gilt, sofern der Bieter beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die
Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat
beschäftigt sind.
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3 Gesetzliche Rahmenbedingungen
3.1 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren
Der Auftraggeber hält sich strikt an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Angebotsabgabe übermittelten perso-nenbezogenen Daten werden ausschließlich in
Zusammenhang mit diesem Verfahren sowie in Vorbereitung und zur Erfüllung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf Grundlage der
DSGVO und der UVgO verarbeitet.
Die übermittelten Unterlagen oder die in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellten Anfragen und die darin enthaltenen
personenbezogenen Daten werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zum Nachweis der ordnungsgemäßen
Durch-führung des Verfahrens gespeichert.
3.2 Informationen zum Auftraggeber
3.2.1 Vertragspartner
Auftraggeber und Vertragspartner für den abzuschließenden Vertrag ist:
Volkssternwarte Laupheim e. V.
Milchstraße 1
88471 Laupheim
3.2.2 Kommunikationsadresse für die Ausschreibung
Die Adresse zur schriftlichen Kommunikation im Vergabeverfahren, insbesondere zum Einreichen von Fragen, die mit der
Ausschreibung im Zusammenhang stehen, in den Angebotsphasen ist:
E-Mail: bieterfrage@abakus-consulting.org
3.3 Fristenangaben
3.3.1 Frist für Fragen zur Ausschreibung
Fragen der Bieter können bis spätestens
Mittwoch, 04.06.2025, 12:00 Uhr
an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.
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Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden Bestandteil
des Verfahrens und in anonymisierter Form über die angegebene Vergabeplattform über folgenden Link:
https://it-vergabe.eu/vergabe/vorgaben/60125ab8f917b5ae93ccb1571a09557a
bis spätestens zum
Freitag, 06.06.2025
veröffentlicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Bietern Informationen über Fragen, Antworten, Änderungen der
Vergabeunterlagen oder Terminverschiebungen nicht automatisch zur Verfügung gestellt werden. Es obliegt dem Bieter selbst,
sich entsprechend über die angegebene Vergabeplattform zu informieren (Holschuld).
3.3.2 Angebotsfrist
Die Angebote müssen einschließlich aller geforderten Erklärungen und Nachweise in elektronischer Form (vgl. Kapitel 3.6.1)
bis spätestens:
Freitag, 13.06.2025, 12:00 Uhr
über die angegebene Vergabeplattform
https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/60125ab8f917b5ae93ccb1571a09557a
hochgeladen werden.
Der Bieter trägt selbst Sorge dafür, dass er mit dem Upload seiner Angebotsunterlagen rechtzeitig beginnt.
3.3.3 Bindefrist
Die Gültigkeit des Angebots hat sich mindestens bis einschließlich
Donnerstag, 31.07.2025
zu erstrecken.
3.4 Nichtberücksichtigung des Angebots
Über die Ablehnung des Angebots werden die Bieter nach Zuschlagserteilung gem. 46 Abs. 1 UVgO informiert.
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3.5 Aufhebung des Vergabeverfahrens
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des 48 UVgO die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. In diesem Fall
erfolgt eine entsprechende Information.
3.6 Form der Angebote und deren Einreichung
Das Angebot muss über den elektronischen Submissionsbriefkasten des Auftraggebers (siehe Kapitel 2.4) spätestens zur in
Kapitel 3.3.2 angegebenen Angebotsfrist eingereicht werden.
3.6.1 Inhalt und Aufbau des Angebots
Das Angebot muss in folgender Hauptstruktur erstellt und vorgelegt werden:
1.
Angebotsschreiben (Anlage 01)
Die Anlage 01 - Angebotsschreiben muss ausgefüllt dem Angebot beigelegt werden. Der Bevollmächtigte für die Angebotsabgabe
muss, wie gefordert, angegeben sein. Ebenso muss eine E-Mail-Adresse des bevollmächtigten Erklärenden eingetragen sein.
2.
Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 02)
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich die Anlage 02 Erklärung der Bieterge-meinschaften ausgefüllt einzureichen.
3.
Erklärungen zum Einsatz von Nachunternehmern (Anlage 03)
Sofern Bieter beabsichtigen, Leistungen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen oder sich zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), muss zusätzlich die
Anlage 03 Erklärung zu Nachunternehmern eingereicht werden. Zudem muss von jedem Unterauftragnehmer die ausgefüllte Anlage
04 Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens eingereicht werden.
4.
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 05)
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
zur Eignung (Anlage 05) muss vollständig ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
5.
Verpflichtungserklärung LTMG (Anlage 06)
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Die Verpflichtungserklärung Anlage 06 - Verpflichtungserklärung zum Mindestent-gelt (LTMG) muss vollständig ausgefüllt mit
dem Angebot eingereicht werden.
6.
Beantwortung der Eignungsanforderungen
Die in Kapitel 4.34.3 gestellten Anforderungen an die Eignung eines Bieters sind in allen Punkten, wie gefordert, darzulegen.
Die geforderten Nachweise, Bescheini-gungen etc. zur
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. Kapitel 4.3.3)
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 4.3.4)
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 4.3.5)
müssen dem Angebot beigelegt sein.
7.
Anlage 10 - Compliance-Matrix
In Anlage 10 - Compliance-Matrix müssen die beschreibbaren Zellen vollständig ausgefüllt werden, alle geforderten Angaben
sind einzutragen.
Insbesondere ist zu bestätigen, dass alle mit muss und darf nicht formulierten Anforderungen (A-Kriterien) ohne
Einschränkungen erfüllt werden.
Die in der Compliance-Matrix gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil.
Beim Ausfüllen der Anlage 10 Compliance-Matrix an den vorgesehenen Stellen ist außerdem Folgendes zu beachten:
Die Antworten sollen sich ausschließlich auf die geforderten Leistungen beziehen.
Hinweise und Erläuterungen sind, falls der Platz nicht ausreichend ist, mit dem Verweis auf die zugehörige Anlage auf einem
Beiblatt abzufassen.
Möglicherweise geforderte Unterlagen sind als Anlagen mit bezugnehmender Kennzeichnung beizufügen.
Anlage 10 Compliance-Matrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Eine Abänderung der vorgegebenen Texte ist unzulässig
und führt nach 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebots.
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8.
Anlage A Preisblatt
Der Bieter trägt in Anlage A -Preisblatt in Spalte B jeweils ein, welchen Geräte- bzw. Softwarekomponenten er anbietet und
trägt hierzu, wie gefordert, in den bearbeitbaren Zellen die geforderten Angaben bzw. Preis ein.
Der Gesamtpreis errechnet sich automatisch. Der Gesamtpreis brutto ist in das Angebotsschreiben (Anlage 01) zu übertragen.
Die Preisangaben im Preisblatt müssen in Euro (inkl. Steuern) beziffert werden. Die Preise müssen jeweils die geforderten
Leistungen und alle für die Leistungserbringung notwendigen Materialien beinhalten.
Hinweis:
Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch Fördermittel der Deutsche Raumfahrtagentur im DLR. Vor diesem Hintergrund stehen
dem Auftraggeber maximal 100.000 brutto zur Verfügung. Dieser Kostenrahmen ist einzuhalten.
Unvollständige Preisangaben oder Abweichungen zwischen dem Angebotsschreiben (Anlage 01) und dem Preisblatt können zum
Ausschluss des Angebots führen.
Eine Abänderung der vorgegebenen Texte ist unzulässig und führt nach 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebots.
Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringende Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine
Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt
werden (gemäß 44 UVgO).
3.6.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder
geändert werden, indem der Bieter ein neues, voll-ständiges Angebot nebst allen zugehörigen Nachweisen und Erklärungen (mit
einer Ver-sionskennung versehen, z.B. V1, V2, V3 o.ä.) elektronisch einreicht. Hierdurch verliert das zuvor eingereichte
Angebot seine Gültigkeit. Es gilt ausschließlich das zuletzt hoch-geladene Angebot.
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Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müssen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar
sein.
Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die auf anderem Wege bei der aus-schreibenden Stelle eingehen, werden nicht
berücksichtigt.
Sollte ein Bieter sein Angebot zurückziehen wollen, so ist die Vergabestelle hierüber per E-Mail unter Bezugnahme auf das
Aktenzeichen zu informieren. Die Vergabestelle wird in diesem Fall das Angebot löschen.
3.6.3 Mehrere Hauptangebote
Der Bieter kann mehrere Angebote einreichen.
3.6.4 Vergütung/ Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes
verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.
3.7 Bietergemeinschaften
Angebote von Bietergemeinschaften, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur
Berücksichtigung, wenn
im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt ist,
sich die Mitglieder der Bietergemeinschaften für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten
diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften eigenhändig und in Textform signierte, gesonderte
Erklärung bestätigt werden (siehe Anlage 02 - Erklärung der Bietergemeinschaft).
In diesem Zusammenhang sind alle an dieser Bietergemeinschaften beteiligten Firmen und die für die einzelnen Firmen jeweils
handelnde Person zwingend zu benennen.
Die Bildung einer Bietergemeinschaften oder Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der
Angebotsfrist nicht mehr zulässig.
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3.8 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge)
Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann Teile von Leistungen von anderen Unternehmen ausführen lassen
(Unterauftragnehmer). Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei
der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zu bedienen, ist bereits mit dem Angebot anzugeben, für welche
Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (siehe Anlage 03 Erklärung
Nachunternehmer). Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden
kann.
3.9 Eignungsleihe
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/ oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmer in Anspruch, sind die Kontaktdaten dieser Unternehmen Anlage 07 Erklärung zur
Eignungsleihe und die in Kapitel 4.3 genannten Nachweise und Erklärungen von diesen anderen Unternehmen bereits mit dem
Angebot vorzulegen.
Das im Angebot benannte Unternehmen darf bis zur Auftragsvergabe nicht mehr ausgetauscht werden, wenn es eignungsrelevante
Leistungen übernimmt.
Nach Auftragsvergabe ist der Austausch von Unterauftragnehmern nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
3.10 Doppelbewerbungen
Angebote von Bietern, die wesentliche Leistungen in einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer anderer Bieter oder
als Lieferant anderer Bieter erbringen, sind un-zulässig. Als wesentliche Leistungen werden solche Leistungen verstanden,
deren Art und Umfang die Kalkulation eines Angebots so beeinflussen können, dass von einer Beeinflussung des Wettbewerbs
ausgegangen werden kann. In diesem Fall ist bereits mit dem Angebot der Beweis zu erbringen, dass keine
wettbewerbsverfälschende Bie-terkonstellation vorliegt.
3.11 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
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Vergabenummer: 2025-02
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über die
Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise und sonstige Preis- und Vertragsbestandteile, soweit sie
unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen.
3.12 Sprache
Die Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch. Ausnahmsweise sind in englischer Sprache Angaben und Erklärungen des Bieters
in den Verfahrensunterlagen zugelassen, sofern der Bieter glaubhaft versichert, dass ihm oder einem von ihm Beauftragen die
Abgabe von Angaben und Erklärungen in deutscher Sprache nicht möglich ist.
Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache gefasst sind (z.B. Bescheinigungen ausländischer
Behörden) behält sich der Auftraggeber vor, den Bieter zur Vorlage von beglaubigten Übersetzungen anzufordern.
Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeitenden und ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer
müssen die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrschen, der eine reibungslose
Auftragsabwicklung garantiert.
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Verfahrensunterlagen
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4 Wertung der Angebote
Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter die Festlegungen und Anforderungen aus diesem Kapitel.
4.1 Auswahlverfahren
Die Prüfung der Angebote wird nach den im nachfolgenden Kapitel dargestellten forma-len Kriterien vorgenommen. Angebote, die
eines der A-Kriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Ist die formale Prüfung positiv abgeschlossen, werden die verbleibenden Angebote hin-sichtlich der Leistung (vgl.
Vertragsunterlage) überprüft. Anhand dieser ermittelt der Auf-traggeber das wirtschaftlichste Angebot gemäß der
Beschreibung in Kapitel 4.4.
4.2 Formale Prüfung
Alle Angebote werden anhand folgender Ausschlusskriterien formal geprüft: Prüfungsthemen Kriterium Form- und fristgerechter
Eingang des Angebots ( 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO) A Das Angebot enthält die geforderten oder ggf. nachgeforderten Unterlagen ( 42
Abs. 1 Nr. 2 UVgO) A Es wurden keine Änderungen oder Ergänzungen an Verfahrens- und Vertrags-unterlagen vorgenommen ( 42 Abs.
1 Nr.4 UVgO) A Das Angebot enthält alle erforderlichen Preisangaben ( 42 Abs. 1 Nr. 5 UVgO) A
4.3 Prüfung der Eignung des Bieters
Die Bieter müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Unternehmen sein, welche die geforderten Leistungen erbringen
können. Die Bieter müssen ihre Eignung durch Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß den in den
nachfolgenden Unterkapiteln beschriebenen Eignungsanforderungen belegen.
Zur Prüfung der Eignung werden folgende Arten von Kriterien verwendet:
A-Kriterien
Ausschlusskriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
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Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Antrags alle geforderten Nachweise und Er-klärungen abgeben (vgl. auch Kapitel
2.6.1) sowie Anlage 10 - Liste der geforderten Nachweise).
4.3.1 Hinweise für den Nachweis der Eignung bei Bietergemeinschaften und dem Einsatz von Unterauftragnehmern
4.3.1.1 Bei Bietergemeinschaften
Mit Abgabe des Angebotes müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorlegen:
Anlage 05 Eigenerklärung zu Eignung
Anlage 06 Verpflichtungserklärung zum LTMG
Zusätzlich müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die in Kapitel 4.3.4 ge-forderten Nachweise für die
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vor-gelegt werden.
Die in Kapitel 4.3.5 geforderten Nachweise zur Technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit können getrennt nach
Aufteilung der jeweils zu erbringenden Leis-tungsanteile innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Es wird
aus-drücklich auf Kapitel 2.7 verwiesen.
4.3.1.2 Bei Unterauftragnehmern
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise für den
Unterauftragnehmer vorlegen:
Anlage 05 Eigenerklärung zur Eignung
Anlage 06 Verpflichtungserklärung zum LTMG sofern nicht in Anlage 03 Erklärung Unterauftragnehmer enthalten.
Die geforderten Nachweise in Kapitel 4.3.5 zur Technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit müssen vom Bieter für die
geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8 vorgelegt werden.
Erfüllt der Anbieter oder die Bietergemeinschaft nicht sämtliche Eignungsvoraussetzungen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit und beabsichtigt er, deswegen die
Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, 34 UVgO) in
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Anspruch zu nehmen, sind die Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
4.3.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß 35 UVgO ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 05 -
Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit zugleich mit dem Angebot einzureichen.
4.3.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden:
A2.1 - Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug) nicht älter als 1 Jahr
4.3.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebspflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungs-summen:
Für Sach- und Personenschäden bis zu 2.000.000 je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen
angepasst werden
4.3.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Un-terlagen vorgelegt werden:
A4.1 - Nennung und kurze Beschreibung von 3 Referenzprojekten für durchgeführte, vergleichbare Projekte mit abgeschlossenen
Leistungen. Die Referenzen müssen ein vergleichbares oder höheres Auftragsvolumen haben und in Planetarien mit einem
Kup-peldurchmesser von 10 Metern oder mehr erfolgt sein. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Die Referenzen müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:
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Angabe des Referenzgebers
Angabe des Ansprechpartners der Referenzgebers
Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
Prägnante Beschreibung des Projektes sowie der vom Auftragnehmer er-brachten Leistungen.
Hierzu ist ausschließlich die Anlage 08 - Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Hinweis für Eignungsnachweise mit personenbezogenen Daten:
Soweit die notwendigen Informationen für die in der Eignung ggf. geforderten personenbezogenen Daten nicht, wie gefordert, zur
Verfügung gestellt werden, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Es müssen sowohl der Referenzgeber als auch der
Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten angegeben werden.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht und wird nicht berücksichtigt.
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem
vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
4.3.6 Feststellung der Eignung
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit dem Angebot alle geforderten Nachweise einreicht und diese den oben
dargestellten Mindestanforderungen entsprechen.
4.4 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt.
Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Ver-hältnis erhält den Zuschlag ( 127 GWB, 43 Abs. 2 UVgO).
4.4.1 Wertung der Leistung
Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet:
A-Kriterien
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Ausschlusskriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
B-Kriterien
Bewertungskriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswer-tung ein.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt.
Zunächst überprüft der Auftraggeber, ob die eingegangenen Angebote alle A-Kriterien erfüllen. Danach erfolgt die Wertung
aller Angebote hinsichtlich der mit B gekennzeichneten Leistungspunkte der Anlage 10 Compliance-Matrix.
Diese Bewertung wird von einem Gremium durchgeführt, das sich wie folgt zusammensetzt:
einem Vertreter des Arbeitsgebiets Planetariumsbetrieb
einem Vertreter des Arbeitsgebiets Planetariumstechnik
einem Vertreter des Arbeitsgebiets Planetariumsproduktion sowie
einem Mitglied des Vorstandes
Die Mitglieder des Bewertungsgremiums bewerten die Angebote jedes für sich. Aus den Bewertungen der einzelnen Mitglieder wird
zu jedem Leistungsgegenstand der Durchschnitt gebildet; die Durchschnitte zu allen Leistungsgegenständen werden aufaddiert und
bilden die Gesamtsumme der Leistungspunkte (x 10000).
Sodann erfolgt die Gesamtbewertung durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der Einfachen Richtwertmethode
gemäß UfAB 2018.
Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
Z 10.000
Es erfolgt eine Rundung bis zur dritten Nachkommastelle. Das Angebot mit der besten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
4.4.2 Anlage 10 - Compliance-Matrix
Den einzelnen mit B gekennzeichneten Bewertungsfragen wird eine maximal erreich-bare Leistungspunktzahl (LP) von 50 Punkten
zugeordnet. Zur besseren Skalierung der Angebote werden die erreichten Leistungspunkte mit der Zahl 10000 multipliziert.
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Die Bewertungsfragen und die Angabe der maximal erreichbaren Leistungspunkte sind in Anlage 10 - Compliance-Matrix transparent
dargestellt.
Der Bieter muss in allen beschreibbaren Zellen seine Eintragungen zu den definierten Bewertungskriterien eintragen. Sofern der
Platz nicht ausreicht, sind die Angaben in einer separaten Anlage unter Bezugnahme auf das jeweilige Bewertungskriterium
ein-zutragen.
Fehlende Angaben zu den Bewertungskriterien werden nicht nachgefordert und mit 0 Punkten bewertet.
Des Weiteren hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot Folgendes zur Verfügung zu stellen:
detaillierte Systembeschreibung
Komponentendiagramm und Angaben zur Höheneinheit der Hardware
4.4.3 Teststellung
Die Bieter, deren Angebote für einen Zuschlag in Betracht kommen, müssen vor Zu-schlagserteilung im Rahmen einer sog.
Teststellung entweder durch Zurverfügungstellung eines Download-Links oder durch Zusendung eines Datenträgers (USB-Stick,
Festplatte) fol-gendes zur Verfügung stellen:
Fulldome Show-Reel zur Qualitätsbeurteilung im H264 Codec
FullHD Show-Reel zur Beurteilung der Bedingung
FullHD Show-Reel zur Beurteilung der Integration der einzelnen Module (Playout, 2D und 3D Planetarium)
Die Teststellung wird vergleichend bewertet.
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5 Anlagen
Anlage 01 - Angebotsschreiben
Anlage 02 - Erklärung der Bietergemeinschaften
Anlage 03 - Erklärung zu Nachunternehmern
Anlage 04 - Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
Anlage 05 - Eigenerklärung zur Eignung
Anlage 06 - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)
Anlage 07 - Erklärung zur Eignungsleihe
Anlage 08 - Referenztemplate
Anlage 09 - Liste der geforderten Nachweise
Anlage 10 - Compliance-Matrix
Anlage 11 - Technik_Planetarium_Laupheim_Skizze.pdf
Anlage 12 - EVB-IT Systemlieferungsvertrag
Anlage 13 - EVB-IT Systemlieferung AGB
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Volkssternwarte-Laupheim-e-V/2025/05/6040868.html
Data Acquisition via: p8000000
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