Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Gefrees - Trinkwasserversorgung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025052206462252537 / 954619-2025
Veröffentlicht :
22.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
22.06.2025
Angebotsabgabe bis :
22.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
65111000 - Trinkwasserversorgung
Trinkwasserversorgung
I.1 Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name Stadt Gefrees
Straße Hauptstr. 22
PLZ, Ort 95482 Gefrees
Telefon +49 925496311 Fax +49 925496336
E-Mail johannes.bach@gefrees.bayern.de Internet www.staatsanzeiger-eservices.de
nähere Auskünfte und Auskünfte zur Anforderung von Unterlagen
oder Download unter www.staatsanzeiger-eservices.de
II.1.1 Bezeichnung des Auftrages
Betriebsführung Trinkwasserversorgung
Lieferleistung
II.1.2 Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Planung und Ausführung von Bauleistungen
Ort der Ausführung
Stadt Gefrees
VHB|VHL|VHF Bayern - Stand April 2016 1 von 1
Vergabenummer
Bauleistungen durch Dritte
Dienstleistung
Architekten- und Ingenieurleistungen
II.1.3 Zusätzliche Angaben
Die Stadt Gefrees sucht einen Unternehmer der die technische Betriebsführung der städtischen Trinkwasserversorgung
übernimmt.
Die Wasserversorgung des Gemeindegebiets ist für die AG als bayerische Kommune eine Pflichtaufgabe des eigenen
Wirkungskreises (Art. 7, 57 BayGO).
Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu
gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungs-netz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird,
soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und
Geografie, verhältnismäßig ist.
Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig und soweit möglich aus ortsnahen Wasservorkommen zu
decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zu einem sorgsamen Umgang mit dem, für die Versorgung des Gemeindegebiets zur
Verfügung stehenden Wassers. Sie halten insbe-sondere die Wasserverluste in ihren Einrichtungen gering und informieren die
Endverbraucher über Maßnahmen zur Einsparung von Wasser unter Beachtung der hygienischen Anforderungen.

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/baysol/2025/05/312364.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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