Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Düsseldorf - Deutschland Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Wassenberg -Glasreinigung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025052300373953067 / 332812-2025
Veröffentlicht :
23.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2028
Angebotsabgabe bis :
16.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90911000 - Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
90911300 - Fensterreinigung
DEU-Düsseldorf: Deutschland Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Wassenberg -Glasreinigung

2025/S 99/2025 332812

Deutschland Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Wassenberg - Glasreinigung
OJ S 99/2025 23/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wassenberg
E-Mail: hilgers@wassenberg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Wassenberg - Glasreinigung
Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung
Kennung des Verfahrens: 56cead47-2861-417b-b951-a7741b605d23
Interne Kennung: 54 25-076_G/SR
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Wassenberg
Postleitzahl: 41849
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte
zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 30.06. + 01. + 02. + 03.07.2025 statt. Sie
ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 25.05.2025 für zwei
der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend
mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Näheres siehe Vergabeunterlagen

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen/Einwändungen müssen bis 04.07.2025 beim Vergabeportal
eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www. subreport.de/
unter https://www.subreport.de/E47246724 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-
Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -
dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die
Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen
die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die
Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten,müssen damit rechnen, dass sie keine

Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der
Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine
ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der
Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten,
die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich
über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen
unverzüglich, spätestens bis zum oben genannten Zeitpunkt bei der zuvor genannten
Plattform eingegangen sein. Die Vergabestelle ist in der Zeit vom 28.05.2025 ab 12:00 Uhr bis
zum 02.06.2025 bis 08:00 Uhr und in der Zeit vom 18.06.2025 12:00 Uhr bis zum 23.06.2025
bis 08:00 Uhr nicht erreichbar. Nachrichten werden in dieser Zeit nicht gelesen oder bearbeitet
Fragen und Anmerkungen werden in diesem Zeitraum nicht gelesen und nicht bearbeitet. Die
Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag
von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor
genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion
der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.Der
Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung
im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers
anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber
einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass
der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter
aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom
Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten
Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der
Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe
führen zum Ausschluss des Angebotes. Einhaltung des vergabespezifischen
Mindestlohns nach § 2 TVgG. Bei der Auftragsausführung sind die besonderen
Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer
konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Der Auftraggeber behält
sich gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 3 VgV für den Fall, dass der zunächst beauftragte
Auftragnehmer innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsbeginn ausfällt oder das
Vertragsverhältnis endet (z. B. durch Kündigung oder sonstige Beendigungsgründe) vor, den
im Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter auf Grundlage seines Angebotes mit der
Leistungserbringung zu beauftragen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schweres berufliches Fehlverhalten: Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu:
Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs

(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§
333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3)
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine

Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) §
21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los A Glas- und Rahmenreinigung
Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung in diversen Liegenschaften mit ca. 9.000 m²
Glasfläche
Interne Kennung: LOT-0001 54 25 076_G

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zweimalig um jeweils 12 Monate

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Wassenberg
Postleitzahl: 41849
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag
in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgabe
und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung
(EU) 2022/576 Beschreibung: aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über
den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern
und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger
gem. Verordnung (EU) 2022/576

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder
geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren
Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang
durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum
Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben
enthalten: - Auftraggeber -Glasreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten -
Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - Rechnungswert in Euro und Mindestwerte an
Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu
entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Der Auftraggeber behält sich vor
die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung
ist: Der Name und eine Emailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird
im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per Email, zur Bestätigung der
Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht
innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung
ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der
Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen.
Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu
verwenden. - Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres
siehe Vergabeunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der
Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter
Preisblatt (in Euro) hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte
des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten wie zum
Beispiel auch eventueller Rüst- und Wegezeiten, Genehmigungen etc), zusammen.
Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle
Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10
Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten
bewertet: P = 10 ((Preis des jeweiligen Angebotes niedrigster Preis) x 10 / niedrigster
Preis). Dabei ist P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für
den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhalten Angebote,
die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung
zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Flächenleistung
Beschreibung: Für die Glasreinigung erfolgt die Auswertung für die die
Gesamtjahresreinigungsfläche der Glasreinigung eines Loses durch die
Gesamtreinigungsstunden der Glasreinigung des Loses (für die jeweilige Reinigungsart mit
/ohne Rahmen) dividiert. Für eine bestimmte Flächenleistung (m²/h) gibt es die höchste
Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit zunehmender Flächenleistung (siehe Anlage
Bewertungsschema Kriterium Flächenleistung). Hierzu werden die Punkte nach folgender
Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)x10/(OU)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils
untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung. Maximale Punktzahl für sind 10
Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktionszeit
Beschreibung: Es wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der
Niederlassungsleitung oder, wenn keine Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der
Geschäftsführung für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim
Auftraggeber gewertet. Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/07/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E47246724

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E47246724
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 107 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um
unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender
Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch
den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: Angebotsformular -Datei Stundensatz -
Kalkulationsdateien - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den
Eintrag in die Handwerksrolle - Eigenerklärung zu Referenzen: Angaben zu mindestens einem
Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen -
vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß
mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren
bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. - Eigenerklärungen Formular 521 -
Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 -
Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf §
160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber
gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Beschaffungsdienstleister: KoPart eG

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KoPart eG
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: reichmann@kopart.de
Telefon: 004921143077274
Internetadresse: http://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wassenberg
Registrierungsnummer: 053700036036-31001-68
Abteilung: Der Bürgermeister
Stadt: Wassenberg
Postleitzahl: 41849
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Hilgers
E-Mail: hilgers@wassenberg.de
Telefon: 024324900500
Internetadresse: https://www.wassenberg.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Abteilung: Vergabekammer Rheinland
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667

Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ae6fb0cb-7652-4ab0-821d-ec4e25dc9dcc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2025 14:23:59 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 99/2025
Datum der Veröffentlichung: 23/05/2025

Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.subreport.de/E47246724
https://www.wassenberg.de/
http://www.kopart.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-332812-2025-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau